Notfallreform: Bundesverband Geriatrie kritisiert fehlende Fachkompetenz in INZ
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 17:02 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Bundesverband Geriatrie übt deutliche Kritik an der am 15. Oktober 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Notfallreform. Der Verband bemängelt, dass die geriatrische Fachkompetenz nicht regelhaft in die künftigen Integrierten Notfallzentren (INZ) eingebunden wird.
Im Gesetzestext fehlt die Geriatrie als notfallmedizinisch relevante Fachabteilung. Geschäftsführer Dirk van den Heuvel verweist auf die voranschreitende Alterung der Gesellschaft, durch die ein zunehmend multimorbides und hochbetagtes Klientel die Notaufnahmen in Anspruch nimmt.
Der Verband fordert daher geriatrische Einheiten in den Zentren oder zumindest telemedizinische und telefonische Konsilien, sollte vor Ort keine entsprechende Abteilung existieren. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Reform bereits nach wenigen Jahren von der Versorgungsrealität überholt werde.
Belastung der Kliniken und Debatte über Patientensteuerung
Hintergrund der Neuregelung ist der anhaltende Druck auf die Notfallstrukturen. Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, verwies anlässlich des Barmer-Krankenhausreports 2026 auf steigende Fallzahlen und eine Überlastung der Notaufnahmen, verursacht durch zahlreiche Bagatellfälle sowie eine unzureichende Finanzierung.
Gaß fordert einen Dreiklang aus gesicherter Finanzierung, Versorgungsangeboten im niedergelassenen Bereich und einer besseren Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Gesetzliche und private Krankenkassen müssten durch direkte Information und Öffentlichkeitsarbeit aufklären und die Rufnummer 116 117 bekannter machen.
Aus dem Barmer-Krankenhausreport 2026 geht hervor, dass ambulante Notfallbehandlungen pro Krankenhaus in Deutschland binnen zehn Jahren im Schnitt um 8,7 Prozent zulegten; über alle Kliniken stieg das Aufkommen zwischen 2015 und 2024 von 12,3 auf 12,7 Millionen Behandlungen.
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Während zwei von fünf Krankenhäusern Zuwächse von 39 Prozent verzeichneten, sank die Zahl bei zwei von fünf Kliniken um 26 Prozent. Barmer-Chef Christoph Straub forderte eine verpflichtende, digital unterstützte Ersteinschätzung am Telefon zur Steuerung der Patienten, da die Mitte Oktober verabschiedete Reform ohne diese Verbindlichkeit zu kurz greife.
Einzelne Patienten suchten Notaufnahmen laut der Auswertung bis zu 32-mal im Jahr ohne stationäre Aufnahme auf, zudem würden 60 Prozent der Betroffenen ohne apparative Diagnostik behandelt. Studienautor Daniel Grandt sprach sich ergänzend für eine gezielte Aufklärungskampagne aus.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind rund 25 bis 30 Prozent der Ersuche in Notaufnahmen niedrigprioritär. Zudem beliefen sich die Fahrkosten der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 auf rund 10,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 113 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts entspricht.
Finanzrahmen und Einwände der ärztlichen Verbände
Der Beschluss des Bundestags erfolgte auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten. Die finanzielle Ausgestaltung sieht von 2027 bis 2031 eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen vor.
Die gesetzliche Krankenversicherung soll jährlich maximal rund 140 Millionen Euro tragen, wovon 98 Millionen Euro auf aufsuchende Dienste und 42 Millionen Euro auf Akutleitstellen entfallen. Hinzu kommen rund 100 Millionen Euro für vertragsärztliche Leistungen und 26 Millionen Euro für die Telematik.
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Langfristig wird ein Einsparpotenzial von gut 1,2 Milliarden Euro pro Jahr kalkuliert; für Notfallversorgung und Notfalltransporte sind Zuzahlungen von jeweils 15 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2027 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 84.150 Euro festgelegt.
Aus der Praxis kommt jedoch Widerspruch. Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt wandte sich in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und warnte davor, dass Vorgaben wie eine 24-Stunden-Betreuung per Telemedizin, neue Notfallzentren und aufsuchende Dienste angesichts des Fachkräftemangels kaum realisierbar seien.
Der Landesvorsitzende Torsten Kudela betonte, dass neue Strukturen keine zusätzlichen Ärzte schafften, sondern lediglich die knappe Arbeitszeit umverteilten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen kritisierte die kurzfristig eingefügte Terminmeldepflicht für Praxen.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Windau erklärte, dass die Meldepflicht keine einzige zusätzliche Behandlungsmöglichkeit schaffe, während es weiterhin an Personal und Finanzierung fehle. Zudem rügte der Bundesverband Ambulantes Operieren den Ausschluss vertragsärztlicher Operateure von der Hybrid-DRG-Vergütung im Rahmen der Reform.
Die Zustimmung der Länderkammer im Bundesrat ist für den 20. November 2026 vorgesehen.
