Nothing Phone (3a): Verkaufsstopp in Frankreich, Prüfung in Deutschland
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 00:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur hat ein offizielles Prüfverfahren gegen das Nothing Phone (3a) eingeleitet. Grund sind zu hohe Strahlungswerte des Smartphones, die aufgefallen sind. Betroffenen und dem Hersteller steht laut dem Verfahren eine Anhörungsfrist von vier Wochen zu, in der Stellungnahmen eingereicht werden können.
Frankreich verhängt Verkaufsstopp
Noch deutlicher fiel die Reaktion in Frankreich aus: Dort wurde ein Verkaufsstopp für das Nothing Phone (3a) verhängt. Ausschlaggebend war der gemessene SAR-Wert des Geräts von 4,32 Watt pro Kilogramm. Damit liegt das Smartphone über dem in der EU geltenden Grenzwert von 4,0 Watt pro Kilogramm.
Der SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) gibt an, wie viel Strahlungsenergie vom Körper bei der Nutzung eines Mobilfunkgeräts aufgenommen wird und ist ein zentraler Indikator für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Mobiltelefonen.
Die französische Entscheidung, den Verkauf des Geräts vorerst zu untersagen, dürfte auch in anderen europäischen Ländern für Aufmerksamkeit sorgen, da der betroffene Grenzwert EU-weit einheitlich geregelt ist. Ob sich das deutsche Prüfverfahren der Bundesnetzagentur an den französischen Verkaufsstopp anlehnt oder zu einer eigenständigen Bewertung kommt, ist derzeit offen.
Nothing kündigt Software-Update an
Der Hersteller Nothing hat auf die Vorwürfe reagiert und ein Software-Update angekündigt, das das Problem beheben soll. Das Update soll bis Ende August bereitgestellt werden. Details dazu, wie die Anpassung technisch umgesetzt wird und ob sie tatsächlich ausreicht, um die gemessenen Strahlungswerte unter den EU-Grenzwert zu senken, hat das Unternehmen bislang nicht näher erläutert.
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Bedeutung für Nutzer
Für Käuferinnen und Käufer des Nothing Phone (3a) bedeutet die aktuelle Entwicklung zunächst Unsicherheit. Während in Deutschland das Gerät weiterhin im Handel erhältlich bleibt, solange das Prüfverfahren der Bundesnetzagentur läuft, ist der Verkauf in Frankreich bereits gestoppt. Nutzer, die bereits ein Nothing Phone (3a) besitzen, sollten die angekündigte Softwareaktualisierung im Blick behalten, sobald diese verfügbar ist.
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Der Ausgang des Prüfverfahrens in Deutschland wird zeigen, ob die Bundesnetzagentur ähnliche Konsequenzen wie die französischen Behörden zieht oder ob das angekündigte Update von Nothing ausreicht, um weitere regulatorische Schritte abzuwenden. Bis zum Ende der vierwöchigen Anhörungsfrist bleibt der Fall offen.
