Freiwilliges, Gütesiegel

ÖQZ 24: Freiwilliges Gütesiegel erreicht höchstens 40 Prozent der Klienten

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 30.000 Menschen nutzen die Betreuung; verpflichtende Standards fehlen, während Branchenvertreter höhere Beihilfen und strengere Gewerberegeln fordern.
Ein helles, minimalistisch eingerichtetes Wohnzimmer mit Blick auf eine winterliche Alpenlandschaft. Illustration mit AI erstellt.

In Österreich wächst die Kritik an den Rahmenbedingungen der häuslichen Pflege. Fachleute bemängeln, dass es in der 24-Stunden-Betreuung weiterhin an verbindlichen Qualitätsstandards fehlt.

Obwohl im Regierungsprogramm bundesweit einheitliche und verpflichtende Kriterien vereinbart wurden, ist deren Umsetzung bislang nicht erfolgt. Diese Verzögerung sorgt in der Branche und bei Betroffenen für Unruhe, da die Nachfrage nach Betreuungsleistungen parallel dazu kontinuierlich zunimmt.

Steigende Nachfrage trifft auf freiwillige Gütesiegel

Der Bedarf an Unterstützung in den eigenen vier Wänden ist hoch. Rund 30.000 Menschen in Österreich nehmen derzeit eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch, wobei die Tendenz stark steigend ist. Dennoch existiert für die vermittelnden Agenturen und die Betreuungspersonen kein flächendeckend verpflichtender Qualitätsrahmen.

Bestehende Instrumente greifen nur lückenhaft. Das Österreichische Qualitätszertifikat (ÖQZ 24) basiert auf Freiwilligkeit. Infolgedessen werden gegenwärtig nur maximal 40 Prozent der Klienten von Agenturen betreut, die über ein solches Gütesiegel verfügen.

Die Mehrheit der Verträge und Betreuungsverhältnisse bleibt somit außerhalb dieses geprüften Rahmens, was nach Ansicht von Kritikern zu erheblichen Qualitätsunterschieden im Betreuungsalltag führt.

Hohe finanzielle Belastung für pflegende Angehörige

Neben den strukturellen Defiziten stellt die Finanzierung für viele Haushalte eine erhebliche Hürde dar. Familien müssen für eine 24-Stunden-Betreuung monatlich zwischen 3.200 und 3.500 Euro aufbringen. Demgegenüber steht eine staatliche Unterstützung, die viele Betroffene als unzureichend empfinden.

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Rund 30.000 Menschen in Österreich nutzen eine 24-Stunden-Betreuung — doch verbindliche Qualitätsstandards fehlen weiterhin, und nur maximal 40 Prozent der Klienten werden von Agenturen mit Gütesiegel betreut. Wer jetzt eine Betreuung sucht, sollte genau wissen, welche Kriterien im Vertrag stehen müssen und wie der Förderantrag läuft. Kostenlosen Leitfaden zur 24-Stunden-Betreuung anfordern

Die staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung liegt aktuell bei maximal 800 Euro pro Monat. Zudem ist der Zugang an strenge finanzielle Voraussetzungen geknüpft: Die Einkommensobergrenze für den Bezug beträgt derzeit 2.500 Euro netto.

Um Familien spürbar zu entlasten, fordern Branchenvertreter eine regelmäßige Anpassung beziehungsweise Valorisierung der Fördersummen. Zudem wird verlangt, die Einkommensobergrenze auf 4.000 Euro netto anzuheben, damit auch Haushalte mit mittleren Einkommen Anspruch auf die Beihilfe erhalten.

Debatte über strengere gewerberechtliche Vorgaben

Um die Betreuungsqualität nachhaltig abzusichern, stehen auch berufsrechtliche Anpassungen zur Diskussion. Helmut Lutz von Malteser Care fordert in diesem Kontext eine Neuregelung der gesetzlichen Vorgaben. Er plädiert dafür, die Personenbetreuung von einem freien Gewerbe in ein gebundenes Gewerbe umzuwandeln.

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Zwischen 3.200 und 3.500 Euro im Monat — und die Förderung deckt davon nur einen Bruchteil. Weil die Einkommensgrenze derzeit bei 2.500 Euro netto liegt, fallen viele mittlere Haushalte durchs Raster. Der kostenlose Leitfaden zeigt, welche Förderwege es gibt und wie Sie Ihren Anspruch prüfen. Fördercheck jetzt kostenlos anfordern

Ein solcher Schritt hätte direkte Auswirkungen auf die Führung der Vermittlungsagenturen. Lutz spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung künftig ausschließlich in den Händen von ausgebildeten Fachpflegepersonen liegen sollte. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass fachliche Standards und pflegerische Kompetenzen bei der Vermittlung und Begleitung der Betreuungskräfte verbindlich im Vordergrund stehen.

Teile dieses Beitrags beruhen auf Recherchen von Kurier.

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