Online-Coaches: Verbraucherzentralen warnen vor Betrug für Tausende Euro
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 17:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Verbraucherzentralen und Medienberichte warnen aktuell vor einer zunehmenden Betrugsmasche in sozialen Netzwerken, bei der dubiose Online-Coaches mit dem Versprechen auf schnellen finanziellen Wohlstand werben.
Die Anbieter nutzen gezielt Plattformen wie Instagram oder TikTok, um Nutzer in kostenlose Erstgespräche zu locken, die jedoch häufig in den Abschluss kostspieliger Verträge münden. Betroffene berichten von Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro für Leistungen, die in der Realität oft hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die Masche mit dem schnellen Erfolg
Das Geschäftsmodell dieser Anbieter folgt meist einem standardisierten Muster. In den sozialen Medien werden potenzielle Kunden durch Werbeanzeigen angesprochen, die einen luxuriösen Lebensstil und einfache Wege zu hohem Einkommen suggerieren. Zielgruppe der Masche sind laut den vorliegenden Warnungen vor allem Personen, die sich in einer finanziell angespannten Lage befinden und auf eine schnelle Besserung ihrer Situation hoffen.
Nach einem vermeintlich unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch werden die Teilnehmer zum Abschluss von Verträgen gedrängt. Die tatsächliche Gegenleistung der Coaches erweist sich im Nachgang oft als geringfügig. In vielen Fällen besteht das Coaching lediglich aus dem Zugang zu vorproduzierten Videokursen oder einfachen PDF-Dokumenten, ohne dass eine individuelle Betreuung oder eine fachliche Qualifikation der Anbieter erkennbar ist.
Erkennungsmerkmale unseriöser Angebote
Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Merkmale fast immer auf ein unseriöses Angebot hindeuten. Dazu gehören insbesondere die Versprechen auf extrem schnellen Reichtum ohne nennenswerten Aufwand sowie vollkommen unklare Beschreibungen der eigentlichen Kursinhalte. Oftmals fehlen den Anbietern zudem die notwendigen fachlichen Qualifikationen oder Zertifizierungen für die vermittelten Themengebiete.
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Verbraucherschützer raten dazu, bei Angeboten, die bereits im ersten Gespräch massiven Druck zum Vertragsabschluss aufbauen, äußerst vorsichtig zu sein. Eine gründliche Recherche über den Anbieter und dessen bisherige Erfolge sowie die Prüfung des Impressums und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unerlässlich.
Rechtliche Lage und Möglichkeiten zur Rückforderung
Die rechtliche Durchsetzung von Rückforderungen gegen solche Anbieter wird durch die aktuelle Rechtsprechung gestützt. Bereits im Herbst 2025 wurde ein Fall bekannt, in dem ein 16-wöchiges Coaching für einen Betrag von 2.975 € brutto per Telefon und E-Mail abgeschlossen wurde. In derartigen Fällen kann eine Nichtigkeit des Vertrages vorliegen.
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Ein wesentlicher Faktor ist hierbei das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Verträge über Fernlehrgänge bedürfen in Deutschland einer Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag nach geltendem Recht nichtig. Zudem greifen oft Formfehler bei der Widerrufsbelehrung.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Position von Verbrauchern in diesem Bereich gestärkt. Juristen weisen darauf hin, dass bereits gezahlte Honorare bei nichtigen Verträgen über den Paragrafen 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden können.
Betroffene sollten daher prüfen lassen, ob die gesetzlichen Anforderungen an einen Fernunterrichtsvertrag im konkreten Fall erfüllt wurden oder ob eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist.
