Patientenverfügungen: Nur knapp ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung hat eine
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Krankenkassenprämien führen Fachleute aus Medizin und Ethik eine grundlegende Grundsatzdiskussion. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit auf kostenintensive, lebensverlängernde Behandlungen bei hochbetagten Patientinnen und Patienten verzichtet werden sollte.
Während ökonomische Modelle finanzielle Anreize für einen solchen Verzicht ins Spiel bringen, warnen Mediziner und Ethiker vor einer Diskriminierung alter Menschen und einer Aushöhlung des Solidaritätsprinzips.
Ökonomische Anreize versus ethische Bedenken
Der Gesundheitsökonom Tilman Slembeck von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) brachte einen kontroversen Vorschlag in die Diskussion ein: ein Versicherungsmodell, bei dem Versicherte im Gegenzug für einen freiwilligen Verzicht auf lebensverlängernde Therapien am Lebensende von günstigeren Krankenkassenprämien profitieren.
Slembeck verweist darauf, dass die Ausgaben der obligatorischen Grundversicherung in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gewachsen sind. Wenn die Kosten weiterhin um jährlich fünf Prozent oder mehr zulegten, könnten sich die Prämien bis 2040 mehr als verdoppeln.
Als wesentliche Treiber dieser Entwicklung nennt er die Demografie, das herrschende Vertrauensprinzip sowie einen unzureichenden Reformwillen im System.
Gegen derartige Modelle regt sich jedoch deutlicher Widerspruch. Michael Coors, Professor für Theologische Ethik an der Universität Zürich, betont, dass eine Koppelung von Therapieentscheidungen an Prämienrabatte einen bedenklichen finanziellen Anreiz schaffe und ethisch nicht vertretbar sei. Eine solche Verknüpfung setze insbesondere vulnerable Gruppen unter Druck, auf medizinische Versorgung zu verzichten.
Medizinische Indikation statt starrer Altersgrenzen
Auch aus der Praxis der Altersmedizin kommen differenzierte Einwände. Heike Bischoff-Ferrari, Altersmedizinerin an der Universität Basel, unterstreicht, dass das kalendarische Alter keinesfalls das einzige Entscheidungskriterium für oder gegen eine Behandlung sein dürfe. Entscheidend bleibe stets der individuelle Zustand und der erwartete Nutzen für die Lebensqualität.
Nur knapp ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung besitzt eine Patientenverfügung — bei den über 80-Jährigen ist es etwa die Hälfte. Wer selbst bestimmen will, welche Behandlungen am Lebensende erfolgen, sollte das Dokument rechtzeitig ausfüllen und hinterlegen. Der kostenlose Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Muster, Angehörigengespräch und Hinterlegung. Kostenlosen Vorsorge-Leitfaden jetzt anfordern
Dass medizinische Eingriffe bei Betagten auch wirtschaftlich sinnvoll sein können, verdeutlicht Georg Bosshard, Heimarzt für Altersmedizin in Effretikon. Ein künstliches Kniegelenk für einen 85-jährigen Patienten mit Demenz verursache zwar Kosten von rund 20.000 Franken, könne durch den Erhalt der Mobilität jedoch erhebliche Folgekosten in der späteren Pflege vermeiden.
Geringe Verbreitung von Patientenverfügungen
Eine wesentliche Grundlage für den Verzicht auf unerwünschte Maßnahmen am Lebensende bilden Patientenverfügungen. Nach Erhebungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) besitzt derzeit allerdings nur knapp ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung ein solches Dokument. Bei den über 65-Jährigen liegt der Anteil bei 44 Prozent, während bei den über 80-Jährigen rund 50 Prozent eine entsprechende Vorsorge getroffen haben.
Jean-Daniel Strub, Mitglied der Nationalen Ethikkommission und Leiter des Instituts Neumünster, warnt davor, Solidarität und Eigenverantwortung gegeneinander auszuspielen. Solidarische Strukturen schafften vielmehr oft erst die notwendigen Rahmenbedingungen für selbstbestimmtes Handeln.
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Kriterien wie ein vermeintliches Selbstverschulden von Krankheiten seien bei Leistungsentscheiden nicht zu rechtfertigen. Zugleich sieht Strub im bestehenden Wahlsystem der Franchisen Fehlanreize: Es belohne Verzicht und fördere bei niedrigen Stufen Mehrleistungen, was dem Grundgedanken der Solidarität widerspreche.
Angesichts einer für 2027 vom Bundesrat angekündigten durchschnittlichen Prämienerhöhung um fünf Prozent dürfte die Debatte um die Grenzen medizinischer Versorgung im Alter weiter an Schärfe gewinnen.
