PayPal-Falle: LKA warnt vor Betrug auf Kleinanzeigen
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 22:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine ausdrĂŒckliche Warnung vor zunehmenden BetrugsfĂ€llen auf Online-Kleinanzeigenplattformen veröffentlicht. Im Fokus der Sicherheitsbehörden steht dabei insbesondere die sogenannte âPayPal-Falleâ, mit der Kriminelle versuchen, den KĂ€uferschutz gĂ€ngiger Bezahlsysteme zu umgehen.
Risiken bei Bezahldiensten und plattformeigenen Systemen
Nach Angaben des LKA Rheinland-Pfalz sollten Nutzer bei Bezahldiensten wie PayPal grundsĂ€tzlich nur die Option âWaren und Dienstleistungenâ wĂ€hlen. Der Grund hierfĂŒr liegt im integrierten KĂ€uferschutz, der bei der Alternative âFreunde und Familieâ nicht besteht. BetrĂŒger drĂ€ngen KĂ€ufer hĂ€ufig dazu, die gebĂŒhrenfreie Option fĂŒr Freunde zu nutzen, um sich einer spĂ€teren RĂŒckforderung des Geldes zu entziehen.
Gleichzeitig mahnen die Ermittler zur Vorsicht bei der Nutzung von systeminternen Lösungen wie der Funktion âSicher bezahlenâ. Alle erforderlichen Schritte fĂŒr die Transaktion sollten ausschlieĂlich innerhalb der offiziellen App oder auf der gesicherten Webseite des Anbieters durchgefĂŒhrt werden.
Das LKA betont, dass die Plattform fĂŒr den Bezahlvorgang niemals verlassen werden sollte. Zudem wird davor gewarnt, auf Links in SMS oder E-Mails zu klicken, die vermeintliche ZahlungsbestĂ€tigungen enthalten oder zur Verifizierung auffordern.
Neue Betrugsvarianten bei VerkÀufen und Wohnungssuche
ErgĂ€nzend zu den allgemeinen Warnungen berichtet die Polizei Landstuhl ĂŒber eine spezifische Masche, die sich gegen VerkĂ€ufer richtet. Hierbei versenden TĂ€ter gefĂ€lschte Nachrichten zum System âDirekt bezahlenâ.
Ăber prĂ€parierte Links oder QR-Codes werden die VerkĂ€ufer dazu aufgefordert, vorab einen Geldbetrag fĂŒr eine angebliche Verifizierung zu leisten. Die Ermittler stellen klar, dass ein solcher Kauf in der RealitĂ€t nie stattfindet und das ĂŒberwiesene Geld fĂŒr die Betroffenen verloren ist.
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Neben dem Warenhandel sind auch Wohnungssuchende Ziel von Cyberkriminellen. Das Verbraucherschutzforum Berlin warnt vor gefÀlschten Besichtigungsterminen. Nach einer ersten Anfrage erhalten Suchende eine Nachricht mit der Aussicht auf einen Termin.
Zur BestĂ€tigung sollen sie jedoch ein externes Google-Formular ausfĂŒllen, das im Design der jeweiligen Kleinanzeigen-Plattform gestaltet ist. Werden dort die Zugangsdaten zum Nutzerkonto eingegeben, ĂŒbernehmen die TĂ€ter das Profil fĂŒr weitere betrĂŒgerische AktivitĂ€ten.
Sicherheitshinweise der Experten
Um sich vor finanziellen SchĂ€den zu schĂŒtzen, raten die Verbraucherzentrale und das LKA Baden-WĂŒrttemberg dazu, die Kommunikation mit potenziellen Handelspartnern konsequent ĂŒber den plattformeigenen Chat zu fĂŒhren. Skepsis sei insbesondere bei auffĂ€llig gĂŒnstigen Angeboten oder kĂŒnstlich erzeugtem Zeitdruck geboten; in solchen FĂ€llen werde ein Abbruch des Kaufvorgangs empfohlen.
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Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die IdentitĂ€tssicherung. Das LKA Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Ăbermittlung von Ausweiskopien keine Sicherheit bietet. HĂ€ufig stammen diese Dokumente selbst aus IdentitĂ€tsdiebstĂ€hlen und werden von den TĂ€tern missbrĂ€uchlich verwendet, um SeriositĂ€t vorzutĂ€uschen.
Sollte es dennoch zu einem Betrug kommen, empfehlen Fachleute, umgehend Beweise durch Screenshots zu sichern und die eigene Bank zu kontaktieren. Betroffene sollten zudem ihre Passwörter Ă€ndern und den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen, etwa ĂŒber die Onlinewachen der jeweiligen BundeslĂ€nder. VerdĂ€chtige Anzeigen sollten darĂŒber hinaus direkt der betroffenen Plattform gemeldet werden.
