PFAS-Wirkstoffe: Gutachten empfiehlt Streichung von 111 Arzneimitteln
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Gutachten der UniversitĂ€t Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) hat eine Debatte ĂŒber die Zukunft zahlreicher Arzneimittel ausgelöst. Die Untersuchung empfiehlt die Streichung von 111 Human- und 28 Tierarzneimitteln, deren Wirkstoffe PFAS-Strukturen enthalten â also jene langlebigen Fluorverbindungen, die wegen ihrer Umweltpersistenz zunehmend in der Kritik stehen. Die Pharmabranche reagiert mit deutlicher Kritik und verweist auf ohnehin angespannte Lieferketten.
Was das Gutachten konkret vorschlÀgt
Laut den Ergebnissen des UBA existieren fĂŒr den GroĂteil der betroffenen PrĂ€parate bereits Alternativen ohne PFAS-Strukturen: Bei 87 Prozent der Humanarzneimittel und 65 Prozent der Tierarzneimittel sehen die Autoren PFAS-freie Ersatzoptionen als vorhanden an.
AuffĂ€llig ist zugleich, dass 41 der 111 identifizierten Humanwirkstoffe in Deutschland derzeit gar nicht verfĂŒgbar sind â ein Umstand, der die praktische Tragweite der Empfehlung relativiert, aber auch zeigt, wie global verflochten die betroffenen Lieferketten bereits sind.
Kritik der Pharmabranche
Der Verband Pharma Deutschland weist die Empfehlungen als praxisfern zurĂŒck. Aus Sicht des Verbands blendet die Studie zentrale regulatorische RealitĂ€ten aus. So dauere ein Zulassungsverfahren im Schnitt 746 Tage, wie Zahlen des Bundesinstituts fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2024 zeigen.
Die Entwicklung eines gÀnzlich neuen Wirkstoffs benötige sogar zwischen 12 und 13,5 Jahren. Eine schnelle Substitution der betroffenen PrÀparate sei vor diesem Hintergrund kaum realistisch.
ZusÀtzlich verweist der Verband auf die ohnehin fragile Versorgungslage: Anfang 2026 seien 546 LieferengpÀsse verzeichnet worden, wÀhrend die ImportabhÀngigkeit aus Asien bei 68 Prozent liege. Eine pauschale Streichung PFAS-haltiger Wirkstoffe könne diese AbhÀngigkeit nach EinschÀtzung des Verbands weiter verschÀrfen, statt sie zu verringern.
Parallele Entwicklung: Neues Gesetz verÀndert Erstattungspraxis
Die Debatte um PFAS-Wirkstoffe trifft auf eine Branche, die sich zugleich mit einer anderen gesetzlichen Neuerung auseinandersetzt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, veröffentlicht am 29. Juli 2026 und seit dem 30. Juli 2026 in Kraft, hat die bundesweiten Praxisbesonderheiten nach Paragraf 130b SGB V gestrichen.
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Zudem sind CannabisblĂŒten kĂŒnftig nicht mehr erstattungsfĂ€hig â erstattet werden nur noch Dronabinol, Nabilon und standardisierte Extrakte. Auch Homöopathika und Anthroposophika fallen nicht mehr unter die Kassenleistungen.
Der GKV-Spitzenverband hat inzwischen klargestellt, dass bestehende bundesweite Praxisbesonderheiten weiterhin gelten und dass zukĂŒnftig mit Zusatznutzen bewertete Arzneimittel in die WirtschaftlichkeitsprĂŒfung einbezogen werden können.
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Ein Regressrisiko fĂŒr verordnende Ărzte bleibt dabei jedoch bestehen. Pharma Deutschland begrĂŒĂt zwar die Klarstellung, fordert aber Nachbesserungen. Verbands-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Dorothee Brakmann verlangte, die bestehenden Unsicherheiten fĂŒr die Praxis auszurĂ€umen.
Zwei Baustellen, ein gemeinsamer Nenner
Sowohl die PFAS-Debatte als auch die Neuregelung der Erstattungspraxis treffen auf eine Branche, die strukturelle AbhĂ€ngigkeiten und lange Entwicklungszyklen als zentrale Hemmnisse fĂŒr schnelle Anpassungen sieht.
WĂ€hrend das UBA-Gutachten primĂ€r umweltpolitisch motiviert ist, argumentiert die Industrie mit Versorgungssicherheit und regulatorischer RealitĂ€t. Wie die Empfehlungen zur Streichung PFAS-haltiger Wirkstoffe in konkrete politische MaĂnahmen mĂŒnden, bleibt bislang offen.
