Pflege, Entlastungsbudget

Pflege ab 2027: Entlastungsbudget ersetzt Pflegegeld für Millionen

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Pflegereform 2027 führt ein Entlastungsbudget ein und ersetzt das Pflegegeld. Steigende Eigenanteile belasten Pflegebedürftige trotzdem.

Pflegereform 2027: Entlastungsbudget ersetzt Pflegegeld
Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die die Hände einer jüngeren Person halten, mit verschwommenen Finanzdokumenten im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht ab 2027 tiefgreifende Änderungen der Leistungsstruktur vor, während bereits 2025 erste Erhöhungen in Kraft traten.

Erhöhungen und neue Budgets seit Anfang 2025

Bereits im Januar 2025 stiegen Pflegegeld und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Das monatliche Pflegegeld liegt seitdem im Pflegegrad 2 bei 347 Euro, im Pflegegrad 5 bei 990 Euro. Die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege stiegen auf Beträge zwischen 796 Euro (Grad 2) und 2299 Euro (Grad 5).

Zur Finanzierung hob der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte an. Zudem etablierte er ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 stehen Versicherten hierfür bis zu 3539 Euro zur Verfügung. Während der Verhinderungspflege wird das reguläre Pflegegeld für acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Die große Systemumstellung ab 2027

Der im Juni 2026 veröffentlichte Referentenentwurf zum PNOG sieht zum 1. Januar 2027 eine tiefgreifende Systemumstellung vor. Das bisherige Pflegegeld soll durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden. Die monatlichen Beträge beginnen im Pflegegrad 2 bei 386 Euro und erreichen im Pflegegrad 5 bis zu 1079 Euro.

Zusätzlich ist ein Sozialraumbudget geplant: 175 Euro monatlich für Erwachsene, 300 Euro für Personen unter 25 Jahren. Im Gegenzug entfällt der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1. Auch die eigenständige Monatspauschale für Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro wird gestrichen. Diese Leistungen sollen in die neuen Budgetstrukturen integriert werden.

Verbände warnten bereits Ende 2025 vor möglichen Kürzungen bei der Versorgung intensiv pflegebedürftiger Personen. Eine weitere Änderung betrifft den Leistungsbeginn: Neueinstufter in den Pflegegraden 2 und 3 erhalten in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets. Für Pflegegrad 2 entspräche dies einer vorübergehenden Zahlung von 193 Euro.

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Automatische Dynamisierung ab 2028

Für den 1. Januar 2028 sieht das Sozialgesetzbuch (§ 30 SGB XI) eine automatische Erhöhung vor. Diese orientiert sich an der kumulierten Kerninflationsrate der Jahre 2025 bis 2027, wird jedoch durch die Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssummen gedeckelt.

Prognosen aus dem Frühjahr 2026 gehen von einer Steigerung zwischen 7,8 und 11,4 Prozent aus. Das Pflegegeld könnte im Pflegegrad 2 dann auf bis zu 387 Euro steigen, im Pflegegrad 5 auf bis zu 1103 Euro. Auch das geplante Sozialraumbudget würde nach diesen Berechnungen auf 141 bis 146 Euro anwachsen.

Steigende Eigenanteile belasten Pflegebedürftige

Trotz der Leistungsausweitungen bleibt die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige hoch. In Hamburg stiegen die städtischen Ausgaben für Hilfen zur Pflege von 206 Millionen Euro im Jahr 2022 auf prognostizierte 327 Millionen Euro im Jahr 2025. Ein Vertreter der dortigen Linksfraktion wies auf die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen hin, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

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Besonders deutlich wird die Kostenentwicklung im stationären Bereich. Der bundesweite Durchschnitt des Eigenanteils liegt bei etwa 3364 Euro. Eine Einrichtung in Nordrhein-Westfalen meldete für den Sommer 2026 einen Anstieg auf rund 5500 Euro monatlich. In Sachsen-Anhalt überstiegen die Kostensteigerungen für Heimplätze (+51,7 Prozent) und häusliche Pflege (+89,6 Prozent) seit 2020 die allgemeine Inflationsrate deutlich.

Fachleute fordern vor diesem Hintergrund eine stärkere Beteiligung der Bundesländer an den Investitionskosten der Pflegeheime. Nur so ließen sich die Versicherten wirksam entlasten.

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