Pflegebedürftige, Betrug

Pflegebedürftige vor Betrug schützen: LKA empfiehlt Mehraugenprinzip bei Vollmachten

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neun von zehn befragten Angehörigen sehen Pflegebedürftige als besonders betrugsgefährdet; das LKA rät zu mehreren Kontrollpersonen bei Vollmachten.

Pflegebedürftige vor Betrug schützen: LKA empfiehlt mehr Kontrolle
Ein heller, minimalistisch eingerichteter Wohnraum mit einem Sessel am Fenster und einer einzelnen Vase auf einem Beistelltisch. Illustration mit AI erstellt.

Um Straftaten gegen pflegebedürftige Senioren wirksamer zu verhindern, sprechen sich Landeskriminalämter für ein konsequentes Mehraugenprinzip bei Vollmachten aus. Während die Polizei bundesweit ihre Präventionsarbeit verstärkt, verweist die Hilfsorganisation Weißer Ring auf ein erhebliches Dunkelfeld bei Delikten gegen ältere und pflegebedürftige Menschen.

Die Bandbreite der Taten reicht dabei von körperlicher Gewalt in Pflegekonstellationen über Diebstahl bis hin zu erschlichenen Vollmachten und gezielter Veruntreuung von Vermögen.

Strukturelle Kontrolllücken bei Vollmachten

Nach Einschätzung des Landeskriminalamts erschweren mehrere Faktoren die Bekämpfung entsprechender Delikte: In der Polizeilichen Kriminalstatistik fehlt eine Differenzierung nach Opfern, sodass Pflegebedürftige bei Betrugsdelikten nicht gesondert erfasst werden. Zudem sorgen Demenzerkrankungen, eine späte Entdeckung der Taten sowie generelle Beweisprobleme für Hürden bei den Ermittlungen.

Als vorbeugende Maßnahme empfiehlt das LKA die Einführung eines Mehraugenprinzips. Der Hintergrund liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen: Vorsorgevollmachten unterliegen im Gegensatz zu rechtlichen Betreuungen grundsätzlich keiner vergleichbaren laufenden Kontrolle. Kriminelle Handlungen in diesem Bereich wurden in der Vergangenheit auch gerichtlich geahndet.

So verurteilte ein Gericht im Jahr 2015 in Trier einen Betreuer wegen Untreue zu fünf Jahren Haft, nachdem dieser zwölf Menschen geschädigt hatte. In einem besonders schweren Fall verhängte ein Gericht 2018 in Lambrecht lebenslange Haftstrafen gegen drei Angeklagte wegen Mordes an zwei Bewohnerinnen.

Gleichzeitig mahnt Harald Freter als Vertreter der Berufsbetreuer zur Differenzierung. Er warnt vor einem pauschalen Betreuer-Bashing und hebt hervor, dass kriminelle Vorfälle in diesem Berufsfeld die Ausnahme darstellten.

Hohe Dunkelziffer und finanzielle Ausbeutung

Die genaue Dimension der Übergriffe bleibt für Behörden schwer messbar. Patrick Liesching vom Weißen Ring erläutert, dass Betroffene häufig dement seien und sowohl Täter als auch Betreuungsbehörden kaum Einblick böten, was die Erstellung eines verlässlichen statistischen Lagebilds massiv erschwere.

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Vorsorgevollmachten unterliegen im Gegensatz zu rechtlichen Betreuungen keiner vergleichbaren laufenden Kontrolle — genau hier setzt das vom LKA empfohlene Mehraugenprinzip an. Wer als Angehöriger oder Betreuer Verantwortung trägt, findet in unserem kostenlosen Leitfaden eine Checkliste, mit der sich Vollmachten und Kontobewegungen nachvollziehbar absichern lassen. Kostenlosen Leitfaden zum Mehraugenprinzip anfordern

Zudem werden Vorfälle im Umfeld der Opfer mitunter nicht ernst genommen. Barbara Richstein berichtet in diesem Zusammenhang von einer 91-jährigen Frau, deren Schilderung einer Vergewaltigung im Krankenhaus zunächst angezweifelt worden war, bevor Ermittler später Spuren sichern konnten.

Auch das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) stuft finanzielle Ausbeutung als zentrale Gewaltform ein, bemängelt jedoch die dünne Datenbasis. Wie groß die Verunsicherung im Umfeld der Betroffenen ist, verdeutlicht eine ZQP-Umfrage unter bundesweit 1.006 pflegenden Angehörigen: Neun von zehn Befragten gaben an, Pflegebedürftige für besonders betrugsgefährdet zu halten.

Präventionskampagnen der Polizei vor Ort

Neben innerfamiliären und pflegebezogenen Delikten stehen ältere Bürger auch im öffentlichen Raum im Fokus von Kriminellen. Im Rahmen einer bundesweiten Präventionswoche gegen Taschendiebstahl in Straßen und Supermärkten vom 5. bis 9. Oktober 2026 setzt die Polizei auf verstärkte Aufklärung.

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Im Saale-Orla-Kreis wurden dazu Informationsgespräche vor Ort organisiert: Die Polizei bot vormittags Beratungen bei Rewe in Pößneck-Ost an, gefolgt von Aktionen am 8. Oktober bei Diska in Krölpa sowie am 9. Oktober bei Lidl in Schleiz.

Nach Angaben der Thüringer Landespolizei gingen die Taschendiebstähle im Bundesland im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 5,8 Prozent zurück. Von den 716 angezeigten Fällen konnten 11 Prozent aufgeklärt werden. Im Bundesdurchschnitt lag die Aufklärungsquote bei Taschendiebstählen bei 7 Prozent.

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