Pflegeberatung: Jede dritte Person wünscht sich Hilfe, doch kaum jemand nutzt sie
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deRegionale Initiativen und Beratungsstellen heben hervor, wie wichtig Unterstützung und eine strukturierte Vorsorgeplanung sind – selbst dann, wenn noch kein offizieller Pflegegrad vorliegt oder Maßnahmen rein präventiv für spätere Lebensphasen gedacht sind. Ein Blick auf die Versorgungslandschaft zeigt, dass Angehörige bei der Organisation oft zögern, obwohl der tatsächliche Informations- und Entlastungsbedarf beträchtlich ist.
Große Diskrepanz zwischen Hilfebedarf und Inanspruchnahme
In Deutschland wurden nach Daten der Pflegestatistik aus dem Jahr 2023 rund 4,9 Millionen Menschen zu Hause betreut. Die Zahl der pflegenden Angehörigen wird auf etwa 7,1 Millionen geschätzt. Wie stark die Belastungen in diesem Umfeld sind, veranschaulicht eine internationale Übersichtsarbeit eines Forscherteams um Erstautorin Hannah Isaac von der Universität Sydney.
Die in der Fachzeitschrift Psychology & Health veröffentlichte Auswertung von 29 Studien mit mehr als 81.000 Pflegenden ergab, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angstzustände in dieser Gruppe überdurchschnittlich oft auftreten. Pflegende stellen die Bedürfnisse betreuter Personen häufig über das eigene Wohlbefinden.
Gleichzeitig offenbart die Auswertung eine deutliche Beratungslücke: Während sich jede dritte pflegende Person Unterstützung und Orientierung wünscht, nahm weniger als jede sechste ein solches Angebot tatsächlich in Anspruch. An staatlichen Hilfen zeigten sich 40 Prozent interessiert, genutzt wurden sie jedoch lediglich von 10 Prozent.
Hinzu kommen Hürden beim ersten Kontakt mit dem System. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bayern erfüllt mittlerweile mehr als jeder vierte Erstantrag auf einen Pflegegrad die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht.
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Weil Faktoren wie Haushaltsführung oder Aktivitäten außerhalb des Wohnumfelds nicht in die Punkteberechnung der sechs begutachteten Lebensbereiche einfließen, scheitern Anträge oft an falschen Erwartungen.
Unabhängige Pflegestützpunkte bieten neutrale Unterstützung
Um Fehleinschätzungen vorzubeugen, stellen kommunale Stellen und Pflegestützpunkte bundesweit kostenfreie Beratungen bereit. Einrichtungen wie die Pflegestützpunkte in den Landkreisen Emmendingen, Tuttlingen, Main-Tauber oder im Rhein-Neckar-Kreis informieren anlaufstellenübergreifend über gesetzliche Ansprüche, bereiten auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und koordinieren Entlastungsnetzwerke.
Auch mobile Anbieter wie „Altenpflege mit Herz“ in Bottrop bieten Termine im häuslichen Umfeld an, um Themen wie Demenz, Hilfsmittel und Patientenverfügungen bereits vor einer Einstufung zu besprechen.
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Der Landkreis Konstanz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beantragung bei den Pflegekassen grundsätzlich keine kostenpflichtigen Dienstleister erfordert. Ratsuchende sollten sich vor Abschluss privater Verträge oder Mitgliedschaften an die neutralen Stützpunkte wenden, die Hilfen kostenfrei vermitteln.
Parallel dazu erproben Modellprojekte neue Wege: Das Forschungsprojekt TeReS testet im Oberbergischen Kreis eine App, die einen niedrigschwelligen, digitalen Zugang zu Beratungsstellen ermöglichen soll.
Rechtliche Vorsorge und Reformen im Blick behalten
Neben organisatorischen Fragen gewinnt die rechtliche Absicherung an Bedeutung. Wie Betreuungsvereine und Pflegestützpunkte betonen, existiert ohne Vollmacht keine automatische Vertretungsbefugnis durch nahe Verwandte; Ehepartner dürfen sich in akuten medizinischen Notfällen lediglich für maximal sechs Monate in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Liegen weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung vor, muss im Ernstfall das Gericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
Zudem stehen im Pflegesystem regulatorische Anpassungen an. Laut Pflegestützpunkt Odenwaldkreis sieht der Kabinettsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz ab Januar 2027 unter anderem den Wegfall der Verhinderungspflege sowie Änderungen bei der Begutachtung vor.
Für die Neueinstufung von Pflegegraden sollen die Voraussetzungen ab 2027 teilweise angehoben werden, während ab 2029 eine strukturierte Pflegebegleitung geplant ist. Umso mehr raten Fachstellen dazu, bestehende Unterstützungsmöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.
