Pflegegrad 1: Geplante Kürzungen könnten mehr als 860.000 Menschen treffen
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deAngesichts wachsender Belastungen für die Sozialversicherungsträger steht das deutsche Pflegesystem vor umfassenden Anpassungen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte die Einsetzung einer neuen Expertenkommission an, welche Wege für eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Langzeitpflege erarbeiten soll. Begleitet wird dieser Schritt von Debatten über mögliche Einsparungen und Leistungskürzungen sowie parallelen gesetzlichen Reformvorhaben.
Wachsender demografischer Druck und Milliardenlücken
Die Notwendigkeit struktureller Reformen resultiert aus einer deutlichen Verschiebung der finanziellen Relationen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stieg die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Jahrzehnten von zwei auf mehr als sechs Millionen Menschen an. Zuletzt beliefen sich die jährlichen Ausgaben der Pflegekassen auf rund 74 Milliarden Euro.
Berechnungen zur sozialen Pflegeversicherung zeigen, dass 1998 noch etwa 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger kamen, während sich diese Quote bis zum Jahr 2025 auf ungefähr zehn Beitragszahler pro Empfänger verringerte. Ohne korrigierende Eingriffe drohe für das Jahr 2027 ein Defizit von rund 7,6 bis acht Milliarden Euro, welches für 2028 auf etwa 15,4 Milliarden Euro anwachsen könnte.
Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 3,6 Prozent, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 1,8 Prozent teilen. Der Zuschlag für Kinderlose, der aktuell 0,6 Prozent beträgt, soll ab 2027 auf 0,9 Prozent steigen, womit der Gesamtbeitrag für diese Gruppe 4,5 Prozent erreichen würde.
Sparvorgaben und politische Diskussionen
Carsten Linnemann verwies in Medieninterviews darauf, dass die Pflegeversicherung rund zehn Prozent einsparen müsse. Ohne entsprechende Reformen entstehe für 2027 eine schwere finanzielle Schieflage. Der Minister schloss dabei auch Leistungskürzungen in der Pflege nicht aus.
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Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte sollten 2027 dagegen nicht weiter angehoben werden; bei den Krankenkassen schloss er eine spätere Sparrunde nicht aus und verwies auf Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, die für Ende Dezember erwartet werden.
Beim Zuschlag für Kinderlose sei die Grenze erreicht. Einer Pflicht zu einer privaten Zusatzversicherung erteilte Linnemann eine Absage und sprach sich stattdessen für eine steuerliche Begünstigung privater Vorsorge aus.
Die geäußerten Kürzungsüberlegungen stießen umgehend auf Widerspruch. Christos Pantazis aus der SPD-Fraktion betonte, pauschale Kürzungen seien keineswegs unausweichlich, und forderte stattdessen einen verfassungskonformen Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung.
Dieser Schritt könne ein jährliches Entlastungsvolumen von rund drei bis 3,5 Milliarden Euro für die soziale Sicherung freisetzen. Verena Bentele vom Sozialverband VdK kritisierte die vorgegebene Einsparquote von zehn Prozent und forderte eine verlässliche Deckelung der Eigenanteile sowie einen Ausschluss von Leistungskürzungen.
Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im ersten Heimjahr zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro monatlich – ein Zuwachs von 256 Euro gegenüber dem Vorjahr.
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Strukturkommission und das Pflegeneuordnungsgesetz
Die Strukturkommission Pflege umfasst 13 Mitglieder unter dem gemeinsamen Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber. Zu den zentralen Aufgaben des Gremiums zählen die Stärkung der häuslichen Versorgung, die zielgenauere Ausgestaltung von Leistungen, die Begrenzung von Eigenanteilen sowie die stärkere Nutzung von Prävention und Rehabilitation.
Die Ausarbeitung der Empfehlungen ist bis Ende Januar 2027 vorgesehen, während das Inkrafttreten einer darauf basierenden Strukturreform für den 1. Juli 2027 avisiert wird. Das Ministerium plant im Vorfeld drei Anhörungen.
Parallel dazu befindet sich das Pflegeneuordnungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren, dessen Entwurf das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Die Vorlage sieht vor, die Pflegeversicherung im Jahr 2027 um 6,25 Milliarden Euro zu entlasten, während der Beitragssatz stabil bei 3,6 Prozent verbleiben soll.
Der Entwurf enthält ab Januar 2027 zwar Anhebungen beim monatlichen Pflegegeld ab Pflegegrad 2, sieht jedoch im Pflegegrad 1 den Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro und der Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro vor, wovon mehr als 860.000 Personen betroffen wären.
Zudem sollen die Punkteschwellen für die Zuerkennung eines Pflegegrads angehoben werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt.
