Pflegegrad, Betroffenen

Pflegegrad 1: Mehr als 860.000 Betroffenen drohen bis zu 173 Euro weniger

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesetzentwurf sieht höhere Zugangsschwellen, veränderte Pflegeleistungen und zusätzliche Beitragskosten vor; Bundestag und Bundesrat beraten noch.
Ein minimalistischer, heller Innenraum eines modernen öffentlichen Gebäudes mit leeren Holzsitzbänken und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Mit der für den 5. November 2026 angesetzten ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Deutschen Bundestag rückt eine umfassende Reform der Pflegeversicherung in den parlamentarischen Raum. Der Entwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, stellt noch kein geltendes Recht dar.

Nach den parlamentarischen Planungen soll die Abstimmung im Bundestag am 11. Dezember 2026 erfolgen, gefolgt von einer Befassung im Bundesrat am 18. Dezember 2026. Das Vorhaben sieht vor, die Regelungen überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen, während wesentliche Teile der Reform nach bisherigem Plan zum 1. Juli 2027 greifen sollen. Ziel des Vorhabens ist es, die Pflegeversicherung im Jahr 2027 um 6,25 Milliarden Euro zu entlasten.

Höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade

Im Zentrum der Reformpläne steht die Anhebung der Mindestpunktzahlen bei den Begutachtungen. Für den Pflegegrad 1 ist eine Erhöhung von bisher 12,5 auf 15 Punkte vorgesehen. Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, sollen künftig 30 statt der bisherigen 27 Punkte erforderlich sein, während die Schwelle für den Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte steigen soll.

Die Schwellen für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert. Das bestehende System basiert auf 64 Einzelkriterien mit maximal 100 Punkten, bei denen die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird, gefolgt von der Krankheitsbewältigung mit 20 Prozent sowie Mobilität mit 10 Prozent und der Alltagsgestaltung sowie kognitiven Fähigkeiten mit jeweils 15 Prozent. Die Punkte stellen gewichtete Begutachtungswerte und keine Pflegestunden dar.

Eine Modellrechnung des IGES-Instituts ergab, dass bei Erstbegutachtungen im Jahr 2024 rund 22 Prozent weniger Menschen einen Pflegegrad erhalten hätten, wenn diese neuen Grenzen bereits gegolten hätten.

Wer beispielsweise 28,75 Punkte erzielt, erhält aktuell Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld von 347 Euro monatlich, würde nach den neuen Schwellen jedoch in Pflegegrad 1 eingestuft und erhielte kein Pflegegeld – ein Unterschied von 4.164 Euro im Jahr.

Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Zudem soll eine Übergangsregelung über einen geplanten Paragrafen 142b im Elften Buch Sozialgesetzbuch festlegen, dass Anträge bis zum 31. Dezember 2026 nach der bisherigen 27-Punkte-Grenze bewertet werden.

Anpassungen bei Pflegegeld, Sachleistungen und Budgets

Für die höheren Pflegegrade sieht der Regierungsentwurf ab dem 1. Januar 2027 Anhebungen beim Pflegegeld vor. In Pflegegrad 2 soll der Betrag von 347 auf 380 Euro monatlich steigen, in Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, in Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro und in Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben 4,3 Prozent der Pflegebedürftigen, was rund 244.600 Personen entspricht, den Pflegegrad 5. Bei den Pflegesachleistungen sind für die Grade 2 bis 5 Maximalbeträge von bis zu 890 Euro, 1.590 Euro, 2.090 Euro und 2.530 Euro vorgesehen.

Gleichzeitig plant der Gesetzgeber Streichungen in Pflegegrad 1. Dort sollen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro und die Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich entfallen, was für mehr als 860.000 Betroffene einen Wegfall von bis zu 173 Euro monatlich beziehungsweise 2.076 Euro im Jahr bedeutet.

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Mehr als 860.000 Menschen mit Pflegegrad 1 sollen nach dem Reform-Entwurf künftig bis zu 173 Euro monatlich verlieren — Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Pauschale stehen zur Streichung. Noch ist das Vorhaben nicht verabschiedet, und für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 soll die bisherige 27-Punkte-Grenze gelten. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie jetzt prüfen sollten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro eingeführt werden, für Personen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Das Überbrückungsbudget soll von 3.539 Euro auf bis zu 2.285 Euro im Jahr sinken, was einem Minus von 1.254 Euro entspricht; eine Anhebung im Jahr 2028 entfällt, Anpassungen sollen erst ab 2029 jährlich erfolgen.

Finanzielle Belastungen und Verfahrensänderungen

Auf der Einnahmenseite soll der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, wodurch der Gesamtbeitrag von 4,2 auf 4,5 Prozent wächst und der Arbeitnehmeranteil von 2,4 auf 2,7 Prozent angehoben wird.

Bei einem Einkommen von 3.000 Euro bedeutet dies eine Mehrbelastung von 9 Euro im Monat beziehungsweise 108 Euro im Jahr. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen auf 70 Prozent begrenzt werden.

Zudem soll die reguläre Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 ausgesetzt werden. Begutachtungen sollen künftig strenger daraufhin geprüft werden, ob Rehabilitationsmaßnahmen den Pflegebedarf mindern können; wird keine Reha empfohlen, ist eine Einzelfallbegründung erforderlich.

Für Versicherte ab 60 Jahren ist ein Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen, während eine präventionsorientierte fachliche Pflegebegleitung für häuslich Versorgte erst zum 1. Januar 2029 starten soll.

Reaktionen aus Politik und Verbänden

Aus der Politik verwies Carsten Linnemann von der CDU darauf, dass die Zahl der Pflegebedürftigen binnen 20 Jahren von zwei auf über sechs Millionen gestiegen sei und ohne Gegenmaßnahmen im Jahr 2027 ein Defizit von rund acht Milliarden Euro drohe. Er schloss Leistungskürzungen nicht aus, sprach sich gegen eine Pflichtversicherung aus und plädierte stattdessen für eine steuerliche Begünstigung privater Vorsorge, während er Kostendeckel für Eigenanteile in Heimen skeptisch beurteilte.

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz äußerte dagegen die Sorge, dass rund fünf Millionen im häuslichen Umfeld versorgte Pflegebedürftige durch die Maßnahmen an den Rand des Kollapses gebracht würden.

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Wer heute knapp über der Schwelle liegt, könnte nach den geplanten höheren Punkteschwellen künftig keinen Pflegegrad mehr erhalten — bei 28,75 Punkten wären das 347 Euro Pflegegeld monatlich weniger. Der Entwurf sieht Bestandsschutz und eine Übergangsregelung vor, doch die Details entscheiden. Unsere Übersicht erklärt die neuen Schwellen und wie Sie Ihren Fall einordnen. Übersicht der neuen Schwellen sichern

Sozialverbände wie der VdK sowie der Kreisseniorenrat Böblingen weisen darauf hin, dass vor dem Inkrafttreten neuer Regeln noch das geltende Recht greift, weshalb Erstanträge noch vor Ablauf des Jahres 2026 geprüft werden sollten. Bei Höherstufungsanträgen wird zugleich auf das Risiko einer Herabstufung hingewiesen.

Parallel nahm am 27. Oktober 2026 eine aus 13 Fachleuten bestehende Pflegestrukturkommission unter dem Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber ihre Arbeit auf. Deren Empfehlungen sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen, wobei der nicht im Gremium vertretene Deutsche Pflegerat eine verbindliche Einbindung der Pflegeberufe anmahnt.

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