Pflegegrad, Rentenbeiträge

Pflegegrad 2: Neue 30-Punkte-Schwelle könnte Rentenbeiträge für Angehörige kosten

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf verändert ab 2027 die Pflegegrad-Einstufung für neue Fälle und erhöht den Kinderlosenzuschlag.

Pflege und Rente: Kabinett beschließt Änderungen für 2027
Ein sonnendurchflutetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel am Fenster mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Berichte konkretisieren die Bedingungen, unter denen pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekassen erhalten können. Während die rechtlichen Rahmenbedingungen für das laufende Jahr bestehen, hat das Bundeskabinett bereits Neuregelungen für das Jahr 2027 auf den Weg gebracht, die insbesondere die Einstufung in die Pflegegrade und die Beitragslast für Kinderlose verändern sollen.

Voraussetzungen für Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse

Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Rentenbeiträge für Personen, die Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegen. Eine zentrale Bedingung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Die häusliche Pflege muss zudem einen Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche erreichen, die auf mindestens zwei Tage verteilt sind.

Für die Pflegeperson gelten ebenfalls Einschränkungen hinsichtlich der eigenen Berufstätigkeit: Werden mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbsmäßig gearbeitet, entfällt der Anspruch auf die Beitragszahlung durch die Pflegekasse.

Weiterhin muss die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben und ihren Wohnsitz in Deutschland, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz unterhalten. Die Beiträge können dabei nicht nur die spätere Rente erhöhen, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen begründen.

Berechnungsbeispiele für die Rentensteigerung im Jahr 2026

Die Höhe der Rentenbeiträge ist an den jeweiligen Pflegegrad sowie die Art der bezogenen Pflegeleistungen gekoppelt. Für das Jahr 2026 liegen die monatlichen Beiträge der Pflegekassen zur Rentenversicherung zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro.

Nach einem Jahr pflegerischer Tätigkeit ergibt sich für Durchschnittsverdienende eine Steigerung der monatlichen Rente. Bei Pflegegrad 5 beträgt dieser Zuwachs 38,85 Euro bei Bezug von Pflegegeld, 33,02 Euro bei Kombinationsleistungen und 27,19 Euro bei reinen Sachleistungen.

In niedrigeren Pflegegraden fallen die Steigerungen geringer aus: Bei Pflegegrad 2 liegt das Plus bei 10,49 Euro bei Pflegegeldbezug und sinkt auf 7,34 Euro, sofern ausschließlich Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Kabinettsbeschluss zum PNOG: Änderungen bei Einstufung und Beiträgen

Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), um eine drohende Finanzlücke in der Pflegeversicherung abzuwenden. Diese wird für das Jahr 2027 auf rund 8 Milliarden Euro geschätzt. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Schwelle für den Pflegegrad 2 für neue Fälle von bisher 27 auf 30 Begutachtungspunkte angehoben werden.

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Personen, die zwischen 27 und unter 30 Punkten erreichen, würden damit in Pflegegrad 1 eingestuft. Da für diesen Pflegegrad keine Rentenbeiträge für Pflegepersonen vorgesehen sind, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf die soziale Absicherung künftiger Pflegender. Bestehende Pflegegrade sollen jedoch durch einen Bestandsschutz gewahrt bleiben.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Kinderlosenzuschlag für versicherungspflichtige Beschäftigte ab 23 Jahren von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte angehoben wird, wodurch der Gesamtbeitrag für diese Gruppe auf 4,5 Prozent steigen würde.

Andreas Storm, Vorstandschef der DAK, kritisierte diese Beitragsspreizung gegenüber der Rheinischen Post als verfassungsrechtlich bedenklich. Der SoVD Baden-Württemberg forderte, versicherungsfremde Leistungen künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Beitragsbemessungsgrenze soll zudem um 300 Euro pro Monat steigen; derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.

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Modalitäten der Pflegegeldauszahlung für Oktober 2026

In Deutschland leben derzeit knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftige, von denen rund 86 Prozent zu Hause versorgt werden. Das Pflegegeld wird grundsätzlich im Voraus an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Für den Monat Oktober 2026 erhielten gesetzlich Versicherte die Leistung regulär spätestens bis Donnerstag, den 1. Oktober 2026. Einige Kassen, darunter die AOK, zahlten das Geld teilweise bereits am 30. September 2026 aus.

Privat Versicherte erhalten die Leistung hingegen rückwirkend. Für den Oktober erfolgt die Gutschrift voraussichtlich am Montag, den 2. November 2026, da der 1. November auf einen Sonntag fällt und Banküberweisungen nur an Bankarbeitstagen durchgeführt werden.

Bei Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Werden beispielsweise 50 Prozent der Sachleistungen genutzt, werden entsprechend 50 Prozent des Pflegegeldsatzes ausgezahlt.

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