Pflegegrad, VdK

Pflegegrad: VdK warnt vor Verschärfung – Antrag bis Jahresende stellen

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der VdK empfiehlt, Pflegegrad-Anträge noch 2026 zu stellen, da ab 2027 strengere Bewertungsregeln drohen. Bestehende Einstufungen bleiben voraussichtlich gültig.

Pflegegrad 2026: VdK rät Arthrose-Patienten zur Eile vor Reform
Nahaufnahme der Hände eines älteren Menschen, die auf einem Gehstock ruhen, als Symbol für die Unterstützung bei Gelenkerkrankungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Chronische Gelenkerkrankungen wie Arthrose gehören zu den häufigsten Gründen, warum ältere Menschen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Der Sozialverband VdK rät Betroffenen nun, einen Erstantrag auf einen Pflegegrad noch im laufenden Jahr zu stellen – denn ab 2027 könnten die Zugangsregeln für die Pflegegrade 1 bis 3 deutlich strenger werden.

Was sich durch das Pflegeneuordnungsgesetz ändert

Grundlage der Neuregelung ist das Pflegeneuordnungsgesetz, dessen Entwurf ursprünglich von der früheren Ministerin Nina Warken (CDU) stammte und inzwischen von Carsten Linnemann weiterverfolgt wird.

Kernstück der Reform ist eine Anhebung der Punktschwellen, ab denen ein Pflegegrad zuerkannt wird: Für Pflegegrad 1 soll die Grenze von derzeit 12,5 auf 15 Punkte steigen, für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und für Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte. Zusätzlich soll der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich künftig entfallen.

Aktuell gilt: Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten vergeben, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Wer die neuen, höheren Schwellen künftig nicht erreicht, geht nach den geplanten Regeln leer aus oder erhält einen niedrigeren Grad als bisher.

VdK empfiehlt Antrag bis Jahresende

Der VdK warnt, dass die geplante Verschärfung insbesondere Menschen mit beginnenden oder mittelschweren Einschränkungen treffen könnte – etwa Betroffene chronischer Gelenkerkrankungen, deren Alltagsbeeinträchtigungen sich oft schleichend entwickeln.

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Der Verband rät deshalb, den Erstantrag bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu, wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekomme, behalte ihn nach aktuellem Stand auch dann, wenn die Zugangsregeln später verschärft würden.

Für Menschen mit bereits bestehendem Pflegegrad gibt es laut VdK keine automatische Höherstufung durch die Reform – zugleich besteht aber die Gefahr einer Rückstufung, sollte eine Neubegutachtung nach den dann geltenden, strengeren Kriterien erfolgen. Der Verband weist zudem darauf hin, dass ein Antrag formlos gestellt werden kann, etwa formlos schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse.

Betroffenenzahlen und der Nutzen früher Dokumentation

In Deutschland gelten laut VdK-Angaben mehr als 6 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Nach Berechnungen des IGES-Instituts erhalten jährlich 123.000 Antragstellende trotz Bedarfs keinen Pflegegrad, weitere 155.000 werden niedriger eingestuft, als ihrem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht.

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Wie entscheidend eine sorgfältige Dokumentation sein kann, zeigt der Fall eines Arthrose-Patienten aus Bad Harzburg: Sascha erhielt Pflegegrad 2, nachdem sein Hilfebedarf beim Aufstehen, Anziehen, Duschen und Treppensteigen im Begutachtungsverfahren dokumentiert wurde.

Eine Arthrose-Diagnose allein führt demnach nicht automatisch zu einem Pflegegrad – entscheidend sind stets die konkreten Einschränkungen der Selbstständigkeit im Alltag, die im Gutachten nachvollziehbar dargelegt werden müssen.

Für Menschen mit chronischen Gelenkbeschwerden bedeutet dies: Wer merkt, dass alltägliche Bewegungsabläufe zunehmend Unterstützung erfordern, sollte die eigene Situation genau festhalten und einen Antrag frühzeitig stellen – nicht zuletzt, um von den noch geltenden, niedrigeren Punktschwellen zu profitieren, bevor die geplante Reform 2027 in Kraft treten könnte.

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