Pflegekommission, Reformvorschläge

Pflegekommission: Reformvorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsbeschluss zur Kommission blieb aus; zugleich stehen für 2027 eine Finanzierungslücke und hohe Heimkosten im Raum.

Pflegekommission verzögert: Reformpläne und Finanzierungslücke im Fokus
Ein heller, minimalistischer Flur in einem modernen öffentlichen Gebäude mit klaren Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Einsetzung der geplanten Strukturkommission Pflege durch die Bundesregierung hat sich verzögert. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss blieb am 7. Oktober 2026 aus.

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille begründete den Aufschub mit letztem Beratungsbedarf und stellte einen Beschluss bis zur darauffolgenden Woche in Aussicht. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) kündigte im ZDF an, dass das Gremium am nachfolgenden Mittwoch eingesetzt werden solle.

Aus den Reihen von Verbänden stieß die Verzögerung umgehend auf Kritik. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, bezeichnete den Aufschub am 7. Oktober 2026 als Trauerspiel. Auch der Sozialverband Deutschland (VdK) mahnte zur Eile: Verbandschefin Michaela Engelmeier betonte am selben Tag, dass für weitere Hängepartien die Zeit fehle.

Zusammensetzung und Zeitplan des Beratungsgremiums

Nach vorliegenden Branchenberichten soll die Pflegestrukturkommission ausschließlich aus acht bis maximal zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehen. Eine Beteiligung von Verbands- oder Ländervertretern ist nicht vorgesehen; die Besetzung obliegt der Bundesregierung.

Innerhalb der Koalition wird allerdings noch über die konkreten Zielvorgaben debattiert. Als potenzielle Mitglieder werden unter anderem der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang, der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing, Martina Hasseler aus Wolfsburg sowie die Hallenser Pflegewissenschaftlerin Gabriele Meyer gehandelt.

Das Gremium soll seine Arbeit ab Oktober 2026 aufnehmen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bezeichnete das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PNOG) dabei als ersten Schritt. Der vorgesehene Fahrplan sieht vor, dass die Kommission bis Ende Januar 2027 konkrete Reformvorschläge vorlegt, um eine gesetzliche Umsetzung bis zum 1. Juli 2027 zu ermöglichen.

Andere Berichte verweisen darauf, dass zusätzliche Schritte ab Juli 2027 erarbeitet werden sollen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang erklärte am 9. Oktober 2026, neue Reformideen seien nicht zwingend erforderlich, wohl aber der politische Mut, bekannte Vorschläge umzusetzen. Zudem stufte er den vorgegebenen Zeitplan als sehr ehrgeizig ein.

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Die geplante Strukturkommission Pflege soll bis Ende Januar 2027 Reformvorschläge vorlegen, doch die Finanzierungslücke von 1,35 Milliarden Euro für 2027 bleibt bestehen. Wer heute einen Angehörigen im Heim finanziert, zahlt im Schnitt knapp 3.400 Euro monatlich aus eigener Tasche. Unser kostenloser Leitfaden ordnet den Zeitplan ein und zeigt, welche Schritte Sie jetzt gehen können. Kostenlosen Leitfaden zur Pflegereform anfordern

Demografischer Druck und gegensätzliche Reformkonzepte

Der Handlungsdruck auf die Pflegeversicherung wächst stetig. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes gab es Ende 2023 rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Bis zum Jahr 2040 wird ein Zuwachs auf 6 bis 6,8 Millionen Menschen prognostiziert.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) rechnet bis 2050 mit einem Anstieg auf rund 7,5 Millionen Pflegebedürftige. AGVP-Präsident Thomas Greiner merkte an, dass Geld allein nicht pflege und sich die Debatte nicht erneut ausschließlich um Finanzierungsfragen drehen dürfe; vielmehr müsse die Kommission Investitionshemmnisse beseitigen und Innovationen ermöglichen.

Gleichzeitig bleibt die finanzielle Lage angespannt. Laut einem Regierungsentwurf beläuft sich die Finanzierungslücke für das Jahr 2027 trotz eines Sparpakets auf 1,35 Milliarden Euro. Pflegebedürftige in Heimen zahlen im Schnitt knapp 3.400 Euro pro Monat aus eigener Tasche. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen entfallen davon allein 1.775 Euro im ersten Aufenthaltsjahr auf rein pflegebedingte Kosten.

Über die Gegenmaßnahmen herrscht politischer Dissens. Während die SPD die Einführung eines Pflegedeckels verlangt, spricht sich Minister Linnemann dagegen aus und favorisiert sozialverträgliche Leistungszuschüsse.

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Bereits 2025 legte Rothgang ein Modell für die Initiative Pro-Pflegereform vor, das eine Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 Euro im Monat sowie insgesamt maximal 25.200 Euro vorsieht. Die Gegenfinanzierung soll dabei unter anderem über die Einbeziehung Privatversicherter, höhere Beitragsbemessungsgrenzen sowie Abgaben auf Kapital- und Mieteinkünfte erfolgen.

Einen Gegenentwurf formulierte Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der privaten Krankenversicherung: Er schlägt eine obligatorische private Pflegezusatzversicherung mit Kapitaldeckung vor, deren Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden – ein Ansatz, der in Teilen der Union auf Zustimmung stößt.

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