Pflegeneuordnungsgesetz ab Januar 2027: Vier neue Budgets für Angehörige
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 00:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Doch das System stößt an seine Grenzen. Eine mangelnde Verzahnung von Gesundheits- und Pflegereformen führt zu einem „Pflegevakuum“ – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen.
Überlastung und der Drehtüreffekt
Mobile Pflegedienste haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht, warnt die Diakonie. Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, ohne dass eine ambulante Struktur bereitsteht, entsteht eine Versorgungslücke.
Die Folge: Angehörige übernehmen die Pflege kurzfristig und ohne professionelle Unterstützung. Das führt zum sogenannten Drehtüreffekt. Der Zustand der Pflegebedürftigen verschlechtert sich so weit, dass eine erneute Krankenhausaufnahme nötig wird.
Die Regierung plant, Akutbetten erst dann zu reduzieren, wenn die ambulante Versorgung flächendeckend gestärkt ist. Kritiker bemängeln: Die Pflegebranche sei bisher unzureichend in diese Planungen eingebunden.
Dramatische Engpässe bei kranken Kindern
Besonders prekär ist die Lage für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Catherine Hofbauer betreut ihren siebenjährigen Sohn mit schwerem Herzfehler in Pflegestufe 6 rund um die Uhr. Sie kann keiner Erwerbsarbeit nachgehen und ist auf staatliche Mindestsicherung angewiesen.
Die Versorgungslage ist alarmierend: Bundesweit gibt es nur zwei Tageshospize für Kinder, ein stationäres Kinderhospiz und zehn pädiatrische Palliativbetten. Fachleute fordern den dringenden Ausbau flächendeckender Entlastungsangebote.
Demografie verschärft den Fachkräftemangel
Die Zahlen zeigen den langfristigen Handlungsbedarf. Im Rhein-Neckar-Kreis steigt die Zahl der Pflegebedürftigen von rund 37.500 (2023) auf fast 44.700 im Jahr 2040 – ein Plus von 19 Prozent.
Alle Bereiche wachsen: von der stationären Pflege über ambulante Dienste bis zur Pflege durch Angehörige. Der Fachkräftemangel verschärft die Situation. Schon heute reichen die Kapazitäten kaum aus.
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Finanzielle Hürden und neue Gesetze
Der Deutsche Pflegerat warnt vor einer Reformpolitik, die primär auf Ausgabenbegrenzung setzt. Ein zentraler Kritikpunkt: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind gefährdet. Aktuell sind Rentenansprüche an Bedingungen geknüpft – etwa Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bringt ab Januar 2027 vier neue Budgets:
- Entlastungsbudget: 386 bis 1.079 Euro
- Sachleistungsbudget: 889 bis 2.529 Euro
- Sozialraumbudget: Bis zu 175 Euro (Pflegegrad 1 entfällt)
- Überbrückungsbudget: 1.855 bis 2.285 Euro
Für bestehende Pflegefälle gilt Bestandsschutz. Bei Neufällen ist das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten halbiert. Zur Orientierung gibt es Plattformen wie pnog-down.de.
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