Pflegeneuordnungsgesetz: Sozialraumbudget gefährdet 50.000 Arbeitsplätze
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt in der ambulanten Pflegebranche für erhebliche Unruhe. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor drastischen personellen Konsequenzen durch die geplante Einführung eines sogenannten Sozialraumbudgets.
Verbandspräsident Bernd Meurer geht davon aus, dass bundesweit mehr als 50.000 Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten in den kommenden Wochen die Kündigung droht. Grundlage dieser Prognose ist eine bpa-interne Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten, wonach in jedem Betrieb mehrere Arbeitskräfte entlassen werden müssten, die bislang Entlastungsleistungen erbringen.
Umstrukturierung der Finanzierung trifft Hauswirtschaftskräfte
Im Mittelpunkt der Kritik steht die veränderte Finanzierungsstruktur für Betreuungs- und Entlastungsangebote. Bisher werden diese Leistungen vor allem über den monatlichen Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro finanziert. Nach den Plänen der Bundesregierung, deren Kabinett den PNOG-Entwurf am 30. September beschloss, soll dieser Betrag für den Pflegegrad 1 vollständig entfallen.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll er durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bis zu 175 Euro monatlich betragen soll, bei Pflegebedürftigen bis 25 Jahre bis zu 300 Euro. Künftig soll für Hauswirtschaftskräfte bei Pflegediensten jedoch ein Sachleistungsbudget gelten.
Meurer wies darauf hin, dass neben den Kündigungen für mehr als 50.000 Mitarbeitende auch Millionen Pflegebedürftige vor der Herausforderung stünden, ihren Unterstützungsbedarf neu zu organisieren. Betroffen seien vor allem Hauswirtschaftskräfte. Der bpa fordert daher eine Öffnung des neuen Sozialraumbudgets für ambulante Dienste.
Wohlfahrtsverbände und Träger warnen vor Leistungslücken
Ähnliche Forderungen erheben regionale Wohlfahrtsverbände. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie der Caritasverband Südwestfalen fordern, bestehende ambulante Dienste mit einem Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht vom Sozialraumbudget auszuschließen. Da Tages- und Nachtpflegen sowie ambulante Dienste den Zugang verlieren könnten, drohten Personalabbau und Angebotskürzungen.
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Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sieht in der Reform eine erhebliche Schwächung ambulanter und teilstationärer Strukturen. Neben dem Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags von 131 Euro kritisiert der Verband Kürzungen beim Sachleistungsbudget, Einschränkungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die geplante Aussetzung der Tariftreue.
Beratungen und Schulungen sollen ab 2028 nicht mehr zum Leistungsspektrum ambulanter Dienste gehören. Am Beispiel des Diakonie-Sozialstationsverbands DSP Elbdiakonie rechnet der DEVAP mit einem Umsatzeinbruch von rund 15 Prozent und einer Gefährdung von etwa 200 Arbeitsplätzen. Bei einem anderen Beispielbetrieb wird ein Umsatzrückgang von rund 65 Prozent und der Wegfall von 15 Stellen befürchtet.
Kritik an vier getrennten Budgets
Der Sozialverband VdK kritisiert die geplante Aufteilung der häuslichen Pflege in vier starre Töpfe: das Sozialraumbudget, das Sachleistungsbudget, das Entlastungsbudget und ein Überbrückungsbudget für Notfälle.
VdK-Präsidentin Verena Bentele bezeichnete die damit verbundenen Erschwernisse beim Leistungszugang als verfehlt und forderte unter anderem die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an Coronaschulden an die Pflegeversicherung. Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut.
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Der Entwurf sieht zudem strengere Schwellenwerte für Neueinstufungen vor: Pflegegrad 1 soll ab 15 Punkten greifen (bisher 12,5), Pflegegrad 2 ab 30 Punkten (bisher 27) und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten (bisher 47,5), wobei für bereits eingestufte Personen Bestandsschutz gilt.
Finanzexperten und Branchenkenner verweisen darauf, dass das Gesetz im Dezember den Bundestag passieren und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Pflege-Arbeitgeber befürchten angesichts der Konsolidierungsmaßnahmen zur Beitragsstabilisierung breite Einschnitte in die Versorgungslandschaft.
