Pflegeneuordnungsgesetz: VdK und Linke raten zu ErstantrÀgen vor Jahreswechsel
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deAngesichts der geplanten Reform der Pflegeversicherung zeichnen sich fĂŒr PflegebedĂŒrftige und deren Angehörige deutliche Einschnitte ab. Das von der Bundesregierung vorbereitete Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab Anfang 2027 strengere MaĂstĂ€be bei der Einstufung vor.
Vor diesem Hintergrund rufen der Sozialverband VdK und die Partei Die Linke Betroffene dazu auf, notwendige ErstantrÀge auf einen Pflegegrad noch vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen zu stellen.
SchÀrfere Schwellenwerte und Sparziele im Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz unter Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am 30. September 2026. Die Vorlage zielt darauf ab, die gesetzliche Pflegeversicherung im ersten Wirkungsjahr 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro zu entlasten. Zu den KernmaĂnahmen zĂ€hlt eine Anhebung der Schwellenwerte fĂŒr die Pflegegrade 1 bis 3.
Laut dem Entwurf soll der Einstieg in den Pflegegrad 1 ab 2027 erst ab 15 statt wie bisher ab 12,5 Punkten bei einer Obergrenze von unter 30 Punkten greifen. FĂŒr Pflegegrad 2 wird die Spanne von derzeit 27 bis unter 47,5 Punkten auf 30 bis unter 50 Punkte angehoben. Pflegegrad 3 erfordert kĂŒnftig mindestens 50 statt 47,5 Punkten.
Wer bei der Begutachtung kĂŒnftig beispielsweise 28 Punkte erreicht, erhĂ€lt nach den neuen Vorgaben lediglich Pflegegrad 1 anstelle von Pflegegrad 2. Die Kriterien fĂŒr die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverĂ€ndert. Zudem steigt der Beitragszuschlag fĂŒr kinderlose Beitragszahler im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent.
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KĂŒrzungen bei Leistungen im Pflegegrad 1
Besonders gravierende Streichungen sind im niedrigsten Pflegegrad vorgesehen. Der Kabinettentwurf sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im hĂ€uslichen Bereich zum 1. Januar 2027 fĂŒr alle Bezieher in Pflegegrad 1 vollstĂ€ndig zu streichen. Einen Bestandsschutz soll es hierbei nur fĂŒr Personen geben, die bereits vollstationĂ€r in einem Heim leben.
Die Einsparung hieraus wird auf 800 Millionen Euro im ersten Wirkungsjahr beziffert. Auch die Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich fĂŒr Verbrauchspflegehilfsmittel soll in Pflegegrad 1 entfallen. Der Zuschuss fĂŒr MaĂnahmen zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 Euro bleibt hingegen erhalten.
Zudem soll die Frist, nach der Pflegekassen AntrĂ€ge binnen 25 Arbeitstagen bescheiden mĂŒssen oder andernfalls eine SĂ€umniszahlung von 70 Euro pro Woche fĂ€llig wird, vom 1. Januar bis zum 1. April 2027 temporĂ€r ausgesetzt werden.
Aufruf zur Antragstellung und Warnung vor Risiken
VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele und Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek mahnten Betroffene, offene ErstantrĂ€ge noch vor dem Jahreswechsel einzureichen. Nach derzeitigem Recht erfolge die Begutachtung nach den bisherigen, niedrigeren Punkteschwellen, und die Einstufung genieĂe bis zur nĂ€chsten ĂberprĂŒfung Bestandsschutz.
Der VdK wies seine 2,3 Millionen Mitglieder zugleich darauf hin, dass dieser Rat ausschlieĂlich fĂŒr ErstantrĂ€ge gelte. Bei bestehenden Pflegegraden berge ein Antrag auf Höherstufung unter den kĂŒnftigen Vorgaben das Risiko einer Herabstufung.
Reichinnek kritisierte den Kurs des Gesundheitsministeriums scharf und forderte stattdessen den Aufbau einer solidarischen Pflegevollversicherung. Der VdK verlangt Nachbesserungen an dem Kabinettsentwurf, dessen parlamentarische Beratungen nun anstehen. Die erste Lesung im Bundestag ist fĂŒr den 6. November 2026 vorgesehen, die Schlussabstimmung fĂŒr den 11. Dezember 2026. AnschlieĂend bedarf das Vorhaben noch der Zustimmung des Bundesrates.
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Ausgabenentwicklung und Strukturkommission
Die ReformplĂ€ne erfolgen vor dem Hintergrund einer stark wachsenden finanziellen Belastung des Systems. Im Jahr 2025 erhielten rund 6 Millionen Menschen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung â doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor.
Die Gesamtausgaben stiegen von rund 24 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden Euro im Vorjahr an. Eine vom Kabinett eingesetzte 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter Leitung von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber soll bis Januar weitere VorschlĂ€ge fĂŒr eine nachhaltige Ausgestaltung vorlegen.
