Pflegereform, Entlastungsbetrag

Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag fällt für Pflegegrad 1 weg

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 01:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Pflegeneuordnungsgesetz verzögert sich weiter. Ostdeutsche Ministerpräsidenten kündigen Widerstand an, während Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen geplant sind.

Pflegereform 2027: Zeitplan wackelt, Ost-Länder drohen mit Blockade
Stapel mit Gesetzestexten und einem Stethoskop auf einem Schreibtisch vor einem verschwommenen Kalender. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die geplante Reform der Pflegeversicherung für das Jahr 2027 steht vor erheblichen zeitlichen und politischen Hürden. Nachdem die Bundesregierung Ende Juli 2026 erneut keine Entscheidung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) getroffen hat, wächst der Druck auf den Gesetzgebungsprozess. Der Kabinettsbeschluss, der ursprünglich bereits im Mai hätte erfolgen sollen, wurde mehrfach vertagt, zuletzt am 29. Juli 2026. Damit ist eine Verabschiedung des Reformpakets vor der parlamentarischen Sommerpause ausgeschlossen.

Zeitplan und parlamentarisches Verfahren

Ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027 ist nach aktuellem Stand nur noch durch ein beschleunigtes Verfahren im Herbst 2026 realisierbar. Bundeskanzler Merz kündigte die Reform für das kommende Quartal an; das PNOG wurde bereits für die Kabinettssitzungen im September 2026 angemeldet. Mögliche Termine hierfür sind der 2., 16., 23. oder 30. September. Branchenverbände wie der VDAB drängen auf einen Beschluss zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anfang September, um die notwendigen administrativen Vorbereitungen für das neue Jahr zu ermöglichen.

Der vorliegende Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 sieht eine grundlegende Umstrukturierung der Leistungen vor. Geplant ist die Einführung von vier Kernbudgets: einem Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget. Dabei soll das neue Entlastungsbudget bisherige Leistungen wie das Pflegegeld, die Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel ersetzen.

Finanzielle Auswirkungen und Leistungskürzungen

Die Reform ist geprägt von dem Ziel, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern, da für 2027 ein Defizit von mehreren Milliarden Euro erwartet wird. Marktforscher der BKK warnen bereits für Ende 2026 vor einem Rekorddefizit von bis zu 5,2 Milliarden Euro, wobei die Ausgaben allein im ersten Halbjahr um 11 Prozent gestiegen seien.

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Um diese Lücken zu schließen, sieht der Entwurf unter anderem eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose vor. Diese sollen zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen. Gleichzeitig sind Einschnitte bei den Leistungen vorgesehen. So soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für Personen mit Pflegegrad 1 entfallen. Für die Pflegegrade 2 und 3 ist geplant, dass in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. Zudem soll der höchste Zuschlag für die stationäre Pflege erst nach viereinhalb statt bisher drei Jahren erreicht werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Senkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent.

Politischer Widerstand aus den Bundesländern

Gegen diese Pläne regt sich massiver Widerstand, insbesondere aus Ostdeutschland. Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen drohen mit einer Blockade der Reform im Bundesrat. Michael Kretschmer begründete dies mit den spezifischen Erwerbsbiografien und den im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Renten. In Sachsen lägen die Durchschnittsrenten zwischen 1.300 und 1.500 Euro, während der Eigenanteil für einen Heimplatz bereits die Marke von 3.000 Euro überschreite.

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Kretschmer, Schulze und Voigt fordern eine stärkere Berücksichtigung der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Sie kritisieren, dass die gestreckten Entlastungszuschläge die Eigenanteile der Heimbewohner weiter erhöhen würden. In Sachsen-Anhalt übersteige der Heimeigenanteil von 2.891 Euro bereits heute die durchschnittliche Altersrente.

Während der CDU-Sozialflügel die Blockadedrohung unterstützt, verteidigte Wirtschaftsministerin Reiche die Rentenpläne. Sie verwies auf die Notwendigkeit einer längeren Lebensarbeitszeit und stützte sich dabei auf Empfehlungen der Rentenkommission, die unter anderem die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren vorschlägt. Das weitere Schicksal der Pflegereform hängt nun maßgeblich von den Verhandlungen im September ab.

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