Pflegereform, Entlastungsbetrag

Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag fÀllt weg, Leistungen sinken

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 00:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Pflegeneuordnungsgesetz bringt ein neues Sozialraumbudget, geringere Pflegegelderhöhungen und weniger RentenbeitrĂ€ge fĂŒr pflegende Angehörige.

Pflegeneuordnungsgesetz: KĂŒrzungen und Systemwechsel ab 2027
HĂ€nde einer Ă€lteren Person halten die HĂ€nde einer jĂŒngeren Person, im Hintergrund ein warm beleuchtetes Wohnzimmer, symbolisiert hĂ€usliche Pflege. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Ein Referentenentwurf vom 5. Juni konkretisiert die PlĂ€ne, doch das Gesetzgebungsverfahren stockt. UrsprĂŒnglich fĂŒr Mitte Juli vorgesehen, wurde die Befassung im Bundeskabinett auf Ende Juli verschoben. Grund sind anhaltende WiderstĂ€nde aus FachverbĂ€nden und den BundeslĂ€ndern.

Systemwechsel beim Entlastungsbetrag

Ein zentraler Punkt der Reform: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. FĂŒr Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet das eine Verschlechterung – sie verlieren den Anspruch auf den monatlichen Festbetrag komplett. Als Ersatz ist eine neuartige Pflegebegleitung geplant, die aber erst ab 2028 flĂ€chendeckend verfĂŒgbar sein soll.

FĂŒr die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Entwurf ein Budget von 175 Euro monatlich vor, fĂŒr PflegebedĂŒrftige unter 25 Jahren sogar 300 Euro. Allerdings entfĂ€llt die Möglichkeit, ungenutzte BetrĂ€ge ĂŒber mehrere Monate anzusparen. Zudem plant das Bundesgesundheitsministerium ein umfassendes Entlastungsbudget, das das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Es bĂŒndelt auch bisher separate Leistungen wie die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 Euro) und Mittel der Verhinderungspflege.

Pflegegeld: Weniger Erhöhung als erwartet

Seit Januar 2025 wurden die SĂ€tze fĂŒr das Pflegegeld nicht mehr angepasst. Nach geltender Rechtslage wĂ€re die nĂ€chste Erhöhung zum 1. Januar 2028 fĂ€llig. Der PNOG-Entwurf verschiebt diese Anpassung jedoch auf den 1. Juli 2028.

Noch gravierender: Die Berechnungsgrundlage soll geĂ€ndert werden. Statt der kumulierten Inflation soll nur noch die durchschnittliche Kerninflation herangezogen werden. Die Folge: Bei Pflegegrad 2 wĂŒrde der Satz statt auf 374 Euro nur auf etwa 355 Euro steigen. Laut Finanztabellen des Entwurfs spart die Pflegeversicherung dadurch allein 2028 rund 4,05 Milliarden Euro ein. In den Folgejahren sollen die Minderausgaben bei ĂŒber 3,4 Milliarden Euro jĂ€hrlich bleiben.

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Weniger Rente fĂŒr pflegende Angehörige

Auch die soziale Absicherung pflegender Angehöriger wird gekĂŒrzt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die RentenversicherungsbeitrĂ€ge, die die Pflegekassen fĂŒr nicht erwerbsmĂ€ĂŸig Pflegende zahlen, auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken.

Betroffen sind Personen, die mindestens zehn Stunden wöchentlich einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 betreuen und dabei selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Bereits erworbene RentenansprĂŒche bleiben durch einen Besitzstandsschutz erhalten. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und ĂŒber zwei Milliarden Euro in den Folgejahren.

Kritik: „Mogelpackung" statt echter Reform

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UnabhĂ€ngig von der großen Reform gelten seit Anfang 2026 Erleichterungen bei den verpflichtenden BeratungseinsĂ€tzen. FĂŒr Bezieher von Pflegegeld mit den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Nachweis nach § 37 SGB XI nur noch einmal pro Halbjahr nötig.

In der Fachwelt stĂ¶ĂŸt der Referentenentwurf auf deutliche Ablehnung. BranchenverbĂ€nde kritisieren die PlĂ€ne als Mogelpackung – durch die Integration verschiedener Pauschalen in ein Gesamtbudget wĂŒrden faktisch Leistungen gekĂŒrzt. Eine Petition, die bis zum 7. Juli knapp 3.000 UnterstĂŒtzer fand, fordert Nachbesserungen. Besonders kritisch sehen Fachleute die geplanten Schwellenwerte fĂŒr die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 sowie die Regelung, nach der NeuzugĂ€nge in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent der Leistungen erhalten sollen. Zudem warnen Pflegeexperten: Der Wegfall des Entlastungsbetrags fĂŒr Pflegegrad 1 könnte wirtschaftliche Schwierigkeiten fĂŒr kleine Dienstleistungsanbieter und Jobverluste im Bereich der HaushaltsunterstĂŒtzung auslösen.

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