Pflegereform, Höhere

Pflegereform 2027: Höhere BeitrÀge und strengere Pflegegrad-Regeln

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 12:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMG plant höhere BeitrÀge, strengere Pflegegrad-Schwellen und neue Budgets, um das erwartete Defizit der Pflegeversicherung zu begrenzen.

Pflegeversicherung: Reform soll Milliarden-Defizit ab 2027 bremsen
Ein minimalistisches, modernes GebÀude aus Beton vor einem neutralen Hintergrund, das StabilitÀt und institutionelle Schwere symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle StabilitÀt der sozialen Pflegeversicherung steht unter erheblichem Druck. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die aktuelle Lage der Versicherung im Bundestag laut einem Bericht vom 11. September 2026 als desaströs.

Den vorliegenden Prognosen zufolge wird fĂŒr das Jahr 2027 ein Defizit von 8 Milliarden Euro erwartet, das im darauffolgenden Jahr 2028 auf ĂŒber 15 Milliarden Euro ansteigen könnte. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bereitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Reform vor.

Ein entsprechender Entwurf fĂŒr ein Pflege-Nachhaltigkeits-Ordnungsgesetz (PNOG) soll noch im September das Kabinett passieren, um die BeitrĂ€ge fĂŒr das Jahr 2027 stabilisieren zu können.

Geplante Belastungen fĂŒr Beitragszahler und Gutverdiener

Ein zentrales Element der ReformplĂ€ne sieht eine stĂ€rkere finanzielle Beteiligung der Versicherten vor. Der PNOG-Entwurf sieht vor, den Beitragszuschlag fĂŒr Kinderlose zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte anzuheben. WĂ€hrend der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verbleiben soll, mĂŒssten Versicherte ab 23 Jahren diesen zusĂ€tzlichen Aufschlag vollstĂ€ndig selbst tragen.

ZusĂ€tzlich plant das BMG eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese soll von aktuell 5.812,50 Euro auf 6.450 Euro pro Monat steigen (Werte bezogen auf 2026). Modellrechnungen des Ministeriums aus dem Jahr 2026 verdeutlichen die Auswirkungen: Bei einem Monatslohn von 6.450 Euro wĂŒrde die Mehrbelastung bei 21,75 Euro pro Monat liegen.

Anzeige

Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sorgt fĂŒr verĂ€nderte Rahmenbedingungen bei der Kalkulation von Sozialabgaben. Dieser kostenlose Überblick liefert alle aktuellen Grenzwerte sowie praktische Rechenbeispiele fĂŒr Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen kostenlos herunterladen

Insgesamt rechnet das Ministerium durch den erhöhten Zuschlag und die neue Bemessungsgrenze mit Mehrausgaben der Versicherten in Höhe von etwa 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Eine weitere Neuerung betrifft die Familienversicherung. Laut Planungen der Bundesregierung soll die beitragsfreie Mitversicherung fĂŒr Ehepartner entfallen und durch einen Eigenbeitrag in Höhe von 0,52 Prozent ersetzt werden. Ab dem Jahr 2028 ist zudem eine Koppelung der Pflegeleistungen an die Inflationsrate vorgesehen.

Neue HĂŒrden beim Zugang zu Pflegegraden

Neben den Beitragsanpassungen sieht der Referentenentwurf des BMG strukturelle Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade vor. Ziel ist eine Erhöhung der Schwellenwerte fĂŒr den Erhalt von Leistungen. Demnach sollen die notwendigen Punktzahlen fĂŒr die Pflegegrade wie folgt angepasst werden:
- Pflegegrad 1: Anstieg von 12,5 auf 15 Punkte
- Pflegegrad 2: Anstieg von 27 auf 30 Punkte
- Pflegegrad 3: Anstieg von 47,5 auf 50 Punkte

Die Werte fĂŒr die Pflegegrade 4 und 5 sollen unverĂ€ndert bleiben. Durch diese Maßnahmen und den Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro bei Pflegegrad 1 strebt das Ministerium bis zum Jahr 2030 Einsparungen von ĂŒber 20 Milliarden Euro an.

Das Inkrafttreten dieser Änderungen ist fĂŒr den 1. Januar 2027 geplant. Der Sozialverband VdK riet bereits im August 2026 dazu, Pflegegrade noch im laufenden Jahr zu beantragen, um von einem möglichen Bestandsschutz fĂŒr bestehende Einstufungen zu profitieren.

Neustrukturierung der Leistungen und Budgets

Die Reform sieht zudem eine Umgestaltung der Leistungsarten vor. Die Verhinderungspflege soll ab Anfang 2027 als eigenstĂ€ndige Leistung entfallen und stattdessen in vier verschiedene Budgets integriert werden. Bisher existiert ein gemeinsamer Jahresbetrag fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro.

Die neuen monatlichen Budgets fĂŒr Sachleistungen sollen gestaffelt werden: FĂŒr Pflegegrad 2 sind 889 Euro vorgesehen, fĂŒr Pflegegrad 3 1.590 Euro, fĂŒr Pflegegrad 4 2.089 Euro und fĂŒr den höchsten Pflegegrad 2.529 Euro. ErgĂ€nzend sind ÜberbrĂŒckungsleistungen geplant, die je nach Pflegegrad zwischen 1.855 Euro und 2.285 Euro pro Jahr liegen.

Anzeige

Wer sich mit den Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Personalverwaltung befasst, sollte auch kĂŒnftige Reformen im Blick behalten. Dieser Gratis-Report zeigt auf, welche weiteren Änderungen bei der Lohnabrechnung und Compliance auf Unternehmen zukommen könnten. Reformpaket-Guide fĂŒr Arbeitgeber gratis sichern

Kontroversen um den Finanzausgleich und HaushaltskĂŒrzungen

Ein weiterer Diskussionspunkt der Reform ist ein möglicher Finanzausgleich zwischen der privaten (PPV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (GKV). Ein Papier des Bundesministeriums fĂŒr Arbeit und Soziales (BMAS) prĂŒft hierbei ein Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro jĂ€hrlich.

Hintergrund sind unterschiedliche Kostenstrukturen: WĂ€hrend die GKV laut einer Auswertung des Wido aus dem Jahr 2021 eine PflegebedĂŒrftigenquote von 6,3 Prozent aufweist, liegt diese in der PPV bei 3,2 Prozent.

Rechtswissenschaftler Ă€ußerten jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solchen Ausgleich. Auch die private Krankenversicherung (PKV) warnte vor einem Verfassungsbruch. Die PlĂ€ne werden zudem durch KĂŒrzungen im Bundeshaushalt 2027 flankiert.

Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums soll von 21,77 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 14,33 Milliarden Euro sinken, wobei die Pflegeausgaben um 3,28 Milliarden Euro reduziert werden sollen. FachverbĂ€nde wie die BAGSO und der VdK warnen angesichts dieser Einschnitte vor wachsenden Armutsrisiken fĂŒr PflegebedĂŒrftige.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70086840 |