Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag von 131 Euro verlieren
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 22:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Reform der Pflegeversicherung zielt auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen in der häuslichen Versorgung ab. Neben der regionalen Ausrichtung von Versorgungsnetzwerken stehen insbesondere neue Budgetmodelle und finanzielle Einschnitte im Zentrum der Debatte.
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, sieht eine umfassende Neuordnung der Leistungen ab dem 1. Januar 2027 vor. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt das bisherige Recht fort.
Neues Budgetsystem für die Pflegegrade 2 bis 5
Kern des Gesetzentwurfs ist die Bündelung bisheriger Einzelleistungen in vier Budgets für die Pflegegrade 2 bis 5 ab dem 1. Januar 2027. Geplant ist ein monatliches Entlastungsbudget von 386 Euro für Pflegegrad 2, 638 Euro für Pflegegrad 3, 889 Euro für Pflegegrad 4 sowie 1.079 Euro für Pflegegrad 5. Alternativ beziffern weitere Entwurfsfassungen die Werte auf 380 Euro, 630 Euro, 890 Euro und 1.080 Euro.
Das Sachleistungsbudget soll monatlich 889 Euro, 1.590 Euro, 2.089 Euro und 2.529 Euro beziehungsweise gerundet bis zu 890 Euro, 1.590 Euro, 2.090 Euro und 2.530 Euro betragen. Beide Budgets sollen künftig zusätzliche, bislang separat abgerechnete Leistungen abdecken.
Für kurzzeitige Ausfälle sieht der Entwurf ein jährliches Überbrückungsbudget vor. Vorgesehen sind Beträge von bis zu 1.855 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 sowie 2.285 Euro für die Pflegegrade 4 und 5 beziehungsweise bis zu 2.285 Euro für alle Pflegegrade von 2 bis 5. Zum Vergleich: Im Jahr 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ersatzpflegeansprüche aus dem Jahr 2026 müssen nach geltendem Recht bis zum 31. Dezember 2027 abgerechnet werden. Zudem ist ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro für Personen ab 25 Jahren und 300 Euro für Personen unter 25 Jahren geplant.
Einschnitte bei Pflegegrad 1 und schärfere Begutachtungsregeln
Erhebliche Änderungen drohen Personen mit Pflegegrad 1. Für sie soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro beziehungsweise jährlich 1.572 Euro ab dem 1. Januar 2027 gestrichen werden. Für bereits vollstationär im Heim lebende Betroffene mit Pflegegrad 1 ist Bestandsschutz vorgesehen, bei einem Heimeinzug ab 2027 soll der Zuschuss jedoch entfallen.
Der Gesetzentwurf zur Pflegereform sieht vor, dass der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfällt. Unser kostenloser Leitfaden fasst zusammen, welche Fristen für Anträge gelten und wie bestehende Einstufungen geschützt bleiben. Kostenlosen Leitfaden zur Pflegereform anfordern
Für Erst- und Höherstufungsanträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingehen, gilt die Begutachtung nach bisherigem Recht, selbst wenn diese erst im Jahr 2027 stattfindet. Ab dem 1. Januar 2027 sollen für Neuanträge strengere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 greifen, während bestehende Einstufungen Bestandsschutz erhalten.
Nach Berechnungen der AOK wären bei einer sofortigen Anwendung der neuen Schwellenwerte 5,6 Prozent der Begutachtungen ohne Pflegegrad ausgegangen; in weiteren 14 Prozent der Fälle wäre ein niedrigerer Pflegegrad vergeben worden.
Regionale Strukturen und finanzielle Belastungen
Kritik kommt unter anderem aus ländlichen Regionen wie dem Kreis Höxter. Dort warnen ambulante Dienste vor Vergütungseinbußen, Leistungskürzungen und zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Insbesondere kleine Anbieter stünden aufgrund langer Anfahrtswege unter erheblichem Druck.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe kritisierte den Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 sowie den Ausschluss ambulanter Dienste vom neuen Sozialraumbudget und forderte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Für Erst- und Höherstufungsanträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingehen, soll die Begutachtung noch nach bisherigem Recht erfolgen — auch wenn sie erst 2027 stattfindet. Unser Leitfaden zeigt, welche Schritte Sie jetzt prüfen können, um keine Frist zu verpassen. Checkliste Pflegeantrag jetzt sichern
Gleichzeitig bleibt die Finanzlage der Pflegeversicherung angespannt. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann bezifferte die im Gesetzentwurf für 2027 verbleibende Deckungslücke auf 1,35 Milliarden Euro und warnte vor einem zusätzlichen Fehlbetrag von mehr als einer Milliarde Euro bis Ende 2026. Der GKV-Spitzenverband verzeichnete für das erste Halbjahr 2026 ein Defizit von 770 Millionen Euro und prognostiziert ein Gesamtjahresdefizit von 4,4 Milliarden Euro.
Um die Liquidität bis zum Jahresende abzusichern, billigte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 8. Oktober 2026 ein zusätzliches Bundesdarlehen von bis zu 700 Millionen Euro.

