Pflegereform 2027: VdK rät Pflegebedürftigen zum Antrag noch 2026
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts der geplanten gesetzlichen Neuregelungen in der sozialen Pflegeversicherung empfiehlt der Sozialverband VdK Pflegebedürftigen, Anträge auf einen Pflegegrad noch vor Ablauf des Jahres 2026 zu stellen.
Hintergrund dieser Empfehlung ist die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Pflegereform, die weitreichende Änderungen bei den Einstufungskriterien und Leistungsansprüchen vorsieht. Durch eine Antragstellung im laufenden Jahr können sich Betroffene einen Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade sichern.
Geplante Verschärfungen der Einstufungskriterien
Ein zentraler Aspekt des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der bereits am 5. Juni 2026 vorgelegt wurde, ist die Anhebung der Punktgrenzen für die unteren drei Pflegegrade. Für den Pflegegrad 1 (PG1) soll die Grenze künftig bei 15 bis unter 30 Punkten liegen, statt wie bisher bei 12,5 bis 27 Punkten.
Beim Pflegegrad 2 (PG2) verschieben sich die Grenzen von derzeit 27 bis 47,5 Punkten auf künftig 30 bis unter 50 Punkte. Auch für den Pflegegrad 3 (PG3) sieht der Entwurf eine Anhebung auf 50 bis unter 70 Punkte vor (bisher 47,5 bis 70). Die Kriterien für die Pflegegrade 4 und 5 sollen unverändert bleiben.
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Diese Anpassungen haben konkrete Auswirkungen auf die Leistungsansprüche. Beispielrechnungen verdeutlichen das Ausmaß: Ein Antragsteller mit einer Bewertung von 28 Punkten würde nach aktuellem Recht den Pflegegrad 2 erhalten, was einen Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld pro Monat begründet.
Nach der geplanten Reform würde dieselbe Punktzahl lediglich für den Pflegegrad 1 ausreichen, für den kein monatliches Pflegegeld vorgesehen ist. Laut Berechnungen des VdK werden durch die Neuregelung jährlich etwa 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten, während weitere 155.000 Betroffene in einen niedrigeren Grad eingestuft würden als nach bisherigem Recht.
Kürzungen und Umstrukturierungen bei den Leistungen
Neben den veränderten Einstufungshürden sieht der Entwurf vom Juni 2026 auch Leistungskürzungen vor. So soll der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen.
Zudem ist geplant, das neue Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nach einer erstmaligen Einstufung in PG2 oder PG3 nur zur Hälfte auszuzahlen. Für den PG2 würde dies bedeuten, dass statt der geplanten 386 Euro monatlich in der Anfangsphase nur 193 Euro zur Verfügung stünden.
Darüber hinaus sieht die Reform eine Reduzierung der Mittel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. In den Pflegegraden 2 und 3 sollen diese Leistungen künftig auf bis zu 1.855 Euro pro Jahr begrenzt werden, während der aktuelle Wert bei 3.539 Euro liegt. Die Hilfsmittelpauschale von bis zu 42 Euro pro Monat soll laut Entwurf ebenfalls entfallen.
Finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung
Die Reformbestrebungen stehen im Kontext einer angespannten Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband meldete für das erste Halbjahr 2026 ein Defizit von 770 Millionen Euro. Für das gesamte Jahr 2026 wird ein Finanzierungsbedarf von 4,4 Milliarden Euro prognostiziert. Ohne Gegenmaßnahmen erwartet der Verband für das Jahr 2027 einen ungedeckten Zusatzbedarf von etwa 10 Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) beziffert den Einsparbedarf für das Jahr 2027 auf rund 8 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt bis zum Jahr 2030 Gesamteinsparungen von über 20 Milliarden Euro an. Zu den geplanten Maßnahmen gehören neben den Leistungskürzungen auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie ein höherer Beitragszuschlag für Kinderlose.
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Politische Debatte und Forderungen der Verbände
Innerhalb der Bundesregierung ist das Paket jedoch umstritten. Die SPD stoppte den Kabinettstermin zur Pflegereform und lehnt die Kürzungsvorschläge ab. Die Partei fordert stattdessen einen Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie einen Pflegedeckel, der den Eigenanteil für Heimbewohner auf 1.500 Euro pro Monat begrenzt. Aktuell liegt dieser Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei fast 3.400 Euro.
VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßte zwar Teile der Vorschläge, betonte jedoch, dass das Paket den rund 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege wirksam helfen müsse. Der Sozialverband fordert zudem die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an pandemiebedingten Mehrkosten durch den Bund an die Pflegeversicherung.
In einer Umfrage des Verbandes sprachen sich zudem 80 Prozent der Befragten gegen die geplante Halbierung der Leistungen in den ersten Monaten nach einer Einstufung aus. Eine Entscheidung über die endgültige Fassung der Reform steht noch aus, das Inkrafttreten bleibt jedoch für Anfang 2027 geplant.
