Pflegereform: Verbände warnen vor Verlust von bis zu 1.572 Euro jährlich
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Pläne der Bundesregierung zur Neugestaltung der Pflegeversicherung stoßen auf deutlichen Widerstand von Betroffenenorganisationen. Die Interessenvertretungen wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V. verlangen in einer gemeinsamen Erklärung konkrete Nachweise für die von Regierungsseite vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe, mit denen Leistungskürzungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) begründet werden, oder andernfalls die Rücknahme der Vorhaben.
Während Fachleute Pflegebedürftige bereits zu den potenziellen Auswirkungen des Gesetzes beraten, wächst die Kritik an den Einschnitten bei bewährten Hilfsangeboten.
Kritik an Streichungen und Umbau der Budgets
Im Zentrum der verbandlichen Kritik steht der Wegfall der Verhinderungspflege sowie der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als eigenständige Leistungen. Zudem soll der bisherige Entlastungsbetrag durch ein neu konzipiertes Sozialraumbudget abgelöst werden.
Die Verbände bemängeln darüber hinaus eine geplante jährliche Überprüfung des Pflegegelds ab dem Jahr 2029, mögliche Sanktionen bei der Ablehnung eines Fallmanagements sowie verpflichtende Beratungen vor einer Antragstellung.
Besondere finanzielle Einbußen drohen nach Verbandsangaben in der Tagespflege: Bisher kann dafür der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat genutzt werden. Da das künftige Sozialraumbudget hierfür nicht zulässig sein soll, errechnen die Verbände einen Verlust von bis zu 1.572 Euro pro Jahr für Betroffene.
Auch der Deutsche Verband Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe (DVLAB) forderte bereits in einem Schreiben an den Bundeskanzler vom 28. September 2026 den Erhalt der Verhinderungspflege, das Aussetzen von Paragraf 7c PNOG sowie die Sicherung des Entlastungsbetrags. Der Verband rechnet zudem mit einem Bedarf von 9.000 bis 10.000 Vollzeitstellen für die neu vorgesehene Pflegebegleitung.
Widerstand aus Verbänden und Trägerorganisationen
Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf des Gesetzes am 30. September 2026 beschlossen; das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag läuft. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) lehnte den Entwurf in einer Verbandsposition vom 10. Oktober 2026 ab.
Die geplante Pflegereform könnte den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich in der Tagespflege streichen — laut Verbänden ein Verlust von bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Solange die Beratungen im Bundestag laufen, können Sie sich vorbereiten. Jetzt kostenlosen Pflege-Ratgeber anfordern
Die Organisation warnt vor einer Verschärfung des Pflegenotstands, einem Verstoß gegen Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie gravierenden Nachteilen für Pflegebedürftige und Angehörige. Durch die Einschränkung der Verhinderungspflege würden flexible Assistenznetzwerke zerstört, während steigende Eigenanteile die Gefahr von Sozialhilfebedürftigkeit oder Heimeinweisungen erhöhten.
Auch Träger vor Ort schlagen Alarm. Der Caritasverband für den Kreis Mettmann, der unter anderem fünf Pflegestationen mit 2.720 häuslich versorgten Personen betreibt, wandte sich an Bundestagsabgeordnete.
Aus Sicht des Verbandes gefährdet der Wegfall etablierter Entlastungsleistungen die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Wenn ambulante Hilfen wegbrechen, drohe eine Überlastung der pflegenden Angehörigen, was wiederum den Druck auf vollstationäre Einrichtungen verstärke, bei denen bereits Wartelisten existieren.
Geplante Strukturreform ab 2027
Nach dem vom Kabinett am 30. September 2026 verabschiedeten Entwurf soll die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 auf vier Budgets umgestellt werden: ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget sowie ein Überbrückungsbudget.
Die bisherige Verhinderungspflege, für die gemeinsam mit der Kurzzeitpflege zuletzt ein Jahresbetrag von 3.539 Euro galt und die auch private Ersatzpflegepersonen wie Nachbarn einschloss, soll in ihrer bisherigen Form entfallen.
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Künftig ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen, das für die Pflegegrade 2 und 3 bis zu 1.855 Euro sowie für die Pflegegrade 4 und 5 bis zu 2.285 Euro pro Jahr umfasst und nur noch für professionelle Dienste oder Kurzzeitpflege genutzt werden kann.
Da der Text einen Gesetzentwurf darstellt, haben die Beratungen im parlamentarischen Raum noch zu keinem geltenden Recht geführt; bestehende Leistungsansprüche bleiben bis zu einem möglichen Inkrafttreten unverändert.

