Pflegeversicherung, Offener

Pflegeversicherung: Offener Brief fordert Übergangsregeln für Restansprüche

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Dohmeyer und Schmid verlangen Übergangsregeln für angesparte Entlastungsbeträge; der PNOG-Entwurf sieht deren Abschaffung ab 2027 vor.

Pflegeversicherung: Offener Brief fordert Klarheit zu Restansprüchen 2027
Ein ruhiger, sonnendurchfluteter Raum in einer modernen Pflegeumgebung mit einem Holzstuhl am Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Neugestaltung der Pflegeversicherung wirft für Betroffene und Leistungserbringer rechtliche und praktische Übergangsfragen auf. In einem offenen Brief vom 7. Oktober 2026 haben sich Hendrik Dohmeyer und Kornelia Schmid an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann gewandt. Sie fordern eine verbindliche Klärung, wie mit bestehenden Restansprüchen aus dem Entlastungsbetrag nach dem Jahreswechsel verfahren werden soll.

Ungewissheit über angesparte Leistungsansprüche im ersten Halbjahr 2027

Nach dem geltenden § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen in häuslicher Versorgung ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, was einer Jahressumme von bis zu 1.572 Euro entspricht. Bislang gilt die Regelung, dass nicht abgerufene Beträge aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden können. Ansprüche aus dem laufenden Jahr wären demnach regulär bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.

Der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Entwurf zum Pflege-Neuausrichtungs- und Optimierungsgesetz (PNOG) sieht jedoch vor, dieses Instrument grundlegend umzubauen. Geplant ist ab 2027 die Einführung eines Sozialraumbudgets und die Abschaffung der bisherigen Ansparmöglichkeit.

Wie Dohmeyer und Schmid betonen, enthalte der Kabinettsentwurf bislang keine ausdrückliche Übergangsvorschrift. Unbeantwortet bleibe, welche Leistungszwecke im ersten Halbjahr 2027 für bestehende Restbeträge zulässig sind und wie die Direktabrechnung gehandhabt werden soll.

Geplante Strukturreform und Einsparungen im Kabinettsentwurf

Der PNOG-Entwurf der Bundesregierung setzt auf eine Neuordnung der Finanzierungsströme. Ab 2027 soll das geplante Sozialraumbudget für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zu 175 Euro monatlich betragen, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen.

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Personen mit Pflegegrad 1 sollen von diesem Budget ausgeschlossen werden, und das Ansparen von Leistungsbeträgen soll entfallen. Durch den Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 rechnet die Bundesregierung im Jahr 2027 mit Einsparungen für die Pflegeversicherung in Höhe von rund 800 Millionen Euro.

Darüber hinaus sieht der Entwurf veränderte Schwellenwerte bei der Begutachtung ab 2027 vor. Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen die Grenzwerte auf 15 statt 12,5 Punkte, 30 statt 27 Punkte und 50 statt 47,5 Punkte steigen.

Eine im Gesetzentwurf zitierte Simulation geht davon aus, dass bei Erstbegutachtungen allein infolge der höheren Schwellen knapp 12 Prozent weniger Anerkennungen erfolgen, bei Einbezug weiterer Bewertungsänderungen rund 22 Prozent.

Kritik der Pflegeverbände an wegfallenden Leistungen

Branchenorganisationen äußern deutliche Bedenken an den Reformplänen. In Stellungnahmen kritisieren die Verbände wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V., dass bisherige Leistungen wie die Verhinderungspflege und die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nicht mehr als eigenständige Ansprüche fortgeführt werden sollen.

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Steigende Schwellenwerte bei der Begutachtung können dazu führen, dass weniger Pflegegrad-Anerkennungen erfolgen — eine im Entwurf zitierte Simulation nennt knapp 12 Prozent weniger bei Erstbegutachtungen. Wer den Bescheid erhält und ihn für falsch hält, sollte handeln können, bevor Fristen verstreichen. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Widerspruch. Widerspruchs-Anleitung jetzt sichern

Zudem könne der Betrag von 131 Euro monatlich nach den Plänen nicht mehr für die Kosten einer Tagespflege verwendet werden, wodurch betroffenen Haushalten bis zu 1.572 Euro im Jahr fehlten. Die Organisationen verweisen darauf, dass das Ministerium keine Nachweise für ein behauptetes Missbrauchspotenzial vorgelegt habe, und fordern verlässliche Übergangsregeln sowie flexible Leistungsangebote.

Der Gesetzentwurf bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Beratungen und der Zustimmung in Bundestag und Bundesrat. Bis zu einem rechtskräftigen Gesetzesbeschluss behalten die bisherigen gesetzlichen Regelungen ihre Gültigkeit.

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