PNOG-Entwurf, Pflegegrad

PNOG-Entwurf: Pflegegrad 1 soll ab 2027 den Entlastungsbetrag verlieren

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsentwurf ordnet Pflegeleistungen neu; VerbÀnde kritisieren fehlende FlexibilitÀt und fordern Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

PNOG-Entwurf: Geplante Änderungen bei Pflegebudgets ab 2027
Ein sonnendurchfluteter Wohnraum mit einem Sessel und einer Decke, der eine ruhige und hÀusliche AtmosphÀre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Pflegende Angehörige benötigen eine verlÀssliche finanzielle Absicherung, um sich die notwendigen Auszeiten von der körperlich wie seelisch fordernden Pflegearbeit leisten zu können. Vor diesem Hintergrund sehen VerbÀnde und Interessenvertretungen den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit deutlicher Skepsis.

Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf fĂŒr das PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PNOG), der weitreichende Umstrukturierungen bei den bisherigen Entlastungsleistungen vorsieht.

Geplante Neuregelung der Budgets ab 2027

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zum 1. Januar 2027 entfallen. FĂŒr Menschen mit Pflegegrad 1 ist dieser Wegfall ersatzlos vorgesehen.

FĂŒr die Pflegegrade 2 bis 5 plant die Bundesregierung stattdessen ein zweckgebundenes Sozialraumbudget in Höhe von bis zu 175 Euro pro Monat, fĂŒr PflegebedĂŒrftige unter 25 Jahren von bis zu 300 Euro monatlich.

Zudem soll das bisherige Pflegegeld fĂŒr die hĂ€usliche Pflege ab Pflegegrad 2 durch ein Entlastungsbudget abgelöst werden. Der Entwurf sieht hierfĂŒr gestaffelte MonatsbetrĂ€ge vor:
- Pflegegrad 2 soll von 347 Euro auf 380 Euro steigen,
- Pflegegrad 3 von 599 Euro auf 630 Euro,
- Pflegegrad 4 von 800 Euro auf 890 Euro und
- Pflegegrad 5 von 990 Euro auf 1.080 Euro.

Pflegegrad 1 erhĂ€lt kein entsprechendes Budget. Da das neue Entlastungsbudget kĂŒnftig auch Aufwendungen fĂŒr Verbrauchspflegehilfsmittel von derzeit bis zu 42 Euro monatlich sowie Leistungen der Ersatzpflege abdecken soll, stellt der nominelle Zuwachs fĂŒr viele Haushalte kein vollstĂ€ndig frei verfĂŒgbares Plus dar.

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Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich ab 2027 ersatzlos verliert. Der kostenlose Leitfaden zeigt in drei Schritten, welche Leistungen Ihnen nach dem Entwurf noch zustehen und wie Sie sich jetzt vorbereiten. Kostenlosen Pflege-Leitfaden jetzt anfordern

Sorge vor Verlust an FlexibilitÀt

PflegeverbĂ€nde warnen vor spĂŒrbaren Einschnitten fĂŒr den Alltag hĂ€uslich Pflegender. Bislang steht Familien ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur VerfĂŒgung, der flexibel fĂŒr die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Der PNOG-Entwurf sieht vor, dieses System aufzuteilen und unter anderem ein ÜberbrĂŒckungsbudget von bis zu 2.285 Euro je Kalenderjahr fĂŒr die Pflegegrade 2 bis 5 einzufĂŒhren.

Kritik entzĂŒndet sich daran, dass das neue Sozialraumbudget Kosten fĂŒr die Tagespflege nicht abdecken soll. Bislang konnten Angehörige ungenutzte BetrĂ€ge zur Deckung von Eigenanteilen bei der Tagespflege verwenden.

Zudem fehlt im Entwurf eine ausdrĂŒckliche Übergangsregelung fĂŒr angesparte AltbetrĂ€ge aus dem Vorjahr. VerbĂ€nde fordern daher flexible Leistungsmodelle, damit Angehörige weiterhin unkompliziert Ersatzpflege in Anspruch nehmen können, wenn sie Erholung benötigen.

Weiterer Gesetzgebungsprozess und Finanzierung

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung sieht der Regierungsentwurf ab 2027 eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte vor. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent ergÀbe dies einen Gesamtbeitrag von 4,5 Prozent.

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Bislang konnten Angehörige ungenutzte BetrĂ€ge flexibel fĂŒr Tagespflege-Eigenanteile einsetzen — der PNOG-Entwurf soll das Sozialraumbudget aber nicht fĂŒr Tagespflege öffnen und lĂ€sst eine Übergangsregel fĂŒr angesparte AltbetrĂ€ge offen. Der kostenlose Leitfaden erklĂ€rt, was das fĂŒr Ihre Ersatzpflege-Planung bedeutet und welche Schritte Sie jetzt prĂŒfen sollten. Leitfaden zur Ersatzpflege-Planung sichern

Bei den vorgelegten PlĂ€nen handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der noch kein geltendes Recht darstellt. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus, Bundestag und Bundesrat mĂŒssen den Regelungen erst zustimmen. BetroffenenverbĂ€nde drĂ€ngen darauf, die Ausgestaltung der Budgets in den anstehenden Beratungen nachzubessern, um die Entlastung der hĂ€uslichen Pflege tatsĂ€chlich abzusichern.

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