Präventionsgesetz: Gesundheitsministerium plant Entwurf für Anfang 2027
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung bereitet eine umfassende Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für Vorsorge und Gesundheitsförderung vor. Wie Christiane Schenderlein (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), am 5. Oktober 2026 bei einem parlamentarischen Abend in Berlin ankündigte, plant das Ministerium die Vorlage eines ersten Entwurfs für ein reformiertes Präventionsgesetz für Anfang 2027. Der Vorstoß schließt an eine Präventionsoffensive an, die das BMG im Sommer 2026 gestartet hatte.
Vernetzung und Entlastung der Pflege im Fokus
Mit dem Gesetzesvorhaben soll Prävention als tragende Säule im Gesundheitssystem verankert werden. Ziel der Pläne ist es, Verhältnis- und Verhaltensprävention besser miteinander abzustimmen und auch schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen gezielter anzusprechen. Das Ministerium befindet sich hierzu im kontinuierlichen Austausch mit Fachverbänden sowie den Trägern der Nationalen Präventionskonferenz.
Zu den formulierten Kernzielen des geplanten Entwurfs gehört der Gewinn an gesunden Lebensjahren für die Bevölkerung. Zudem soll das Zusammenspiel von Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Betrieben enger verzahnt werden.
Neben einer spezifischen Ansprache von Zielgruppen zielt die Reform darauf ab, durch eine spürbare Senkung des künftigen Pflegebedarfs auch die Pflegeversicherung und pflegende Angehörige zu entlasten. Bis zur geplanten Veröffentlichung des Referentenentwurfs Anfang 2027 sollen die konkreten Förderkriterien und Finanzierungsmodelle weiter ausgearbeitet werden.
Auch externe Akteure drängen auf strukturelle Weichenstellungen: So fordert das Bosch Health Campus (BHC) der Robert-Bosch-Stiftung das übergeordnete Systemziel, mehr gesunde Lebensjahre für alle Menschen zu erreichen, gestützt auf fünf strategische Hebel.
Das Bundesgesundheitsministerium plant, den ersten Entwurf für ein reformiertes Präventionsgesetz Anfang 2027 vorzulegen — mit dem Ziel, Prävention als tragende Säule zu verankern und den künftigen Pflegebedarf spürbar zu senken. Wer als Pflegekasse oder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement früh plant, kann Förderkriterien und Vernetzung mitgestalten, statt später zu reagieren. Kostenlosen Leitfaden zur Präventionsgesetz-Reform anfordern
Wie hoch die wirtschaftlichen Belastungen durch vermeidbare oder behandelbare Einschränkungen ausfallen können, verdeutlichen Berechnungen des WifOR-Instituts. Dessen Gründer und CEO Dennis Ostwald bezifferte die Migräne-bedingten Arbeitsverluste in Deutschland für den Zeitraum von 2011 bis 2021 auf insgesamt 557 Milliarden Euro.
Status quo der zertifizierten Präventionsangebote
Die geplante Reform trifft auf gewachsene Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft bereits seit 2014 im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen bundesweit einheitlich Angebote nach Paragraph 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und bearbeitet dabei jährlich über 100.000 Anträge.
Aktuell stehen Versicherten über 120.000 geprüfte Präventionskurse zur Verfügung. Davon entfallen rund 65.000 Angebote auf den Bereich Bewegung und etwa 40.000 Kurse auf das Stress- und Ressourcenmanagement. Jährlich nehmen gut 1,9 Millionen Versicherte an diesen Programmen teil, wobei die Tendenz weiter steigt.
Über 120.000 geprüfte Präventionskurse stehen Versicherten offiziell zur Verfügung, doch die ärztliche Präventionsempfehlung über das Muster 36 wird bislang nur selten eingesetzt — und schwer erreichbare Risikogruppen bleiben außen vor. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie diese Schnittstelle in Ihrem Betrieb und Ihrer Kasse konkret schließen. 5 Schritte zur Nutzung des Muster 36 jetzt abrufen
Um den Zugang zu den Kursen zu erleichtern, ging im Sommer 2026 die Plattform praevention-direkt-finden.de an den Start, begleitet durch die Bundesärztekammer.
Gleichzeitig zeigen sich im System noch ungenutzte Schnittstellen: Das Instrument der ärztlichen Präventionsempfehlung über das sogenannte Muster 36 wird in der Praxis bislang nur selten eingesetzt. Ein Aspekt, der bei den anstehenden Beratungen über die Ausgestaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben ebenfalls eine Rolle spielen dürfte.
Mehr zum Thema bei Deutsches Ärzteblatt: „Vorschlag zu weiterentwickeltem Präventionsgesetz soll Anfang 2027 kommen – News“
