PrimÀrversorgungszentren, AOK

PrimÀrversorgungszentren: AOK fordert gesetzliche Verankerung in der Regelversorgung

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 05:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die AOK-Kassen verlangen eine feste Rechtsgrundlage und ein gemeinsames Finanzierungsmodell mit Kommunen und weiteren KostentrÀgern.

AOK fordert gesetzliche Verankerung von PrimÀrversorgungszentren
Ein minimalistisches, modernes Interieur einer medizinischen Einrichtung mit klaren Linien und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Reform der ambulanten Versorgung steht vor strukturellen Herausforderungen. Bei einem Fachtag an der CharitĂ© in Berlin berieten rund 200 Teilnehmende ĂŒber Wege, wie sogenannte PrimĂ€rversorgungszentren (PVZ) kĂŒnftig fest in das Gesundheitssystem integriert werden können.

Nach EinschÀtzung der Initiatoren, zu denen die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost gehören, reicht der bisherige Projektstatus nicht mehr aus. Beide Krankenkassen fordern daher eine formelle gesetzliche Verankerung dieser Einrichtungen in der ambulanten Regelversorgung.

Modellprojekte in Hamburg und Berlin zeigen VersorgungsansÀtze

Im Zentrum der Debatte stehen innovative Konzepte zur patientennahen Betreuung. Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost erproben PrimÀrversorgungszentren mit NAVIGATION bereits in der Praxis an Standorten in Hamburg und Berlin.

Ziel dieser Einrichtungen ist es, medizinische Behandlungen enger mit pflegerischen, prÀventiven und sozialen Angeboten zu verzahnen, um insbesondere chronisch kranke Menschen sowie vulnerable Gruppen gezielter durch das Gesundheitssystem zu leiten.

Wie aus einem Bericht von eu-schwerbehinderung.eu vom 10. Oktober 2026 hervorgeht, sehen die Beteiligten in den bisherigen Erfahrungen eine wichtige Grundlage, um PrimĂ€rversorgungszentren dauerhaft und flĂ€chendeckend aufzustellen. Anstelle isolierter Einzelpraxen sollen interdisziplinĂ€re Teams die erste Anlaufstelle fĂŒr Patientinnen und Patienten bilden und so auch bestehende EngpĂ€sse in der ambulanten Versorgung mindern.

Finanzierung von Teamarbeit und Beteiligung der Bevölkerung

FĂŒr eine erfolgreiche ÜberfĂŒhrung in die Regelversorgung verlangt die AOK ĂŒber die gesetzliche Basis hinaus grundlegende Anpassungen bei den VergĂŒtungsstrukturen.

Anzeige

Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost fordern eine gesetzliche Verankerung von PrimĂ€rversorgungszentren in der ambulanten Regelversorgung — bisher sind die Einrichtungen reine Modellprojekte. Wer als Klinik oder Kommune frĂŒh planen will, braucht Klarheit ĂŒber VergĂŒtung, TrĂ€gerschaft und Übertragbarkeit. Jetzt kostenlosen PVZ-Leitfaden anfordern

Konkret fordern die Beteiligten eine verlĂ€ssliche und nachhaltige Finanzierung fĂŒr Aufgaben abseits rein Ă€rztlicher Leistungen. Dazu zĂ€hlen insbesondere die Koordinationsarbeit, das Case Management, gezielte Maßnahmen zur PrĂ€vention sowie die strukturierte Teamarbeit innerhalb der Zentren.

Ebenso betonen die Akteure die Notwendigkeit einer verbindlichen Beteiligung der Bevölkerung. Patientinnen, Patienten und lokale Gemeinschaften sollen aktiv in die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote vor Ort einbezogen werden, um den konkreten Bedarf im jeweiligen Einzugsgebiet passgenau zu erfassen und die Akzeptanz der Zentren zu stÀrken.

Erweiterte TrÀgerschaft jenseits der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein zentraler Streitpunkt bei der Verstetigung solcher Versorgungsmodelle bleibt die Lastenverteilung. Nach Auffassung der AOK Nordost darf die finanzielle Verantwortung fĂŒr PrimĂ€rversorgungszentren nicht allein bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abgeladen werden.

Anzeige

Noch fehlt die gesetzliche Basis fĂŒr PrimĂ€rversorgungszentren — und die Finanzierung von Teamarbeit, Case Management und PrĂ€vention ist offen. Die AOK Nordost verlangt, dass Kommunen und weitere KostentrĂ€ger mit in die Pflicht genommen werden, nicht allein die GKV. Unser Leitfaden zeigt, wie ein gemeinsames TrĂ€germodell aussehen kann. Checkliste kommunale TrĂ€gerschaft jetzt sichern

Da die Zentren auch Aufgaben der Daseinsvorsorge, der sozialen Vernetzung und der lokalen Gesundheitsförderung ĂŒbernehmen, mĂŒsse das Finanzierungsmodell breiter aufgestellt sein.

Die Kasse dringt darauf, neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zwingend auch die Kommunen sowie weitere KostentrĂ€ger in die Pflicht zu nehmen. Nur durch ein gemeinsames TrĂ€germodell, das kommunale Interessen und gesundheitspolitische Steuerung verbindet, lasse sich eine langfristig tragfĂ€hige Basis fĂŒr die PrimĂ€rversorgung der Zukunft schaffen.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70285405 |