Psychiatrische, Versorgung

Psychiatrische Versorgung: 64b-Modelle decken nur 6 bis 7 Prozent der Betten

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die APK setzt auf vernetzte ambulante Angebote, mehr Teilhabe und den Ausbau flexibler psychiatrischer Behandlung.
Ein sonnendurchfluteter, leerer Stadtpark mit Wegen und Parkbänken als Symbol für gesellschaftliche Teilhabe. Illustration mit AI erstellt.

Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen steht in Deutschland vor strukturellen und gesellschaftlichen Spannungsfeldern. Die Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK), gegründet im Jahr 1971 mit Sitz in Bonn, warnte auf ihrer Jahrestagung in Berlin vor einem drohenden gesellschaftlichen Rückschritt im Umgang mit Betroffenen.

Anstelle von Ausgrenzung und vermehrten Zwangsmaßnahmen mahnt der Verband ein kommunal verankertes Hilfesystem, eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe sowie flexible Behandlungsformen und den Ausbau psychiatrischer Institutsambulanzen an.

Die Tagung stand unter dem Leitthema der Bedarfe psychisch Erkrankter zwischen personenzentrierter inklusiver Versorgung, Kostendruck und zunehmender Stigmatisierung.

Zunehmender Versorgungsbedarf und soziale Belastungen

Die APK-Vorsitzende Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) verwies darauf, dass der Hilfebedarf kontinuierlich wachse, während sich zahlreiche Betroffene unterversorgt sehen. Wesentliche Treiber dieser Belastungen seien Wohnungslosigkeit, Armut, Existenzsorgen sowie ein anhaltend hoher Arbeitsdruck. Um diesem verdoppelten Versorgungsbedarf gerecht zu werden, fordert die APK eine menschenfreundlichere Psychiatrie und ein Ende der Stigmatisierung.

Hausärztinnen und Hausärzte sollen dabei als zentrale Anlaufstelle gestärkt und enger in die Behandlungswege eingebunden werden. Zudem brauche es eine intensivere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung, um frühzeitig Unterstützung zu bieten und Überlastungen im bestehenden System zu mildern.

Debatte um Zwang und gesellschaftliche Schutzbedürfnisse

Vor 50 Jahren setzte die historische Psychiatrie-Enquete ein Zeichen für offene Türen und den Abbau von Zwang. Aus Sicht der APK gewinnen derzeit jedoch wieder Stimmen an Einfluss, die verstärkt auf Restriktionen setzen.

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Deutschlandweit existieren derzeit 22 Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V — sie decken nur rund 6 bis 7 Prozent der psychiatrischen Betten ab, während der Hilfebedarf laut Fachverbänden weiter wächst. Wer als Klinikleitung jetzt flexible Behandlungsformen und ambulante Strukturen vorbereitet, entlastet Stationen und Angehörige, bevor der Druck eskaliert. Kostenlosen Leitfaden zur Psychiatrie-Reform anfordern

Im Rahmen eines politischen Round Tables im Austausch mit Polizei, Gewerbe und Nachbarschaftshilfen erörterten Teilnehmende, ob gesellschaftliche Schutzbedürfnisse nachhaltiger durch eine innovative, teilhabeorientierte Psychiatrie als durch Wegschließung und Verwahrung erfüllt werden können.

Die APK betonte in diesem Zusammenhang, dass psychische Erkrankungen nicht pauschal mit Gewalt gleichgesetzt werden dürfen. Laut vorliegenden Polizeistatistiken gebe es keine generelle Zunahme von Gewalttaten. Zwang senke Gefahrenpotenziale nicht nachhaltig, sondern zerstöre Vertrauen und erhöhe die Schwellen für rechtzeitige Hilfeangebote.

Gefordert werden daher der Verzicht auf Zwangsmaßnahmen, ein bundesweites Monitoring verbleibender Maßnahmen, die Sicherung bezahlbaren Wohnraums sowie der Ausbau vernetzter Hilfen über Ärzte, Pflegedienste, Sozialämter und Suchthilfen hinweg.

Stand der Ambulantisierung und Reformansätze

Am zweiten Tag der Zusammenkunft widmeten sich die Experten der ambulanten Versorgung und knüpften an die bis 2025 abgeschlossenen Psychiatriedialoge an. Katarina Stengler stellte heraus, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als zentrales Erfolgskriterium jeder psychiatrischen Behandlung verankert sein müsse.

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Fehlende Netzwerke zwischen ambulanter und stationärer Behandlung belasten nicht nur Erkrankte, sondern auch pflegende Angehörige und Pflegekräfte — und treiben vermeidbare Aufnahmen. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Ärzte, Pflegedienste, Sozialämter und Suchthilfe zu einem tragfähigen Versorgungsverbund verzahnen. Netzwerk-Fahrplan jetzt sichern

Peter Brieger wies darauf hin, dass in Deutschland aktuell 22 sogenannte 64b-Projekte nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) bestehen. Diese flexiblen Modellvorhaben decken derzeit circa 6 bis 7 Prozent der psychiatrischen Betten ab. Gleichzeitig verfüge Deutschland im europäischen Vergleich über etwa doppelt so viele psychiatrische Betten wie viele Nachbarländer.

Um stationäre Eskalationen und Aufnahmen zu vermeiden, fordert die APK neben dem Ausbau dieser 64b-Modelle vermehrt stationsäquivalente Leistungen und gestärkte ambulante Krisendienste. Psychiatrischen Institutsambulanzen komme eine entscheidende Schlüsselrolle zu, da das Fehlen tragfähiger Netzwerke nicht nur die Erkrankten belaste, sondern auch pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte vor enorme Herausforderungen stelle.

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