Psychische, Erkrankungen

Psychische Erkrankungen: 9% Anstieg bei Arbeitsunfähigkeit im ersten Halbjahr

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 01:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der G-BA erweitert die Verordnungsbefugnis für ADHS-Medikamente auf ältere Jugendliche, um Versorgungslücken zu schließen.

G-BA erweitert ADHS-Verordnung: Neue Regeln für Pädiater
Ein medizinischer Bericht auf einem Schreibtisch in einer modernen Arztpraxis als Symbol für die Gesundheitsversorgung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Pädiater und Kinder- und Jugendpsychiater dürfen künftig auch bei älteren Jugendlichen ADHS-Stimulantien verordnen.

Bislang waren die Verordnungsbefugnisse dieser Fachärzte in bestimmten Alterssegmenten begrenzt. Die Neuregelung schließt eine kritische Versorgungslücke an der Schnittstelle zwischen Jugend- und Erwachsenenmedizin.

Behandlungslücken schließen

Der Beschluss vom 21. Juli 2026 ist die logische Konsequenz aus einer vorangegangenen Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Ziel ist die Sicherstellung der Behandlungskontinuität: Patienten sollen ihre vertrauten Fachärzte auch in der Übergangsphase zum Erwachsenenalter behalten können.

Die Maßnahme reagiert auf die medizinische Notwendigkeit, medikamentöse Therapien bei entsprechender Indikation fortzuführen. Bisher drohten gerade in dieser Phase oft Versorgungsabbrüche.

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

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Die Erweiterung trifft auf wachsenden Bedarf. Laut DAK-Report haben psychische Leiden im ersten Halbjahr 2026 Atemwegserkrankungen als häufigsten Grund für Arbeitsunfähigkeit abgelöst. Der allgemeine Krankenstand stagnierte bei 5,3 Prozent – psychische Diagnosen legten um neun Prozent zu. Die durchschnittliche Krankschreibungsdauer betrug 9,7 Tage.

Parallel bleiben Lieferengpässe ein Problem. Psychopharmaka sind überproportional betroffen. In Österreich entfielen im Juli 2026 rund 33 Prozent der lieferkritischen Wirkstoffe auf Nervensystem und Psychopharmaka. Seit April 2025 gilt dort eine Bevorratungspflicht für die 400 umsatzstärksten Medikamentenpackungen über vier Monate.

GKV-Reform setzt Psychotherapie unter Druck

Zusätzliche Spannung bringt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026. Es führt zwar Teilkrankschreibungen ein, streicht aber Zuschläge auf psychotherapeutische Leistungen. Fachkreise befürchten längere Wartezeiten und weniger Therapieplätze.

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Der demografische Wandel verschärft die Lage. Eine IGES-Studie prognostiziert bis 2040 über 12.000 unbesetzte Hausarztsitze. Dabei sind Hausärzte oft die erste Anlaufstelle bei psychischen Beschwerden.

Forschungsberichte vom Juli 2026 zeigen zudem: Neue Medikationsklassen wie GLP-1-Rezeptoragonisten können zwar Substanzkonsum reduzieren – der Effekt hält nach dem Absetzen aber nicht an. Das unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher fachärztlicher Begleitung bei komplexen psychiatrischen Krankheitsbildern.

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