Psychotherapie: Bis zu 600 Minuten Akutbehandlung bleiben extrabudgetÀr
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 Ausnahmen von der geplanten Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Damit korrigierte das Parlament teilweise die Einschnitte, die im Juli mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) auf den Weg gebracht worden waren.
GrundsĂ€tzlich sieht das Gesetz vor, dass psychotherapeutische Leistungen budgetiert werden, sodass ab einer bestimmten Stundenzahl das Honorar pro Stunde sinkt. Nach den Nachbesserungen werden die Behandlungen von Kindern und Jugendlichen nun voll extrabudgetĂ€r vergĂŒtet. Auch fĂŒr schwer psychisch Erkrankte sowie fĂŒr FĂ€lle mit dringendem Behandlungsbedarf greifen Ausnahmeregeln.
Ausnahmeregelungen und Grenzen der Nachbesserung
Die beschlossenen Sonderregeln gelten neben Kindern und Jugendlichen auch fĂŒr schwer erkrankte Menschen, basierend auf einer entsprechenden Skala, beispielsweise bei Suizidgedanken. Bei akutem, dringendem Behandlungsbedarf sind maximal 600 Minuten Akutbehandlung pro Jahr extrabudgetĂ€r möglich.
Voraussetzung hierfĂŒr ist, dass die Vermittlung ĂŒber die Terminservicestellen erfolgt. Wie der dringende Behandlungsbedarf genau abgegrenzt wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch definieren.
FĂŒr andere Versorgungsbereiche bleibt die Deckelung hingegen bestehen. So wird die Gruppenpsychotherapie nicht extrabudgetĂ€r vergĂŒtet, und auch alle ĂŒbrigen regulĂ€ren Behandlungen fallen weiterhin unter die Budgetierung. Zudem wurde die Streichung der gesetzlichen AngemessenheitsprĂŒfung der VergĂŒtung nicht rĂŒckgĂ€ngig gemacht.
Kontroverse Bewertungen aus Praxis und Wissenschaft
Die Neuregelung stöĂt in Fachkreisen auf geteilte Reaktionen. Nach Angaben der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) verfĂŒgen 70% der Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung lediglich ĂŒber einen halben Kassensitz; sie wĂŒrden durch die Neuregelung deutlich verlieren.
DPtV-Chef Enno Maaà warnte, dass Patientinnen und Patienten im lÀndlichen Raum, die bislang teils ein Jahr auf einen Therapieplatz warten mussten, nun lÀnger oder gar nicht mehr versorgt werden könnten.
Der Bundestag hat die Einschnitte bei der ambulanten Psychotherapie teilweise korrigiert: Kinder und Jugendliche werden voll extrabudgetĂ€r vergĂŒtet, fĂŒr schwer Erkrankte und dringenden Behandlungsbedarf greifen Ausnahmen â bei akutem Bedarf bis zu 600 Minuten pro Jahr. Unser kostenloser Praxis-Leitfaden zeigt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, welche FĂ€lle Sie wie abrechnen und worauf es bei der Vermittlung ĂŒber die Terminservicestellen ankommt. Praxis-Leitfaden zur extrabudgetĂ€ren Abrechnung anfordern
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einem RĂŒckgang der BehandlungskapazitĂ€ten und lĂ€ngeren Wartezeiten fĂŒr Erwachsene. BPtK-PrĂ€sidentin Dr. Andrea Benecke forderte, dass allein der konkrete Behandlungsbedarf ĂŒber die Therapie entscheiden mĂŒsse und nicht eine starre Budgetgrenze.
Der GKV-Spitzenverband verwies hingegen darauf, dass sich die Ausgaben fĂŒr Psychotherapie innerhalb von 10 Jahren verdoppelt hĂ€tten, ohne dass eine verbesserte Versorgung oder verkĂŒrzte Wartezeiten festzustellen seien.
Der Gesundheitsökonom Alexander Konnopka bewertete die Ausnahmen laut Science Media Center als geboten und wichtig, gab jedoch zu bedenken, dass sich therapeutische KapazitĂ€ten kĂŒnftig zugunsten vulnerabler Gruppen und zulasten anderer Hilfesuchender verschieben könnten.
Politische EinwÀnde und verfahrensrechtliche Anpassungen
Aus den Reihen der parlamentarischen Opposition formulierte die Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther Kritik an der StoĂrichtung des GKV-BStabG.
Zwar habe die Koalition Einsparungen teilweise zurĂŒckgenommen, doch verknappe eine gedeckelte ambulante Versorgung die Termine und fĂŒhre zu einer höheren Inanspruchnahme von Notaufnahmen. Sie bemĂ€ngelte unter anderem die fehlende Finanzierung der Versorgungskoordinierung fĂŒr schwer Erkrankte, das Ausbleiben einer Bedarfsplanungsreform sowie ungelöste Fragen bei der Finanzierung der Weiterbildung und psychosozialer Angebote. Ein entsprechender Eilantrag der GrĂŒnen fĂŒr eine strukturelle StĂ€rkung war im Bundestag abgelehnt worden.
Parallel dazu beschloss der G-BA Anpassungen im bĂŒrokratischen Vorfeld einer Behandlung: Das Konsiliarverfahren vor einer ambulanten Psychotherapie wird gestrafft. Die Berichte werden inhaltlich reduziert und kĂŒnftig digital direkt an Psychotherapeuten ĂŒbermittelt, statt per Post an die Krankenkassen zu gehen.
70 Prozent der Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung arbeiten auf einem halben Kassensitz â und spĂŒren die Budgetierung ab der Stundengrenze direkt beim Honorar. Unser kostenloser Leitfaden bĂŒndelt die Ausnahmeregelungen, die Sie gegen Honorarverlust nutzen können, und liefert eine Abrechnungs-Checkliste fĂŒr die 600 Minuten Akutbehandlung. Abrechnungs-Checkliste jetzt sichern
Liegt bereits eine Ă€rztliche Ăberweisung oder eine Empfehlung nach einer stationĂ€ren psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlung vor, entfĂ€llt der Bericht kĂŒnftig ganz.
Nach EinschĂ€tzung des Ausschusses betrifft dies rund die HĂ€lfte aller Konsiliarberichte. Die Regelung tritt nach PrĂŒfung durch das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
