Psychotherapie-Finanzierung, VerbÀnde

Psychotherapie-Finanzierung: VerbÀnde fordern Korrekturen vor dem 14. Oktober

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

FachverbĂ€nde verlangen Korrekturen bei der geplanten Finanzierung und setzen sich fĂŒr verlĂ€ssliche Mittel in der Gruppenpsychotherapie ein.

Psychotherapie ab 2027: VerbĂ€nde fordern Änderungen an der VergĂŒtung
Ein heller, ruhiger Wartebereich in einer modernen Praxis mit neutralen Sitzgelegenheiten und Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht vor weitreichenden gesetzlichen Weichenstellungen. Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Beratungen zum Notfallreformgesetz drĂ€ngen Standesvertretungen und Organisationen wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und pro mente Austria auf eine patientenorientierte Umsetzung bestehender Entschließungen.

Im Zentrum der Diskussion stehen die finanziellen Rahmenbedingungen fĂŒr Praxen sowie der Ausbau psychosozialer Hilfsangebote gegen gesellschaftliche PhĂ€nomene wie Einsamkeit.

Finanzierungsreform und KĂŒrzungsplĂ€ne ab 2027

Hintergrund der Verbandsinitiativen sind die Vorgaben des bereits beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), das psychotherapeutische Leistungen deckelt. Vorgesehen ist, diese Leistungen ab dem Jahr 2027 wieder ĂŒber die morbiditĂ€tsbedingte GesamtvergĂŒtung zu finanzieren.

FĂŒr den 14. Oktober 2026 ist im parlamentarischen Verfahren die Beschlussfassung flankierender Anpassungen im Rahmen des Notfallreformgesetzes angesetzt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am 5. Oktober 2026 ihren Umsetzungsantrag zur Psychotherapie vorgelegt.

AnlĂ€sslich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages forderte BPtK-PrĂ€sidentin Dr. Andrea Benecke gezielte Korrekturen am Gesetzespaket. WĂ€hrend die Kammer die vorgesehene extrabudgetĂ€re VergĂŒtung sĂ€mtlicher Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausdrĂŒcklich begrĂŒĂŸt, fordert sie Nachbesserungen fĂŒr die Versorgung von Erwachsenen.

Dringliche BehandlungsfĂ€lle dĂŒrften sich nicht allein auf die Akutbehandlung beschrĂ€nken; auch Richtlinienpsychotherapien sowie kurze stabilisierende Kontakte mĂŒssten extrabudgetĂ€r vergĂŒtet werden. Zudem verlangt die BPtK, die Patientenvermittlung nicht einseitig auf die Terminservicestellen zu verengen und die Streichung der gesetzlichen AngemessenheitsprĂŒfung rĂŒckgĂ€ngig zu machen.

Forderungen der FachverbÀnde im Gesetzgebungsverfahren

Auch weitere Fachorganisationen Ă€ußerten deutliche Vorbehalte gegen die PlĂ€ne der Regierungsfraktionen. Der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPtV), vertreten durch die Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, kritisierte den vorliegenden Änderungsantrag zum Notfallversorgungsgesetz und sprach sich fĂŒr die Beibehaltung einer vollstĂ€ndigen extrabudgetĂ€ren VergĂŒtung der psychotherapeutischen Versorgung aus.

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Ab 2027 sollen psychotherapeutische Leistungen wieder ĂŒber die morbiditĂ€tsbedingte GesamtvergĂŒtung finanziert werden — wie die extrabudgetĂ€ren Ausnahmen im Detail ausfallen, ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch offen. Der kostenlose Leitfaden ordnet die geplanten Regelungen ein und zeigt, welche Positionen FachverbĂ€nde fĂŒr Erwachsenen-, Gruppen- und Akutbehandlungen durchsetzen wollen. Kostenlosen Praxis-Leitfaden zur VergĂŒtung ab 2027 anfordern

Der Verband mahnte fehlende Regelungen fĂŒr die Neuropsychologische Psychotherapie an und warnte vor einem Regelungsvakuum infolge der Streichung des Angemessenheitsgebotes. Konkret fordert der DPtV unter anderem eine kostenneutrale Klarstellung zur zeitlichen und persönlichen Gebundenheit sowie eine Bemessung der ÜberfĂŒhrung in die GesamtvergĂŒtung anhand des Leistungsbedarfs von 2026 statt 2025.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Gruppenpsychotherapie, deren Fallzahlen sich seit 2021 mehr als verdreifacht haben und im Jahr 2025 um 23,6 Prozent auf 464.041 BehandlungsfĂ€lle anstiegen. Sowohl die BPtK als auch die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Verhaltenstherapie (DGVT) fordern fĂŒr dieses Versorgungssegment verlĂ€ssliche extrabudgetĂ€re Mittel.

Die DGVT, die sich auf den Bundestags-Entschließungsantrag vom 10. Juli 2026 beruft, hob zwar die Honorierung fĂŒr Kinder, Jugendliche und KSVPsych-FĂ€lle positiv hervor, mahnte jedoch an, dass der Zugang fĂŒr schwer erkrankte Menschen gesichert bleiben mĂŒsse.

Vernetzung und gesellschaftliche Herausforderungen

Neben rein honorarpolitischen Aspekten zielen die Initiativen auf strukturelle Verbesserungen ab. Die BPtK plĂ€diert fĂŒr verbindliche Kontingente bei AkutfĂ€llen, einen Abbau bĂŒrokratischer HĂŒrden im Gutachterverfahren sowie eine vergĂŒtete Koordination in multiprofessionellen Netzwerken, die Medizin, Psychotherapie, ambulante Pflege und soziale Hilfen verbinden. Dies solle auch pflegenden Angehörigen zugutekommen.

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Gleichzeitig verweist die Organisation pro mente Austria darauf, dass psychosoziale Belastungen und Einsamkeit keine reinen Privatprobleme darstellen, sondern koordinierte gesellschaftliche UnterstĂŒtzungsstrukturen erfordern, um VersorgungsengpĂ€sse nachhaltig abzufedern.

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