Psychotherapie-VergĂŒtung: DPtV fordert extrabudgetĂ€re Bezahlung fĂŒr alle
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die gesetzlichen PlĂ€ne zur kĂŒnftigen VergĂŒtung psychotherapeutischer Leistungen stoĂen auf deutlichen Widerstand der BerufsverbĂ€nde. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) ĂŒbt scharfe Kritik an den aktuellen ĂnderungsantrĂ€gen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Der Verband fordert stattdessen eine vollstĂ€ndige extrabudgetĂ€re VergĂŒtung fĂŒr die gesamte Richtlinienpsychotherapie, um dem wachsenden Bedarf bei Volkskrankheiten wie Depressionen flĂ€chendeckend gerecht zu werden.
DPtV mahnt Anpassungen bei Bedarfsberechnung und Einzelleistungen an
Nach Ansicht der DPtV greifen die vorgelegten parlamentarischen Nachbesserungen zu kurz. Der Verband pocht auf eine kostenneutrale Klarstellung zur angemessenen VergĂŒtung je Zeiteinheit. Zudem verlangt die DPtV, die Berechnungsgrundlage fĂŒr die ĂberfĂŒhrung der Leistungen in die morbiditĂ€tsbedingte GesamtvergĂŒtung anzupassen: MaĂgeblich mĂŒsse der tatsĂ€chliche Leistungsbedarf des Jahres 2026 sein und nicht das Basisjahr 2025.
DarĂŒber hinaus fordert der Verband, dringliche FĂ€lle in sĂ€mtlichen Richtlinienpsychotherapien ausnahmslos extrabudgetĂ€r zu vergĂŒten. Ein zentraler Kritikpunkt der DPtV bleibt zudem, dass in den aktuellen AntrĂ€gen verbindliche Neuregelungen fĂŒr die Neuropsychologische Psychotherapie sowie die Gruppenpsychotherapie weiterhin vollstĂ€ndig fehlen.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor verbleibenden empfindlichen Einschnitten bei der Behandlung von Erwachsenen sowie bei der Gruppenpsychotherapie.
PlÀne der Regierungskoalition und offene Fragen im parlamentarischen Verfahren
Die Regierungskoalition hatte zuvor Korrekturen am parlamentarischen Gesetzespaket vorgelegt. Vorgesehen ist, ab dem 1. Januar 2027 Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung sowie unmittelbare Patientenleistungen nach der KSV-Psych-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin extrabudgetĂ€r zu vergĂŒten. Mit den definierten Kriterien soll die Versorgung bei dringendem Bedarf abgesichert und Praxen Planbarkeit gewĂ€hrt werden.
Die Koalition will ab 2027 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung und bestimmte Patientenleistungen weiterhin auĂerhalb der GesamtvergĂŒtung vergĂŒten â die Kriterien dafĂŒr stehen aber noch nicht fest. Wer seine Praxisplanung darauf ausrichten will, braucht den aktuellen Stand der geplanten Regeln und der offenen Streitpunkte. Kostenlosen VergĂŒtungs-Report anfordern
FĂŒr psychotherapeutische Akutbehandlungen sieht der Entwurf der Koalition vor, dass extrabudgetĂ€re Abrechnungen an spezifische Vorgaben gebunden sind. Voraussetzung sind eine Dringlichkeitsfeststellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie eine Vermittlung ĂŒber die Terminservicestelle, wobei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien fĂŒr diese Dringlichkeit definieren soll.
AuĂerhalb der GesamtvergĂŒtung soll die Akutbehandlung auf ein Kontingent von bis zu 600 Minuten je Versichertem innerhalb von 12 Kalendermonaten begrenzt werden. Leistungen, die darĂŒber hinausgehen, sollen ĂŒber die morbiditĂ€tsbedingte GesamtvergĂŒtung vergĂŒtet werden.
Diese Neuregelungen mĂŒssen das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen; am 7. Oktober 2026 berĂ€t der Gesundheitsausschuss ĂŒber den Entwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Krankenkassen fordern Gegenfinanzierung und bezweifeln Spareffekte
Gegenwind kommt derweil auch von den KostentrĂ€gern. Vor der Ausschussberatung forderte der Verband der Ersatzkassen (vdek) am 5. Oktober 2026 eine vollstĂ€ndige Gegenfinanzierung der vorgeschlagenen Ănderungen am Gesetzespaket. Der Kassenverband verwies darauf, dass die anstehenden Mehrkosten nicht nur die Psychotherapie betreffen, sondern auch Haus- und FachĂ€rzte einbeziehen.
FĂŒr psychotherapeutische Akutbehandlungen sollen extrabudgetĂ€re Abrechnungen an eine Dringlichkeitsfeststellung in der Sprechstunde und eine Vermittlung ĂŒber die Terminservicestelle gebunden sein â auĂerhalb der GesamtvergĂŒtung zudem begrenzt auf bis zu 600 Minuten je Versichertem in 12 Kalendermonaten. Unser Report ordnet ein, welche Voraussetzungen geplant sind und wo die VerbĂ€nde Nachbesserungen fordern. Report zur Akutbehandlung-VergĂŒtung sichern
Der AOK-Bundesverband begrĂŒĂte die geplanten Nachbesserungen zwar grundsĂ€tzlich, Ă€uĂerte jedoch Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisierte, dass fĂŒr die zwölf ĂnderungsantrĂ€ge bislang keine belastbaren Berechnungen zu den erwarteten Einspareffekten vorlĂ€gen. Dadurch bleibe offen, ob die MaĂnahmen geeignet seien, die BeitrĂ€ge der gesetzlichen Krankenversicherung fĂŒr das Jahr 2027 und die Folgejahre nachhaltig zu stabilisieren.
