Psychotherapie-Vergütung, Verbände

Psychotherapie-Vergütung: Verbände warnen vor Engpässen durch Budgetierung

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 17:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fachverbände und G-BA sehen Risiken in den geplanten Vergütungsregeln und verlangen breitere Ausnahmen sowie klare Dringlichkeitskriterien.

Psychotherapie-Vergütung: Verbände fordern Änderungen an Budgetplänen
Ein minimalistisch eingerichteter, ruhiger Beratungsraum mit sanftem Tageslicht und einer Pflanze in einer Ecke. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Neugestaltung der Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung sorgt für anhaltende Diskussionen zwischen Fachverbänden und Bundespolitik.

Anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordern die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine konsequent patientenorientierte Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse. Sie warnen vor Versorgungsengpässen und kritisieren bestehende Mängel im Gesundheitssystem.

Geplante Ausnahmen bei der Budgetierung

Hintergrund der Debatte ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), mit dem psychotherapeutische Leistungen gedeckelt werden. Nach den bisherigen Beschlüssen sollen diese Leistungen ab 2027 wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden. Eine entsprechende Beschlussfassung ist für den 14. Oktober 2026 im Rahmen des Notfallreformgesetzes vorgesehen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages brachte nun Verbesserungen aus einem Entschließungsantrag auf den Weg. Wie der SPD-Gesundheitspolitiker Dr. Christos Pantazis erklärte, sollen Therapien für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen mit besonderem Versorgungsbedarf sowie dringliche Behandlungsfälle auch künftig ohne Budgetbegrenzung extrabudgetär vergütet werden.

Zudem stellte Pantazis klar, dass bereits begonnene Behandlungen bis zum vorgesehenen Abschluss vergütet werden dürfen. Kriterien zur Feststellung von Dringlichkeitsfällen soll der G-BA entwickeln und zeitnah vorlegen.

Kritik der Fachverbände an engen Vorgaben

Trotz dieser Zugeständnisse fordern Berufsverbände grundlegende Nachbesserungen. Die BPtK begrüßt zwar die extrabudgetäre Vergütung sämtlicher Leistungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, verlangt jedoch Korrekturen am Kürzungsgesetz.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke mahnte an, dringliche Fälle nicht rein auf Akutbehandlungen zu verengen. Auch die Richtlinienpsychotherapie und kurze stabilisierende Kontakte müssten außerhalb des Budgets vergütet werden.

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Zudem dürfe der Zugang nicht auf die Vermittlung über die Terminservicestelle beschränkt sein. Benecke forderte zudem eine extrabudgetäre Vergütung für Vernetzung, Koordination, Fallbesprechungen sowie Gruppenpsychotherapien und kritisierte die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung.

Auch die Bundesvorsitzenden der DPtV, Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, kritisierten den vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Es greife zu kurz, lediglich einzelne Patientengruppen finanziell besserzustellen; vielmehr müsse die gesamte Versorgung weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

Die DPtV sieht durch den Wegfall des Angemessenheitsgebotes je psychotherapeutischer Zeiteinheit ein Regelungsvakuum. Der Verband verlangt daher eine gesetzliche Klarstellung zur zeitlichen und persönlichen Gebundenheit, Regelungen für neuropsychologische Psychotherapie sowie eine Überführung in die Gesamtvergütung auf Basis des tatsächlichen Leistungsbedarfs von 2026 statt 2025.

Bedenken des G-BA und Warnung vor Versorgungsengpässen

In einer Stellungnahme vom 6. Oktober 2026 zu den parlamentarischen Änderungsanträgen wies der G-BA auf praktische Probleme hin. Der Ausschuss soll innerhalb von sechs Monaten nach Gesetzesverkündung Richtlinien zur Dringlichkeitsfeststellung definieren.

Vorgesehen ist, dass eine Akutbehandlung ab 2027 nur dann extrabudgetär vergütet wird, wenn die Dringlichkeit anerkannt und die Vermittlung über die Terminservicestelle erfolgt ist.

Unparteiische Mitglieder des G-BA warnten hierbei vor strukturellen Fehlanreizen. Sie verwiesen darauf, dass die Akutbehandlung auf bis zu 600 Minuten innerhalb von zwölf Monaten begrenzt sei und Gruppentherapien derzeit weniger als zehn Prozent aller psychotherapeutischen Leistungen ausmachen.

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Die BPtK weist derweil auf monatelange Wartezeiten auf Behandlungsplätze und die drohende Chronifizierung von Krankheitsbildern wie schweren Depressionen oder komplexen Traumata hin. Der Verband fordert verbindliche Kontingente für Akutfälle, Bürokratieabbau sowie gezielte Hilfen für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige.

Aus der Politik verwies Evelyn Schötz, Sprecherin für psychische Gesundheit der Linksfraktion, auf Daten des AOK-Fehlzeitenreports 2026: Demnach seien die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 40 Prozent gestiegen. Mit einer Budgetierung drohe ein massiver Abbau von Therapieangeboten für gesetzlich Versicherte.

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