Reha-Antrag: Krankenkassen setzen ab 2027 eine Frist von nur vier Wochen
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Erkrankungen des Bewegungsapparats gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und stellen Unternehmen sowie Sozialversicherungssysteme vor erhebliche Herausforderungen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass körperliche Belastungen im Erwerbsleben je nach Berufsfeld stark variieren. Gleichzeitig rückt die Notwendigkeit frühzeitiger Interventionen verstärkt in den Fokus, um den dauerhaften Verlust der Erwerbsfähigkeit zu verhindern.
Starke Unterschiede zwischen den Berufsgruppen
Wie stark das Muskel-Skelett-System beansprucht wird, hängt maßgeblich von der jeweiligen Tätigkeit ab. Auswertungen des aQua-Instituts für den TK-Gesundheitsreport 2026, basierend auf Daten von rund 6,2 Millionen Mitgliedern für das Jahr 2025, verdeutlichen diese Diskrepanz: Über alle Erwerbspersonen hinweg entfielen im Schnitt 1,25 Fehltage auf Wirbelsäulen- und Rückenerkrankungen.
In der Metallerzeugung und -bearbeitung lag dieser Wert jedoch bei 2,92 Tagen, während in Medien- und Geisteswissenschaftsberufen lediglich 0,62 Fehltage und in Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftsberufen 0,64 Tage verzeichnet wurden. Der Unterschied zwischen dem am stärksten und dem am geringsten betroffenen Berufsfeld erreicht damit einen Faktor von 4,7.
Betrachtet man die Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherungsjahre bezogen auf Rückenbeschwerden im Jahr 2025, führten Metallberufe mit 292 Tagen die Statistik an, gefolgt von Verkehr und Lager mit 278 Tagen sowie Bau und Holz mit 251 Tagen. Chemie und Kunststoff lagen bei 232 Tagen, Berufe im Bereich Ernährung bei 231 Tagen.
Am unteren Ende rangierten Verwaltung mit 64 und Medien mit 62 Tagen. Insgesamt belief sich die Fehlzeit im Jahr 2025 auf 18,5 Tage je Erwerbsperson, wobei Muskel-Skelett-Erkrankungen für 2,6 Fehltage beziehungsweise 14,1 Prozent des Gesamtausfalls verantwortlich waren. Rückenschmerzen als Einzeldiagnose machten 4,2 Prozent aller Ausfalltage aus.
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Wirtschaftliche Dimension und Reformen der Rehabilitation
Die finanziellen Folgen dieser Erkrankungen sind gravierend. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes summierten sich die direkten Krankheitskosten in Deutschland im Jahr 2024 auf insgesamt 528,5 Milliarden Euro. Davon entfielen 10,3 Prozent beziehungsweise 54,3 Milliarden Euro auf das Muskel-Skelett-System, womit dieser Bereich hinter Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychischen Störungen an dritter Stelle liegt.
Um langwierigen Ausfällen und dauerhaften Erwerbsminderungen entgegenzuwirken, greift der Gesetzgeber zunehmend regulierend ein. Mit dem im Juli 2026 verkündeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde eine Änderung des § 51 SGB V beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt: Wer von der Krankenkasse zu einem Reha- oder Teilhabeantrag aufgefordert wird, hat künftig nur noch vier Wochen (28 Tage) statt wie bisher zehn Wochen Zeit. Wird die Frist versäumt, entfällt der Krankengeldanspruch mit Fristablauf ohne Anspruch auf Nachzahlung für den Zwischenzeitraum.
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Dass medizinische und berufliche Maßnahmen oft zu spät einsetzen, kritisieren auch Interessensvertretungen. Einer von der AK Wien und der Wirtschaftskammer Österreich beauftragten Studie der Universität St. Gallen aus dem Jahr 2024 zufolge stehen zum Antragszeitpunkt einer Reha bis zu 90 Prozent der Betroffenen bereits nicht mehr in Beschäftigung.
Zudem mündet bei der Hälfte der Rehageld-Bezieher in Österreich der Weg direkt in eine dauerhafte Pension. Gefordert werden daher ein trägerübergreifendes Fallmanagement und ein früherer Zugang zu Präventionsangeboten, bevor körperliche Beschwerden zu einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führen.
