Rente nach 45 Beitragsjahren: Merz strebt Kabinettsbeschluss bis Weihnachten an
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Diskussionen innerhalb der Bundesregierung über die künftige Ausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung und den Umgang mit Frühverrentungen halten an.
Während die Koalitionspartner über die Ausgestaltung eines umfassenden Reformpakets beraten, zeichnen sich bei zentralen Punkten wie der Rente nach 45 Beitragsjahren und den Übergangsfristen deutliche Differenzen zwischen Union und SPD ab. Ein Überblick über den aktuellen Verhandlungsstand, die zugrunde liegenden Kommissionsvorschläge und die statistische Entwicklung der Rentenabschläge.
Koalitionsstreit um Zeitplan und abschlagsfreie Rente
Im Koalitionsausschuss beraten Union und SPD über den weiteren Reformkurs und den parlamentarischen Zeitplan. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch rechnete dabei vorerst nicht mit Beschlüssen zu den strittigen Reformvorhaben.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, dass das gesamte Reformpaket, welches neben der Rente auch die Pflege, den Arbeitsmarkt und Steuern umfasst, voraussichtlich nicht bis Weihnachten umgesetzt werde. Er hoffe auf einen Abschluss im Frühjahr 2027, strebe für die Rentenreform jedoch einen Kabinettsbeschluss bis Weihnachten an. Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat stellte Merz für Anfang 2027 in Aussicht.
Inhaltlich bezeichnete der Kanzler das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren als einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und bekräftigte die Haltung der Union gegen Frühverrentungen ohne Abschläge. Die SPD stellt diese Abschaffung hingegen infrage.
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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas arbeite an Ausnahmeregelungen, unter anderem für Beschäftigte mit besonders harter körperlicher Arbeit. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose, Mitglied der Alterssicherungskommission, betonte, dass der Großteil der Empfehlungen mehrheitsfähig sei.
Für das Auslaufen der Regelung nach 45 Beitragsjahren habe die Kommission Vertrauensschutz sowie eine fünfjährige Übergangsfrist vorgeschlagen. Ein abschlagsfreier Zugang solle zudem für rentennahe Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bleiben.
Die Kernvorschläge der Alterssicherungskommission
Bereits am 23. Juni 2026 hatte die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen übergeben, deren schrittweise Umsetzung der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 angekündigt hatte. Die Vorschläge besitzen noch keinen Gesetzesstatus:
- Regelaltersgrenze: Koppelung an die Lebenserwartung nach 2031; Modellrechnungen der Kommission prognostizieren bis 2041 ein Eintrittsalter von rund 67 Jahren und 6 Monaten.
- Vorzeitiger Ruhestand: Anhebung des frühestmöglichen Rentenbeginns nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre.
- Finanzielle Effekte: Nach Kommissionsberechnungen brächte der Wegfall der Rente nach 45 Jahren je Zugangsjahrgang und Bezugsjahr rund 430 Millionen Euro Einsparung bei einem Wechsel zu Abschlägen oder rund 6,5 Milliarden Euro bei einem um ein Jahr verschobenen Renteneintritt.
- Rentenniveau und Kapitalrente: Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 bei 48 Prozent, danach stärkere Berücksichtigung von Dämpfungsfaktoren ab Juli 2032. Ergänzend empfiehlt die Kommission eine Kapitalrente im Umfang von 2 Prozent des Bruttolohns, finanziert zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten.
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Altersteilzeit und steigende finanzielle Abschläge
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Altersteilzeit. Die Koalition verständigte sich im Juli auf Empfehlung der Kommission darauf, das Blockmodell abzuschaffen und das Eintrittsalter von 55 auf 58 Jahre anzuheben.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nutzten zuletzt rund 80 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit das Blockmodell; Ende 2023 befanden sich rund 300.000 Personen in Altersteilzeit. Sowohl der DGB als auch Arbeitgeberverbände wie Südwestmetall kritisierten die Pläne.
Zugleich zeigen Daten des Bundesarbeitsministeriums aus einer Antwort an die Linksfraktion, dass die finanziellen Belastungen bei vorzeitigem Renteneintritt zunehmen. Die durchschnittlichen monatlichen Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten stiegen von 103 Euro im Jahr 2020 auf 162 Euro im Jahr 2025, was einem Zuwachs von gut 57 Prozent entspricht.
Bei unverändertem Abschlagssatz von 0,3 Prozent pro Monat kletterte der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen zwischen 2020 und 2025 von 23,4 Prozent auf 30,4 Prozent. Die Linke warnte vor diesem Hintergrund vor weiteren Anhebungen der Altersgrenzen.
