Rentenreform: Kabinettsbeschluss bis Weihnachten, Abschluss erst im Frühjahr
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 04:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der ursprüngliche Zeitplan für die umfassende Rentenreform der Bundesregierung lässt sich nicht mehr halten. Die Verabschiedung des Reformpakets im Bundestag verschiebt sich um mehrere Monate.
Während die Spitzen von Union und SPD ursprünglich einen formellen Parlamentsbeschluss bis zum Jahresende anvisiert hatten, soll bis Weihnachten nun lediglich der Beschluss im Bundeskabinett erfolgen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für das Frühjahr angestrebt.
Neuer Zeitplan und Beratungen der Spitzen
Bundeskanzler Friedrich Merz geht nach Beratungen im Kanzleramt nicht mehr davon aus, dass die Rentenreform wie zunächst geplant bis zum Jahresende vom Bundestag beschlossen werden kann und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Das im Juli beschlossene Maßnahmenpaket, das neben der Rente auch Pflege, den Arbeitsmarkt und Steuern umfasst, bleibt laut dem Regierungschef zwar die maßgebliche Geschäftsgrundlage. Die Fraktionsspitzen hatten Ende August in Münster noch eine Verabschiedung bis Ende des Jahres vereinbart.
Merz bezeichnete das Rentenvorhaben bei einer Veranstaltung in Berlin als die womöglich wichtigste innenpolitische Reform der Wahlperiode. Nach dem angepeilten Kabinettsbeschluss vor Weihnachten sollen die Beratungen und Entscheidungen im Bundestag sowie im Bundesrat Anfang 2027 folgen. Das gesamte Gesetzespaket solle damit im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen werden.
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Nach einer vierstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses, an der unter anderem Merz und CSU-Chef Markus Söder teilnahmen, wurden zwar keine konkreten Beschlüsse verkündet, die Gesprächsatmosphäre wurde jedoch als konstruktiv beschrieben.
Reizthemen Lebenserwartung und abschlagsfreie Rente
Hinter den Verzögerungen stehen inhaltliche Differenzen zwischen den Regierungspartnern. Zu den zentralen Streitpunkten zählt die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab 2031. Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zufolge würde das Rentenalter um acht Monate je zusätzlichem Lebensjahr steigen.
Angaben der Bundesregierung auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes prognostizieren für den Zeitraum zwischen 2031 und 2041 einen Anstieg der Regelaltersgrenze auf etwa 67 bis 67,5 Jahre.
Nach geltendem Recht greift die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erstmals vollständig für den Jahrgang 1964. Ein früherer Arbeitsentwurf des Arbeitsministeriums vom August hatte eine Kopplung erst ab dem Jahrgang 1968 vorgesehen, wurde vom Ministerium jedoch als veraltet eingestuft.
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Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die Rente nach 45 Beitragsjahren. Während Kanzler Merz ein Ende der abschlagsfreien Frühverrentung fordert und diesen Schritt als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit bezeichnet, mahnt die SPD Korrekturen an und stellt die Abschaffung infrage.
Bei der Ausgestaltung des Versichertenkreises dringt die SPD zudem darauf, Selbstständige, Politiker sowie neu verbeamtete Personen in das System einzubeziehen. Die Alterssicherungskommission empfahl diesbezüglich eine Versicherungspflicht für Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände, schloss Beamte jedoch vorerst aus.
Pläne zur Altersteilzeit und Beitragsanpassungen
Neben den Kernfragen diskutiert die Koalition Einschnitte bei der Altersteilzeit. Vorschläge der Alterssicherungskommission sehen vor, das sogenannte Blockmodell abzuschaffen, die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anzuheben und an die Regelaltersgrenze zu binden.
Nach Angaben der Bundesregierung nutzen aktuell etwa 80 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit dieses Modell. Ende 2023 befanden sich nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 300.000 Menschen in dieser Regelung. Die Pläne stoßen sowohl beim Arbeitgeberverband Südwestmetall als auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund auf deutliche Kritik.
Nach den derzeitigen Reformplänen soll das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden, bevor ab 2032 Dämpfungsfaktoren zurückkehren, die ein langsameres Wachstum der Renten gegenüber den Löhnen bewirken. Zugleich wird ein schrittweiser Anstieg der Pflichtbeiträge um bis zu rund zwei Prozentpunkte erwartet, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden sollen.
