Reparaturpflicht, Hersteller

Reparaturpflicht ab August: Hersteller mĂŒssen GerĂ€te lĂ€nger reparieren

12.06.2026 - 18:22:20 | boerse-global.de

Ab August 2026 mĂŒssen Hersteller ElektrogerĂ€te auch nach Garantieende reparieren. Die EU-Richtlinie verbietet zudem Software-Blockaden und verlĂ€ngert die Garantiezeit.

EU-Recht auf Reparatur: Neue Pflichten fĂŒr Hersteller ab August 2026
Reparaturpflicht - HĂ€nde reparieren ein elektronisches GerĂ€t auf einer Werkbank, umgeben von Werkzeugen und Ersatzteilen. Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. 12.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die EU-Richtlinie 2024/1799 zwingt Produzenten zu mehr Verantwortung – und soll die Wegwerfgesellschaft eindĂ€mmen.

Reparaturpflicht fĂŒr Hersteller

Bisher endete die Reparaturpflicht mit der gesetzlichen GewĂ€hrleistung. Ab August 2026 gilt das nicht mehr. Hersteller mĂŒssen Produkte wie Waschmaschinen, KĂŒhlschrĂ€nke, GeschirrspĂŒler, Staubsauger, Smartphones, Tablets und E-Bikes zu einem „fairen Preis“ reparieren – auch Jahre nach dem Kauf.

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Die Pflicht gilt fĂŒr GerĂ€te, die bereits unter die Ökodesign-Richtlinie fallen. Und sie gilt rĂŒckwirkend: Auch AltgerĂ€te, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Umlauf sind, fallen unter die Neuregelung.

Keine Software-Blockaden mehr

Die Richtlinie verbietet Herstellern, Reparaturen durch unabhÀngige WerkstÀtten oder mit Drittanbieter-Ersatzteilen zu blockieren. Software-Sperren, die genau das verhindern sollen, sind ab August 2026 illegal.

Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, greift eine Haftungskaskade: Zuerst haftet der EU-BevollmĂ€chtigte, dann der Importeur und schließlich der HĂ€ndler. So soll verhindert werden, dass sich auslĂ€ndische Hersteller aus der Verantwortung stehlen.

LĂ€ngere Garantie nach Reparatur

Ein cleverer Anreiz fĂŒr Verbraucher: Wer sein GerĂ€t innerhalb der Garantiezeit reparieren lĂ€sst, bekommt zwölf Monate extra. Die gesetzliche GewĂ€hrleistung verlĂ€ngert sich damit von zwei auf drei Jahre.

Gleichzeitig mĂŒssen Hersteller Ersatzteile langfristig bereitstellen. FĂŒr Smartphones sind es mindestens sieben Jahre, fĂŒr Waschmaschinen sogar zehn. Das soll verhindern, dass GerĂ€te wegen eines defekten Kleinteils auf dem MĂŒll landen.

Die Kosten der Wegwerfgesellschaft

Die Zahlen sind beeindruckend. SchĂ€tzungen zufolge entstehen in der EU jĂ€hrlich 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen CO? durch vorzeitig entsorgte GebrauchsgĂŒter. Die Kosten: rund 12 Milliarden Euro.

Digitale Plattform fĂŒr Reparaturen

Bis Juli 2027 soll eine europĂ€ische Online-Reparaturplattform entstehen. Sie vernetzt Verbraucher mit WerkstĂ€tten und Anbietern ĂŒberholter Waren. Ein zentraler Marktplatz fĂŒr Reparaturdienstleistungen – quasi ein „Booking.com fĂŒr Handwerker“.

Digitaler Produktpass kommt

Parallel zum Recht auf Reparatur startet ab Juli 2026 die Infrastruktur fĂŒr den Digitalen Produktpass (DPP). Dieses Register enthĂ€lt Lebenszyklusdaten fĂŒr eine bessere RĂŒckverfolgbarkeit. Ab Februar 2027 wird er zunĂ€chst fĂŒr Industrie- und E-Auto-Batterien verpflichtend.

Schluss mit Greenwashing

Ab September 2026 greifen strenge Regeln gegen irrefĂŒhrende Umweltaussagen. Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung mĂŒssen kĂŒnftig auf klaren, extern ĂŒberprĂŒfbaren PlĂ€nen basieren. Nachhaltigkeitssiegel dĂŒrfen nur noch von staatlichen oder unabhĂ€ngigen Stellen vergeben werden.

Auch bei Verpackungen wird nachgeschĂ€rft. Deutschland hat im Juni 2026 gesetzliche Anpassungen an die EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Ab August 2026 sind KonformitĂ€tserklĂ€rungen fĂŒr alle Verpackungen Pflicht, ab 2027 werden Lizenzentgelte stĂ€rker an ökologischen Kriterien ausgerichtet.

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