Social Media für Unter-13-Jährige: Kabinett plant nationales Verbot
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat in Berlin Eckpunkte für einen umfassenden Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Das von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgelegte Maßnahmenpaket sieht vor, die Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren als nationale Übergangsregelung bis zu einer europäischen Regelung grundsätzlich zu untersagen.
Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram sollen für diese Altersgruppe tabu sein, wobei Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote greifen können. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen.
Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster zeige. Bundesfamilien- und Bildungsministerin Karin Prien betonte, man nehme die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärke den Eltern den Rücken. Schutz, Befähigung und Teilhabe seien der zentrale Auftrag.
Zudem dürfe der Schutz nicht erst greifen, wenn bereits Probleme aufgetreten seien; digitale Angebote müssten vielmehr von Anfang an sicher gestaltet werden. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig forderte einen besseren Schutz junger Menschen im digitalen Raum.
Gesetzliche Anpassungen und Altersnachweis
Das Gesamtpaket umfasst vier gesetzliche sowie acht nichtgesetzliche Maßnahmen. Inhaltliche Grundlage sind 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, deren Abschlussbericht am 11. September 2026 vorlag.
Zu den gesetzlichen Vorhaben gehören die Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe auf die digitale Lebenswelt in Paragraph 1 SGB VIII sowie die Förderung von Medienkompetenz nach Paragraph 14 SGB VIII. Zudem soll die elterliche Aufsichtspflicht für Mediennutzung und Medienerziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch konkretisiert werden.
Zur technischen Umsetzung der Altersgrenzen ist ab 2027 der Einsatz der deutschen Umsetzung der europäischen Brieftasche für digitale Identitäten namens d-you vorgesehen. Mit dieser Lösung soll sich das geforderte Mindestalter bestätigen lassen, ohne dass weitere personenbezogene Daten übertragen werden müssen.
Wer sich mit dem Schutz von Kindern in der digitalen Welt befasst, sollte auch die Sicherheit der genutzten Geräte im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie Android-Smartphones mit einfachen Schritten effektiv gegen digitale Gefahren absichern. 5 sofort umsetzbare Schutzmaßnahmen entdecken
Begleitende Maßnahmen und europäische Rahmenbedingungen
Unter den acht nichtgesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung unter anderem ein sogenanntes KI-Seepferdchen als bundesweit einheitliches Schulungsangebot zu künstlicher Intelligenz für Grundschulkinder.
Vorgesehen sind darüber hinaus eine Kinder-Online-Wache, erweiterte Medienbildungs- und Beratungsangebote sowie der Einsatz von EU-Bußgeldern zur Finanzierung medienpädagogischer Projekte. Noch vor dem Jahresende soll eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne starten, die sich im ersten Schritt an Eltern von Kindern im Vorschulalter richtet.
Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung für ein Verbot suchtfördernder Designs und für standardmäßig deaktivierte algorithmische Empfehlungssysteme einsetzen. Bereits am 17. September 2026 hatte die EU-Kommission ihren Entwurf für den EU Kids Act vorgestellt. Dieser sieht ebenfalls ein striktes Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren vor.
Für Jugendliche ab 13 Jahren plant die EU-Kommission Mini-Konten mit begrenzten Funktionen, elterlicher Aufsicht und einer maximalen Nutzungszeit von einer Stunde pro Tag; erst ab 15 Jahren sollen selbstständige, sichere Konten möglich sein.
Die zunehmende Digitalisierung des Alltags erfordert ein hohes Maß an Datensicherheit, besonders bei der Nutzung von Messengern und Apps. Erfahren Sie in diesem gratis PDF-Ratgeber, wie Sie Ihr Smartphone in wenigen Minuten gegen Hacker und Datenmissbrauch schützen. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber herunterladen
Die Beweislast für die Einhaltung soll bei den Betreibern liegen, wobei sehr große Plattformen über einen Compliance-Plan an eine unabhängige Prüfstelle berichten müssten.
Der 99 Seiten umfassende Verordnungsentwurf erfasst neben sozialen Netzwerken auch Online-Spiele, Betriebssysteme, App-Marktplätze und Begleiter mit künstlicher Intelligenz. Das Bundesfamilienministerium begleitet dieses europäische Verfahren für Deutschland federführend.
Die nun beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung stellen eine Absichtserklärung dar und bilden noch kein konkretes Gesetzgebungsverfahren ab; der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist offen. Eine Reform des Jugendschutzgesetzes sowie der entsprechende Kabinettsbeschluss werden jedoch noch für das laufende Jahr 2026 angestrebt. Eine Einigung auf EU-Ebene über den europäischen Rechtsakt wird für das kommende Jahr erwartet.
Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Kinder- und Jugendschutz - Social Media unter 13 tabu - Kabinett plant Übergangsregeln - Politik“
