Sozialabgaben 2027: Besserverdienende zahlen monatlich gut 200 Euro mehr
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 07.10.2026 eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2027 beschlossen. Betroffen von den Anpassungen sind die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Während Beschäftigte mit mittleren und niedrigeren Einkommen unverändert bleiben, kommen auf Besserverdienende sowie Arbeitgeber spürbare Mehrbelastungen zu.
Neue Grenzwerte in den Sozialversicherungszweigen
Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2027 von bisher monatlich 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro.
Auf das Gesamtjahr gerechnet entspricht dies einem Zuwachs von 69.750 Euro auf 76.500 Euro beziehungsweise einem Anstieg um 9,7 Prozent. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer maßgeblichen Lohnentwicklung von 4,38 Prozent im Jahr 2025. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert die Obergrenze von 8.450 Euro auf 8.850 Euro im Monat, was auf das Jahr bezogen einen Anstieg von 101.400 auf 106.200 Euro (ein Plus von 4,7 Prozent) bedeutet.
Parallel dazu erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro im Jahr 2026 auf 84.150 Euro im Jahr 2027. Für Beschäftigte, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, wird sie auf 80.550 Euro festgesetzt; für geschützte Altfälle nach Paragraph 6 Absatz 7 SGB V liegt der Wert bei 72.900 Euro. Die entsprechende Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Konkrete Mehrbelastungen für Beschäftigte und Arbeitgeber
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ändert sich für die überwiegende Mehrheit der Versicherten nichts, da Beschäftigte mit einem Monatseinkommen unter 5.812,50 Euro von den Anhebungen unberührt bleiben. Wer jedoch über den bisherigen Grenzwerten liegt, muss bei unveränderten Beitragssätzen mit höheren Abzügen rechnen.
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Arbeitnehmer oberhalb der Obergrenzen zahlen bei unveränderten Sätzen monatlich knapp 102 Euro mehr, während auf Arbeitgeber der gleiche Betrag entfällt, sodass die Gesamtmehrbelastung gut 200 Euro im Monat beträgt.
Bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind und einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von mindestens 8.850 Euro monatlich (außerhalb Sachsens, unter Annahme eines GKV-Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent) schlüsseln sich die knapp 102 Euro Zusatzbeitrag pro Monat wie folgt auf:
- Krankenversicherung: 49,22 Euro (562,50 Euro zusätzliche Bemessungsgrundlage multipliziert mit 8,75 Prozent)
- Rentenversicherung: 37,20 Euro (400 Euro Grundlage multipliziert mit 9,3 Prozent)
- Pflegeversicherung: 10,13 Euro (562,50 Euro Grundlage multipliziert mit 1,8 Prozent)
- Arbeitslosenversicherung: 5,20 Euro (400 Euro Grundlage multipliziert mit 1,3 Prozent)
Auf das Jahr gerechnet beläuft sich die Mehrbelastung für diese Versicherten auf gut 1.220 Euro. Für kinderlose Versicherte steigt der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, wodurch die monatliche Gesamtmehrbelastung auf rund 124 Euro anwächst. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro beläuft sich das monatliche Plus auf rund 19,78 Euro.
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Pläne in der Pflegeversicherung und für pflegende Rentner
Auch in der Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze laut dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) auf 6.375 Euro pro Monat angehoben werden, was einem rechnerischen Zuwachs von voraussichtlich 20,6 Prozent entspricht. Das Gesetzesvorhaben, das Ende September vom Bundeskabinett beschlossen wurde und noch im Bundestag beraten werden muss, sieht zudem eine Neuregelung für pflegende Ruheständler vor.
Ab dem 01.01.2027 sollen pflegende Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine zusätzlichen Rentenbeiträge mehr aus der Pflege erhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie eine Teilrente von 99,99 Prozent in Anspruch nehmen.
Die bis dahin bereits erworbenen Rentenpunkte bleiben davon unberührt. Im Jahr 2024 nutzten laut Kabinettsbegründung gut 39.000 Personen diese Konstellation, was Ausgaben der Pflegeversicherung von rund 153 Millionen Euro entsprach.
