Sparkassen-Karten: S-ID-Check endet, S-pushTAN wird ab 2027 Pflicht
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Sparkassen-Finanzgruppe hat am 23. Oktober 2026 das bevorstehende Aus für die Sicherheits-App S-ID-Check eingeleitet. Für die Autorisierung von Kartenzahlungen im Internet müssen Kunden künftig verpflichtend die Anwendung S-pushTAN nutzen. Von der technischen Umstellung sind bundesweit Millionen Kunden der Sparkassen betroffen.
Fristen und betroffene Kartentypen
Die Institute haben für den Übergang konkrete Zeitpläne vorgelegt. Für Online-Zahlungen ist die Umstellung auf die pushTAN-App ab dem 1. Januar 2027 erforderlich. Mehrere Institute, darunter die Sparkasse Mittelsachsen, die Förde Sparkasse und die Sparkasse Hannover, stellen den Dienst S-ID-Check zum 31. Januar 2027 endgültig ein. Die Berliner Sparkasse nennt als Enddatum das Ende des Jahres 2026.
Wird der Umstieg nicht rechtzeitig vollzogen, können Kunden nach Ablauf der Frist keine Online-Kartenzahlungen mehr bestätigen, wie die Sparkasse Mittelsachsen betont. Betroffen von der Regelung sind Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit, klassische Sparkassen-Kreditkarten, die Sparkassen-Karte Basis sowie die private und gewerbliche Sparkassen-Card Plus.
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Bei der Förde Sparkasse schließt dies zusätzlich die Business-Card ein. Ohne den Wechsel auf das pushTAN-Verfahren können über diese Zahlungsmittel im E-Commerce keine Transaktionen mehr autorisiert werden.
Ablauf der Aktivierung und Sonderregelungen
Die Umstellung erfordert die Registrierung über das jeweilige Institut. Im Anschluss erhalten Kunden einen Freischaltbrief mit einem QR-Code per Post. Wer die S-pushTAN-App bereits für das reguläre Online-Banking nutzt, kann das Sicherheitsverfahren 3-D Secure direkt innerhalb der Anwendung für die Karten freischalten. Alternativ steht der Weg über das chipTAN-Verfahren offen, woraufhin der erforderliche Freischaltbrief abgewartet werden muss.
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Für das klassische Online-Banking bleibt das chipTAN-Verfahren laut der Berliner Sparkasse weiterhin bestehen. Bei bestimmten Nutzergruppen gelten zudem gesonderte Vorgaben: Wie die Förde Sparkasse mitteilt, können sich Kontobevollmächtigte nicht eigenständig registrieren. Für Minderjährige sowie für Partnerkarten ist die Zustimmung der jeweiligen Kontoinhaber erforderlich.
Warnung vor Betrugsversuchen im Umstellungsprozess
Im Zusammenhang mit der Ausmusterung von S-ID-Check wird vor Kriminellen gewarnt, die den Systemwechsel ausnutzen. Betrüger versenden gefälschte Mitteilungen im Namen von S-ID-Check, um vertrauliche Daten abzugreifen. Kunden sollten daher Mitteilungen zur App-Umstellung sorgfältig prüfen und Anmeldedaten ausschließlich über die offiziellen Systeme ihres Instituts eingeben.
