Spekulationssteuer nach Trennung: Bundesrat unterstützt geplante Befreiung
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 10:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine Trennung oder Scheidung zieht für viele Betroffene nicht nur tiefgreifende persönliche Veränderungen nach sich, sondern erfordert häufig auch die finanzielle und räumliche Entflechtung des gemeinsamen Haushalts.
Steht dabei der Verkauf der zuvor gemeinsam bewohnten Immobilie an, können nach geltender Rechtslage erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. Eine aktuelle Initiative aus der Länderpolitik zielt nun darauf ab, diese steuerlichen Hürden bei trennungsbedingten Verkäufen abzubauen und den Eigentümern mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.
Streitpunkt Spekulationssteuer bei trennungsbedingtem Auszug
Nach der geltenden Gesetzeslage droht Eigentümern eine Spekulationssteuer, wenn eine Immobilie innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert wird. Zwar sieht das Steuerrecht für privat und ausschließlich selbst genutzte Wohnobjekte Ausnahmen von dieser zehnjährigen Veräußerungsfrist vor, doch greift dieses Privileg in Trennungssituationen häufig nicht mehr.
Zieht ein Partner im Zuge einer Trennung aus der gemeinsamen Immobilie aus, entfällt aus steuerlicher Sicht die durchgehende Eigennutzung. Der Bundesfinanzhof vertritt hierzu die Auffassung, dass die Immobilie nach dem Auszug des Betroffenen grundsätzlich nicht mehr als selbst genutzt gilt.
Kommt es anschließend innerhalb der Zehnjahresfrist zu einem Verkauf des Objekts oder des entsprechenden Anteils, kann für den ausgezogenen Miteigentümer die Spekulationssteuer in voller Höhe anfallen.
In vielen Fällen führt diese strikte Auslegung zu finanziellen Härten, da der Auszug zumeist nicht aus Spekulationsgründen erfolgt, sondern die unausweichliche Konsequenz der Partnerschaftstrennung darstellt.
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Gesetzesinitiative im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026
Um diese Rechtsfolge zu korrigieren, hat das Land Baden-Württemberg einen konkreten Reformvorschlag eingebracht, wie das Fachportal steuertipps.de in einem Bericht vom 10.10.2026 darlegt.
Der Vorschlag sieht vor, den Verkauf ehemals gemeinsam genutzter Immobilien nach einer Trennung künftig von der Spekulationssteuer freizustellen. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug tatsächlich durch die Partner selbst bewohnt und genutzt wurde.
Der Bundesrat hat diese Initiative im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2026 bereits unterstützt. Befürworter sehen in dem Vorstoß eine notwendige Anpassung des Steuerrechts an die Lebenswirklichkeit getrennter Paare. Würde der Entwurf umgesetzt, müssten Eigentümer nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Heim nicht mehr befürchten, dass ein nachfolgender Verkauf an steuerlichen Nachforderungen scheitert.
Weiterer Gesetzgebungsprozess und aktueller Rechtsstand
Trotz des Votums der Länderkammer ist die vorgeschlagene Steuerbefreiung bislang nicht rechtskräftig. Wie aus dem Bericht vom 10.10.2026 hervorgeht, stehen sowohl der formelle Beschluss durch den Bundestag als auch die abschließende Zustimmung des Bundesrats noch aus. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelung greift die angestrebte Entlastung nicht.
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Für getrenntlebende Eigentümer bedeutet dies, dass unverändert die bisherigen steuerlichen Vorgaben gelten. Wer vor einem endgültigen Gesetzesbeschluss auszieht und seine Anteile oder die gesamte Liegenschaft innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft, muss weiterhin mit der Festsetzung der Spekulationssteuer rechnen.
Bis zur Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2026 bleibt die steuerliche Einordnung trennungsbedingter Immobilienverkäufe daher von den strikten Vorgaben der Rechtsprechung geprägt.

