Steuerreform, AWO

Steuerreform 2027: AWO kritisiert 32.000-Euro-Vorteil für Reiche

Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 03:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Reform-Entwurf zur Einkommensteuer entlastet laut AWO vor allem Spitzenverdiener, während Geringverdiener Nachteile erleiden. Das BMF verspricht Milliardenentlastungen.

Einkommensteuerreform 2027: AWO kritisiert soziale Schieflage im Klingbeil-Entwurf
Ein Schreibtisch mit Steuerunterlagen und einem Kinderspielzeug in einem lichtdurchfluteten Wohnzimmer. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Debatte um die Reform der Einkommensteuer hat im August 2026 eine neue Dynamik gewonnen. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der eine Entlastung der Bürger zum Ziel hat.

In einer Stellungnahme vom 22. August 2026 kritisiert AWO-Präsident Michael Groß den aktuellen Reform-Entwurf jedoch als sozial ungerecht. Die vorliegenden Pläne würden insbesondere Haushalte mit sehr hohen Einkommen bevorzugen, während ärmere Familien benachteiligt würden.

Soziale Ungleichgewichtung in der Kritik der Wohlfahrtsverbände

Nach Einschätzung von Michael Groß führt die Reform zu einer signifikanten Schere bei der steuerlichen Entlastung. Berechnungen der AWO zufolge steige die maximale Besserstellung sehr einkommensstarker Haushalte mit Kindern gegenüber normalverdienenden Familien bis zum Jahr 2028 von 127 auf 151 Euro pro Monat. Auf einen Zeitraum von 18 Jahren hochgerechnet, belaufe sich dieser Vorteil für einkommensstarke Haushalte auf insgesamt über 32.000 Euro.

Groß führt an, dass im Gegenzug der Kindersofortzuschlag für arme Haushalte in Höhe von 25 Euro gestrichen werde. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes um lediglich 13 Euro in zwei Schritten reiche nicht aus, um diesen Verlust zu kompensieren. Mit Verweis auf eine AWO-Studie aus dem Jahr 2024, wonach Freibeträge den Staat rund 3,5 Milliarden Euro kosten, fordert der Verband eine Umleitung dieser Milliarden in die direkte Armutsbekämpfung.

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Details des Referentenentwurfs zur Einkommensteuerreform

Grundlage der Kritik ist der vom Bundesfinanzministerium (BMF) am 18. August 2026 vorgelegte Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Dieser sieht vor, den Grundfreibetrag im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Folgejahr 2028 auf 12.900 Euro anzuheben.

Auch beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen sind Anpassungen geplant: Das Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen. Parallel dazu ist eine Erhöhung der Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro für 2027 sowie auf 10.236 Euro für 2028 vorgesehen.

Der Entwurf beinhaltet zudem Änderungen bei den Steuersätzen und Pauschalen. Ab einem Einkommen von 250.000 Euro soll ein Spitzensteuersatz von 45 % greifen, während ab einer Grenze von 280.000 Euro eine neue Stufe von 47 % eingeführt wird.

Zur Gegenfinanzierung sieht das BMF unter anderem vor, die Minijob-Pauschsteuer auf 5 % anzuheben. Bei den Handwerkerleistungen soll der absetzbare Anteil auf 15 % sinken, bei einem gleichzeitigen Höchstbetrag von 900 Euro.

Anpassungen und finanzielle Auswirkungen der Reformschritte

Finanzminister Lars Klingbeil reagierte am 20. August 2026 auf erste Kritikpunkte und entschärfte Teile des Entwurfs. So wurde die geplante Streichung des Freibetrags für Vereine zurückgenommen. Auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, die unter anderem Handwerkerleistungen und Rabattfreibeträge betrafen, wurden teilweise revidiert.

Eine zentrale Neuerung ist die geplante Beitragsfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit in der Sozialversicherung ab 2027. Hierfür soll die Obergrenze für den begünstigten Grundlohn von 50 auf 75 Euro pro Stunde steigen.

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Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden unterschiedlich bewertet. Während das Finanzministerium Entlastungen von brutto 10 Milliarden Euro bis 2028 in Aussicht stellt, zeigen Berechnungen der Nachrichtenagentur Reuters ein differenzierteres Bild: Demnach bliebe ab 2028 nach Abzug aller Maßnahmen nicht einmal die Hälfte des Volumens erhalten.

Für das Jahr 2027 werden die Entlastungen auf knapp 3 Milliarden Euro taxiert. Eine zusätzliche Einnahmequelle stellt die modifizierte Reichensteuer dar, die nach Berechnungen des Ministers jährlich rund 2,6 Milliarden Euro einbringen soll. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Kritik bestehen, Klingbeil habe ursprüngliche Zusagen nicht vollständig eingehalten.

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