Steuerreform, Geplante

Steuerreform 2027: Geplante Nettoentlastung von 5,6 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Regierungsentwurf kombiniert geplante Steuerentlastungen mit höheren Abgaben fĂŒr Handwerkerleistungen und umstrittenen TarifĂ€nderungen.
Ein minimalistischer BĂŒroschreibtisch mit einem leeren Blatt Papier und einem FĂŒllfederhalter bei natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf fĂŒr das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Das Vorhaben sieht nach Regierungsangaben ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro vor, wobei die volle finanzielle Wirkung ab dem Jahr 2028 eintreten soll.

Insgesamt stehen Entlastungen in Höhe von 9,9 Milliarden Euro zusĂ€tzlichen Einnahmen von 4,3 Milliarden Euro gegenĂŒber, was rechnerisch zu einer geplanten Nettoentlastung von rund 5,6 Milliarden Euro fĂŒhrt. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 und Beratungen im Finanzausschuss zeichnen sich im parlamentarischen Verfahren zentrale Weichenstellungen und Kontroversen ab.

Anpassungen bei FreibetrÀgen, Tarifzonen und Familienleistungen

Im Zentrum des Regierungsentwurfs steht die Anhebung zentraler steuerlicher Grenzwerte. Der steuerliche Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt, soll zum Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen und fĂŒr 2028 auf 12.900 Euro festgesetzt werden.

Gleichzeitig greifen Umstrukturierungen im Steuertarif:
- Die zweite Progressionszone wird bis zu einer Grenze von 70.600 Euro abgeflacht.
- Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt bestehen und greift kĂŒnftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro.
- FĂŒr sehr hohe Einkommen sieht der Entwurf eine Reichensteuer von 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen sowie eine neu eingefĂŒhrte Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vor.

Zur Entlastung von Arbeitnehmern soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige durch diese Erhöhung um 200 Euro auf die Abgabe der Anlage N verzichten.

Die konkrete Ersparnis hÀngt vom individuellen Steuersatz ab; so betrÀgt sie beispielsweise rund 40 Euro bei einem Satz von 20 Prozent, circa 60 Euro bei 30 Prozent und etwa 70 Euro bei 35 Prozent.

Familien sollen durch Anpassungen beim Kindergeld und den FreibetrÀgen gefördert werden. Das Kindergeld soll von 259 Euro pro Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben werden.

Die KinderfreibetrĂ€ge werden auf 10.056 Euro je Kind im Jahr 2027 sowie auf 10.236 Euro fĂŒr 2028 taxiert. FĂŒr eine Modellfamilie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 eine jĂ€hrliche Entlastung von mehr als 600 Euro kalkuliert.

KĂŒrzungen beim Handwerkerbonus und Kritik der Wirtschaft

Neben Entlastungen enthĂ€lt das Paket auch fiskalische Einschnitte. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt die prozentuale ErmĂ€ĂŸigung von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent, wĂ€hrend der jĂ€hrliche Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert wird.

Die Obergrenze der berĂŒcksichtigungsfĂ€higen Kosten verbleibt bei 6.000 Euro. Maßgeblich ist das Zahlungsjahr: Bei Arbeitskosten von 6.000 Euro sinkt der Steuervorteil im Vergleich von 2026 zu 2027 von 1.200 Euro auf 900 Euro. Die Regelung fĂŒr haushaltsnahe Dienstleistungen bleibt unverĂ€ndert bei 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro pro Jahr.

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Wirtschafts- und FachverbĂ€nde Ă€ußern deutliche Bedenken an den PlĂ€nen. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie sieben weitere SpitzenverbĂ€nde wiesen in einer Eingabe vom 7. Oktober 2026 darauf hin, dass sich neun von zehn Personenunternehmen ungerecht behandelt sĂ€hen.

Nach Darstellung des BGA steigt die Grenzsteuerbelastung fĂŒr erfolgreiche Personenunternehmen inklusive SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf ĂŒber 50 Prozent, wĂ€hrend sie bei Kapitalgesellschaften bei weniger als einem Drittel liege. Dies diene der Finanzierung von Tarifentlastungen fĂŒr kleinere und mittlere Einkommen im Umfang von rund 2,6 Milliarden Euro.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrĂŒĂŸte am 21. Oktober 2026 zwar die Entlastungen fĂŒr Familien, bewertete den Tarifausgleich jedoch als zu gering und bezifferte die Spitzenbelastung bei voller Erhebung des SolidaritĂ€tszuschlags auf bis zu 49,59 Prozent.

Gefordert werden unter anderem ein vollstĂ€ndiger Ausgleich der kalten Progression sowie Nachbesserungen bei der ThesaurierungsbegĂŒnstigung. FĂŒr Personenunternehmen soll zumindest der Freibetrag bei BetriebsverkĂ€ufen und -aufgaben fĂŒr Unternehmer ĂŒber 60 Jahre ab 2027 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden, wobei das bisherige Erfordernis einer Berufsaufgabe entfallen soll.

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FĂŒr Kapitalgesellschaften ist ab 2028 im Rahmen eines Investitionssofortprogramms eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent vorgesehen.

Reibungspunkte zwischen Bund und LĂ€ndern

Im parlamentarischen Raum hat der Bundesrat am 16. Oktober 2026 zu dem Vorhaben Stellung bezogen. Die LĂ€nderkammer stellte klar, dass die zehnjĂ€hrige Spekulationsfrist fĂŒr private ImmobilienverkĂ€ufe nach § 23 Einkommensteuergesetz nicht abgeschafft werden soll und bestehen bleibt.

Ein wesentlicher Konfliktpunkt betrifft die Regelung fĂŒr steuerfreie ZuschlĂ€ge nach § 3b EStG. WĂ€hrend der Entwurf die Grundlohngrenze fĂŒr Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge von 50 auf 75 Euro pro Stunde anheben will, lehnt der Bundesrat dies ab und fordert stattdessen eine moderate Erhöhung der ZuschlagssĂ€tze.

Zudem kritisiert die LĂ€nderkammer die unterschiedliche Behandlung von Sonn- und FeiertagszuschlĂ€gen gegenĂŒber NachtzuschlĂ€gen, was zu Verwerfungen bei Schichtarbeitern in Pflege, Einzelhandel, Gastronomie und Industrie fĂŒhre.

Die Bundesregierung wies die Forderung nach prozentualen Erhöhungen in ihrer GegenĂ€ußerung vom 28. Oktober 2026 zurĂŒck und verwies auf drohende Steuermindereinnahmen. Einigkeit besteht hingegen bei der Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung fĂŒr Rechenzentren, die den Energieverbrauch stĂ€rker berĂŒcksichtigen soll.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigte den Gesetzentwurf im Bundestag und betonte, die kalte Progression fĂŒr Anfang 2027 nur teilweise kompensieren zu wollen. Forderungen nach einer flĂ€chendeckenden Stromsteuersenkung wies Klingbeil trotz verbesserter Einnahmeprognosen der SteuerschĂ€tzung vom 22. Oktober 2026 zurĂŒck. Die Beratungen in den parlamentarischen AusschĂŒssen dauern an.

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