Steuerschlupflöcher: 95 Prozent Erlass in 45 Erbfällen
20.06.2026 - 00:21:23 | boerse-global.de
Aktuelle Reformvorschläge und Gerichtsurteile im Juni 2026 sorgen für Bewegung.
Erbschaftsteuer: DIHK fordert Entlastung für Unternehmen
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat am 18. Juni ein Positionspapier vorgelegt. Der Verband empfiehlt eine Reduktion des Kapitalisierungsfaktors im vereinfachten Ertragswertverfahren. Das soll Liquiditätsengpässe bei der Unternehmensnachfolge verhindern.
Anzeige: Die Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen ist ein Minenfeld – doch mit der richtigen Strategie können Sie Steuern in Millionenhöhe sparen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die aktuellen Verschonungsregeln und Freibeträge optimal nutzen. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Zudem fordert der DIHK klarere Regeln für operativ genutzte Immobilien. Logistikzentren, Hotels oder Pflegeheime brauchen eine eindeutige steuerliche Einordnung. Auch die Vorgaben zu Lohnsummen und Behaltensfristen sollen flexibler werden.
Nordländer wollen Steuerschlupflöcher stopfen
Parallel dazu drängen die Finanzminister der norddeutschen Bundesländer auf eine stärkere Belastung großer Vermögen. Ihre Begründung: Daten aus dem Jahr 2024 zeigen ein massives Ungleichgewicht. In 45 Fällen wurden Steuern von 3,6 Milliarden Euro durch Verschonungsregeln auf rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Erlass von etwa 95 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Verschonung von Betriebsvermögen. Eine Entscheidung wird noch für dieses Jahr erwartet.
OLG München: Keine Akteneinsicht für Pflichtteilsberechtigte
Zwei aktuelle Gerichtsurteile klären wichtige Rechtsfragen. Das Oberlandesgericht München entschied am 3. Dezember 2024 (Az. 33 W 1034/24 e): Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, die ein Notar zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses genutzt hat.
Die Begründung der Richter: Ein solcher Beleganspruch würde das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers gefährden. Auch ein Anwesenheitsrecht bei der Aufnahme des Verzeichnisses besteht nicht.
BFH: Steuererlass bei leerem Nachlass möglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) präzisierte mit einem Urteil vom 25. Februar 2026 (Az. II R 1/22) die Möglichkeiten einer abweichenden Steuerfestsetzung. Eine Reduzierung der Erbschaftsteuer kommt demnach in Betracht, wenn ein Erbe ohne eigenes Verschulden nicht bereichert ist.
Voraussetzung: Der Erbe muss nachweisen, dass er alle zumutbaren Schritte zur Sicherung des Nachlasses unternommen hat. Etwa wenn ein Erbschaftsbesitzer das Vermögen bereits verbraucht hat.
Thüringen: 40.000 Hektar Privatwald ohne klare Eigentümer
In Thüringen führen ungeklärte Eigentumsverhältnisse zu praktischen Problemen. Rund 40.000 Hektar Privatwald können nicht bewirtschaftet werden, weil Erben die Kosten für einen Erbschein scheuen. Die notwendige Grundbuchberichtigung unterbleibt.
Die Justizministerkonferenz unterstützte Mitte Juni eine Initiative zur Wiedereinführung eines kostengünstigen Erbscheins. Das Bundesjustizministerium soll kurzfristig Regelungen vorschlagen.
Österreich: Kostenlose Grundbuchauszüge und höhere Steuern
Auch Österreich bringt administrative Neuerungen auf den Weg. Ein Budgetbegleitgesetz sieht vor: Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft sollen künftig kostenlos über JustizOnline abrufbar sein.
Gleichzeitig plant das Finanzministerium eine effektivere Verknüpfung von Grundbuch- und Steuerdaten. Ab 2027 steigt der effektive Steuersatz der Immobilienertragsteuer für Altvermögen von 18 auf 21 Prozent.
Erbfälle mit Auslandsbezug: EU-Recht wird wichtiger
Bei internationalen Erbfällen, besonders im Verhältnis zu Polen, gewinnt die EU-Erbrechtsverordnung an Bedeutung. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
Das polnische Erbrecht sieht einen Pflichtteil (Zachowek) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils vor. Bei Minderjährigen oder Arbeitsunfähigen erhöht sich dieser auf zwei Drittel.
Anzeige: In 45 Erbfällen wurden Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen reduziert – ein Erlass von 95 Prozent. Wie Sie von solchen Regelungen profitieren, erfahren Sie in diesem Leitfaden. Steueroptimierung jetzt sichern
Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten
In Deutschland bleiben die Freibeträge unverändert: Ehegatten können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro pro Elternteil. Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre für Schenkungen neu nutzen.
Wichtig: Ohne formgültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Bei einer Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
