TCM-Kräuter lagern: Feuchtigkeit kann Schimmel und Gesundheitsrisiken fördern
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deFachleute weisen verstärkt auf die Risiken einer unsachgemäßen Lagerung von Heilkräuter-Mischungen hin, die rasch zu Schimmelbildung führen kann. Zugleich geben Experten praxisnahe Hinweise zur rechtlichen und gesundheitlichen Abgrenzung zwischen herkömmlichen Lebensmitteln und zulassungspflichtigen Arzneimitteln bei Produkten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM).
Feuchtigkeit, Haltbarkeit und Schutz vor Vorratsschädlingen
Insbesondere Feuchtigkeit birgt bei Kräutersuppen und getrockneten Heilkräuter-Packs erhebliche Gefahren, da sie das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigt. Weisen Verpackungen Beschädigungen auf, sind sie aufgebläht, von innen beschlagen oder mit Flecken versehen, sollte die Ware keinesfalls mehr verzehrt werden.
Gleiches gilt ausnahmslos für Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Fachleute stellen klar, dass auch langes Erhitzen oder Kochen gesundheitliche Risiken durch unklare Inhaltsstoffe, Kontaminanten oder versehentlich verwechselte Pflanzenarten nicht beseitigt.
Grundsätzlich gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Kräutern und Gewürzen ausschließlich für ungeöffnete und fachgerecht gelagerte Verpackungen. Nach dem Öffnen sollten gemahlene Gewürze innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden. Ganze Kräuter und Samen hingegen bleiben bei kühler, dunkler und trockener Aufbewahrung oft mehrere Jahre haltbar.
Für die Lagerung empfehlen Experten dunkle, luftdichte Behälter aus Glas, Keramik oder Kunststoff, die vor Vorratsschädlingen wie Motten und Käfern schützen. Papierverpackungen bieten diesen Schutz nicht.
Ein Lagerplatz direkt über dem Herd oder Kochfeld ist wegen aufsteigenden Dampfes und Hitze ungeeignet. Laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) gehen Qualitäts- und Aromaverluste typischerweise auf die Einwirkung von Licht, Sauerstoff, Feuchtigkeit sowie Fremdgerüchen zurück.
Rechtliche Einstufung zwischen Nahrung und Arznei
Neben der physischen Qualitätssicherung bereitet die regulatorische Einordnung vieler TCM-Waren Probleme. Ob ein Präparat als Lebensmittel, Gewürz, traditionelles pflanzliches Mittel (Zhongyao) oder Arznei einzustufen ist, hängt von den verwendeten Rohstoffen, dem Verwendungszweck, der Verarbeitung, der Konzentration und den konkreten Werbeaussagen ab. Die bloße Bezeichnung eines Artikels mit Attributen wie „Herbal“ ist dafür rechtlich unerheblich.
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Der traditionelle Grundsatz, wonach Nahrung und Medizin oft denselben Ursprung besitzen, dient rechtlich keineswegs als Freibrief für unregulierte Heilsversprechen. Auch die Eigenschaft „natürlich“ bedeutet nicht, dass ein Produkt für jeden Konsumenten unbedenklich ist.
Werden Erzeugnisse lediglich als Wellness-Rezeptur oder Küchengewürz deklariert, gleichzeitig aber mit konkreten Heilwirkungen beworben, sehen Experten darin potenzielle Verstöße gegen Lebensmittelkennzeichnung, Verbrauchersicherheit und Arzneimittelrecht.
Sobald Anbieter Heilversprechen abgeben oder Kunden raten, verordnete Medikamente abzusetzen, sollte umgehend medizinisches Fachpersonal konsultiert werden.
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Fünf Prüfschritte für den Einkauf
Um sich vor minderwertigen oder falsch deklarierten Produkten zu schützen, raten Fachleute zu fünf grundlegenden Prüfschritten:
- Die Zutatenliste sollte vor dem Kauf Zeile für Zeile genau gelesen werden.
- Aufgedruckte Kennzeichnungen und vorgegebene Lagerbedingungen sind strikt zu beachten.
- Reine Zubereitungshinweise müssen konsequent von unzulässigen Wirksamkeitsbehauptungen getrennt werden.
- Angaben zu Herkunft, verantwortlichem Anbieter sowie zur Rückverfolgbarkeit des Produkts sollten transparent vorliegen.
- Verbraucher müssen vor dem Verzehr ihre individuelle Verfassung und persönliche Unverträglichkeiten kritisch prüfen.
