Tesla Assisted Driving, Fahrassistenzsysteme

Tesla Assisted Driving: Autobauer benennt umstrittenes FSD-System in Europa um

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 07:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Tesla nennt sein umstrittenes Fahrassistenzsystem in Europa künftig „Tesla Assisted Driving“. Die Umbenennung soll klarer machen, dass der Fahrer weiter vollständig für die Fahrzeugführung verantwortlich bleibt.

Die Menschen am Steuer müssen jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen - doch der Name des Systems deutete bisher autonomes Fahren an. (Archivbild)  - Bild: Harald Tittel/dpa
Die Menschen am Steuer müssen jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen - doch der Name des Systems deutete bisher autonomes Fahren an. (Archivbild) - Bild: Harald Tittel/dpa

Tesla hat sein umstrittenes Fahrassistenzsystem in Europa nach jahrelanger Kritik von „Full Self-Driving (Supervised)“ in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt.

Neuer Name soll Missverständnisse vermeiden

Auf den deutschen und weiteren europäischen Tesla-Websites wird damit deutlicher, dass es sich um ein Assistenzsystem und nicht um autonomes Fahren handelt. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, und bleibt für die sichere Fahrzeugführung sowie die Haftung verantwortlich.

Zuvor hatte Tesla das System als „Full Self-Driving (Supervised)“ bezeichnet, in Deutschland als „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“. Kritiker beanstandeten seit Jahren, dass der Name den Eindruck erwecke, das Auto könne selbstständig fahren.

Streit um Autopilot und FSD

Den früheren Namen „Autopilot“ für grundlegende Fahrassistenztechnik gab Tesla nach gerichtlichen Auseinandersetzungen auf. In den USA hält der Konzern bislang am Namen „Full Self-Driving (Supervised)“ fest.

Der Begriff FSD steht im Zusammenhang mit Versprechen von Tesla-Chef Elon Musk, Fahrzeuge würden in absehbarer Zeit autonom fahren. Tesla produziert inzwischen ein Robotaxi ohne Lenkrad und Pedale und setzt einige selbstfahrende Fahrzeuge in den USA ein. Zugleich gibt es Streit mit der US-Straßenverkehrsaufsicht, weil die dortigen Regeln unter anderem ein physisches Bremspedal verlangen.

Kameras als umstrittener Kern

Tesla hatte den Zusatz „Überwacht“ eingeführt, um den aktuellen Stand des Systems kenntlich zu machen. Nach der Vorstellung des Unternehmens könnte dieser Zusatz entfallen, sobald keine menschliche Aufsicht mehr nötig sei.

Experten und Wettbewerber bezweifeln jedoch den grundsätzlichen Ansatz, beim autonomen Fahren ausschließlich Kameras einzusetzen. Unternehmen wie die Google-Schwesterfirma Waymo verwenden zusätzlich Radar- und Lasersensoren. Kritiker halten Kameras bei schlechter Sicht oder tief stehender Sonne für nicht ausreichend.

Bilger unterstützt europaweite Zulassung

Das System ist in Europa bislang nur in einigen Ländern zugelassen. Tesla bemüht sich um eine europaweite Genehmigung.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) erklärte vor wenigen Tagen, er unterstütze eine Zulassung nach einer konstruktiven Einigung mit Tesla über technische Fragen und die Haftung. Dazu gehöre, dass das System die erlaubte Höchstgeschwindigkeit höchstens um zehn Prozent überschreiten dürfe und die Menschen am Steuer zu 100 Prozent für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich blieben. Tesla habe selbst angeboten, den Namen in „Assisted Driving“ zu ändern.

Ein neuer Name für eine alte Abgrenzung

Mit der Umbenennung rückt Tesla sprachlich näher an die rechtliche und technische Realität heutiger Fahrassistenzsysteme. „Assisted Driving“ signalisiert, dass das Fahrzeug den Fahrer unterstützt, aber nicht eigenständig für die gesamte Fahraufgabe verantwortlich ist.

Für Nutzer bleibt entscheidend, dass die Verantwortung am Steuer nicht auf das System übergeht. Auch eine europaweite Genehmigung würde deshalb keine Freigabe für autonomes Fahren bedeuten, sondern Regeln für den Einsatz eines überwachten Assistenzsystems festlegen. Die genannte Begrenzung der möglichen Geschwindigkeitsabweichung und die vollständige Verantwortung des Fahrers zeigen, wie eng die Zulassung an Bedingungen geknüpft ist.

Europäischer Markt als Prüfstein

Die Namensänderung kann Teslas Bemühungen um eine europaweite Zulassung erleichtern, beseitigt aber nicht die grundsätzlichen Debatten über Sicherheit, Haftung und technische Leistungsfähigkeit. Besonders relevant ist, ob das System auch bei schlechter Sicht, komplexen Verkehrssituationen und unterschiedlichen nationalen Verkehrsregeln zuverlässig überwacht werden kann.

Für Autofahrer bedeutet der neue Name vor allem mehr Klarheit beim Kauf und bei der Nutzung: Die Funktion ersetzt weder Aufmerksamkeit noch Eingriffsbereitschaft. Sollte Tesla den Schritt später auch in den USA übernehmen, wäre das ein weiteres Signal dafür, dass die Bezeichnung „Full Self-Driving“ international zunehmend mit Erwartungen kollidiert, die aktuelle Assistenztechnik nicht erfüllt.

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