vdek fordert ePA-App-Monopol: Kommerzielle Plattformen sollen auĂen vor bleiben
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Verband der Ersatzkassen (vdek) drĂ€ngt auf eine eindeutige Weichenstellung beim digitalen Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland. Die Organisation fordert ein Monopol fĂŒr die Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA) der Krankenkassen und spricht sich fĂŒr den Ausschluss kommerzieller Plattformanbieter aus.
Wie das Fachportal apotheke-adhoc.de am 28. Oktober 2026 berichtete, soll der Weg von Patienten in das Versorgungssystem nach den Vorstellungen des Verbands klar geordnet werden.
Gesetzliche Verankerung ĂŒber das GeDIG gefordert
Als zentrales Steuerungsinstrument fĂŒr den digitalen Versorgungseinstieg sieht der vdek das geplante Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) der Bundesregierung. Ăber dieses Gesetzesvorhaben solle der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um den Einstieg ĂŒber die Kassenlösungen verbindlich festzuschreiben.
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, verwies darauf, dass ein einheitlicher Zugang ĂŒber die ePA-App unter anderem dazu dienen soll, bestehende Wartezeiten auf Termine bei FachĂ€rztinnen und FachĂ€rzten spĂŒrbar zu verkĂŒrzen. Durch das System solle die Vergabe von Terminen kĂŒnftig gezielt nach dem tatsĂ€chlichen Bedarf sowie der medizinischen Dringlichkeit erfolgen.
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Vermeidung von Doppelstrukturen durch BĂŒndelung
Um Parallelstrukturen im Gesundheitswesen abzuwenden, plĂ€diert Elsner dafĂŒr, sĂ€mtliche relevanten Funktionen in einer einzigen Anwendung zu konzentrieren. Die ePA-App solle alle wesentlichen Schritte von der ErsteinschĂ€tzung der Beschwerden ĂŒber die direkte Terminbuchung und die elektronische Ăberweisung bis hin zur Handhabung des E-Rezepts abbilden.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Architektur liege im Zugriff auf bereits hinterlegte Gesundheitsdaten. Ăber die ePA-App sollen relevante Informationen wie bereits erfasste Befunde und die Medikationsliste direkt nutzbar sein. Ab dem Jahr 2027 soll darĂŒber hinaus der bundesweite Medikationsplan ĂŒber die Applikation eingebunden werden.
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Abstimmung der ErsteinschĂ€tzung mit der Ărzteschaft
Bei der Ausgestaltung der vorgeschalteten Schritte setzt der Verband auf eine enge Kooperation mit niedergelassenen Medizinern. Die konkreten Vorgaben und Standards zur digitalen ErsteinschĂ€tzung wollen die Krankenkassen gemeinsam mit der Ărzteschaft entwickeln. Zudem stellte der Verband klar, dass die eigentliche Behandlung auch im Rahmen eines digitalisierten Versorgungseinstiegs unverĂ€ndert eine rein Ă€rztliche Aufgabe bleibt.
