Vergabebeschleunigungsgesetz, Regeln

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Regeln für öffentliche Ausschreibungen ab Juli

29.06.2026 - 06:54:31 | boerse-global.de

Das BMDV definiert erstmals verbindliche Vorbehaltsaufgaben für IT-Dienstleistungen. Ein neues Vergaberecht soll Prozesse beschleunigen.

BMDV-Leitfaden: Neue Regeln für IT-Ausgaben der Bundesbehörden
Vergabebeschleunigungsgesetz - Abstrakte digitale Darstellung fließender Daten und Schaltkreise, überlagert mit einer dezenten Umrisslinie des Bundesadlers. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will mit einem neuen Orientierungsrahmen die IT-Ausgaben der Bundesbehörden effizienter gestalten. Der am 29. Juni 2026 veröffentlichte Leitfaden definiert erstmals verbindlich, welche Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden dürfen – die sogenannten „Vorbehaltsaufgaben". Das Ziel: mehr Kontrolle über die digitale Infrastruktur und schlankere Beschaffungsprozesse.

Klare Grenzen für Outsourcing

Die neue Richtlinie des BMDV dient als strategisches Handbuch für alle Bundesministerien und nachgeordneten Behörden. Im Kern geht es um die Frage: Welche IT-Funktionen müssen zwingend in staatlicher Hand bleiben? Die Antwort darauf fällt nun präziser aus als je zuvor. Wer künftig digitale Dienstleistungen ausschreibt, weiß genau, welche Bereiche nicht vergeben werden dürfen. Das schafft Klarheit – und soll teure Fehlentscheidungen verhindern.

Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Bereits im Mai 2025 hatte der Bundesrechnungshof dem Verteidigungsministerium eine scharf formulierte Rüge erteilt. Die Prüfer monierten gescheiterte Digitalisierungsprojekte und den Kauf überflüssiger Softwarelizenzen. Besonders kritisch: Die mangelnde Redundanz in den Rechenzentren – ein Problem, das voraussichtlich erst Ende 2026 behoben sein wird.

Neues Vergaberecht ab Juli

Parallel zum Orientierungsrahmen tritt am 1. Juli 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Es soll öffentliche Ausschreibungen deutlich vereinfachen und beschleunigen. Rechtsexperten rechnen mit weitreichenden Folgen – vor allem für die Beschaffung von Medizintechnik und IT-Dienstleistungen. Die Kombination aus neuem Leitfaden und beschleunigtem Vergaberecht könnte die Digitalisierung der Verwaltung spürbar voranbringen.

Beide Maßnahmen fußen auf den digitalpolitischen Zielen des Koalitionsvertrags vom April 2025. CDU, CSU und SPD hatten sich damals auf eine umfassende digitale Transformation verständigt. Dazu gehören die Schaffung eines eigenen Digitalministeriums, der Aufbau einer souveränen Verwaltungscloud und die Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale Cybersicherheitsbehörde.

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Neuer Datenschutz-Chef gewählt

Auch in der Kontrollinstanz tut sich etwas: Am 25. Juni 2026 wählte der Bundestag Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). 391 Abgeordnete stimmten für den Rechtswissenschaftler, der Louisa Specht-Riemenschneider ablösen wird. Sein Amt tritt Hennemann am 1. Oktober 2026 an – pünktlich zur geplanten Einführung des neuen „Datengesetzbuchs" und der Reform der Datentreuhandmodelle.

Die Personalie gilt als richtungsweisend. Denn die Bundesregierung treibt die Datennutzung voran, muss aber gleichzeitig die strengen deutschen Datenschutzstandards wahren. Hennemann wird diesen Spagat moderieren müssen.

Digitalisierung auf vielen Ebenen

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Der neue Bundesleitfaden trifft auf eine Verwaltungslandschaft, die sich bereits in Bewegung befindet. Seit Januar 2026 gelten verschärfte IT-Sicherheitsvorgaben für Zahnarztpraxen – mit Hardware-Umstellungen, die bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein müssen.

Und auf Länderebene zeigt Bayern, wie es geht: Der Freistaat hat für 2026 vier große Förderprogramme aufgelegt, die digitale Innovationen vorantreiben sollen. Die Antragsfristen für Projekte in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Kommunikationsnetze und elektronische Systeme liefen bereits im April. Solche regionalen Initiativen fügen sich in die nationale Strategie ein, Bürokratie durch Digitalisierung abzubauen – ein Ziel, das auch andere Bundesländer verfolgen, etwa durch den Aufbau länderübergreifender Datenbanken oder die Vereinfachung von Kommunalverfahren.

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