Verkehrssicherheit: Über 80-Jährige verursachen mehr Unfälle
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat einen Vorstoss zur Verschärfung der Kontrollmechanismen bei Unfällen unter Beteiligung älterer Verkehrsteilnehmer abgelehnt. Damit reagierte die Regierung auf einen Antrag der Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter, der eine intensivere Überprüfung der Fahrtauglichkeit im Alter gefordert hatte. Über den Vorstoss muss nun der Nationalrat entscheiden.
Kein Bedarf für neue Erkenntnisse
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung unter anderem damit, dass eine Prüfung der Wirksamkeit bestehender Massnahmen zur Senioren-Verkehrstauglichkeit keine neuen Erkenntnisse erwarten lasse.
Stattdessen verweist die Regierung auf bestehende Zuständigkeiten: Die Kantone verfügten bereits über ausreichende Kompetenzen, um im Einzelfall zu handeln, etwa durch Fahrverbote oder Kontrollfahrten. Auch die Versicherungen könnten aktiv werden, indem sie freiwillige Weiterbildungen mit Prämiensenkungen belohnen – dies geschehe bislang jedoch nicht.
Als bestehendes Kontrollinstrument nennt der Bundesrat den medizinischen Eignungstest, dem sich Personen ab 75 Jahren alle zwei Jahre unterziehen müssen. Aus Sicht der Regierung sind damit ausreichende Mechanismen vorhanden, um die Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer zu überprüfen.
Hintergrund: Ein tödlicher Unfall in Sedrun
Anlass für die politische Debatte war ein Unfall im März in Sedrun im Kanton Graubünden, bei dem eine 47-jährige Lehrerin ums Leben kam und drei Schüler verletzt wurden. Solche Vorfälle befeuern immer wieder Diskussionen darüber, ob die bestehenden Kontrollmechanismen für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer ausreichend sind.
Statistische Auffälligkeiten bei über 80-Jährigen
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Zahlen, auf die im Rahmen der Debatte verwiesen wird, zeigen, dass Personen über 80 Jahre, hochgerechnet auf die gefahrenen Kilometer, mehr Unfälle mit Personenschäden verursachen als die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen. Diese Statistik wird von Befürwortern strengerer Kontrollen häufig als Argument angeführt, um eine intensivere Überprüfung älterer Fahrerinnen und Fahrer zu rechtfertigen.
Föderale Aufteilung der Verantwortung
Die Position des Bundesrats spiegelt ein grundsätzliches Muster in der Schweizer Verkehrspolitik wider: Statt auf nationaler Ebene neue, einheitliche Regeln zu schaffen, verweist die Regierung auf die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und privaten Akteuren wie Versicherungen.
Die Kantone können demnach im Einzelfall reagieren, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, etwa durch angeordnete Kontrollfahrten oder Fahrverbote. Versicherungen wiederum hätten die Möglichkeit, über finanzielle Anreize freiwillige Weiterbildungsangebote zu fördern, machen davon laut Bundesrat aber bislang keinen Gebrauch.
Offener Entscheid im Nationalrat
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Mit der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrats ist die Debatte um schärfere Kontrollen für ältere Verkehrsteilnehmer jedoch nicht beendet. Der Nationalrat muss nun über den Vorstoss von Marionna Schlatter entscheiden. Sollte die grosse Kammer dem Anliegen zustimmen, könnte dies zu einer erneuten Prüfung der bestehenden Regelungen führen – trotz der ablehnenden Haltung der Regierung.
Der Ausgang dieser parlamentarischen Auseinandersetzung dürfte insbesondere für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer sowie deren Angehörige von Bedeutung sein, da er über die künftige Ausgestaltung der Fahrtauglichkeitsprüfungen in der Schweiz mitentscheidet.
